Schweiz
Drohnen

Ob Pizza-Lieferung oder Anschlag auf AKW: Bund sieht bei zivilen Drohnen keinen Handlungsbedarf

Versuchsdrone der Post.
Versuchsdrone der Post.
Bild: KEYSTONE

Ob Pizza-Lieferung oder Anschlag auf AKW: Bund sieht bei zivilen Drohnen keinen Handlungsbedarf

11.02.2016, 13:3211.02.2016, 13:33
Mehr «Schweiz»

Die zivilen Drohnen am Himmel stellen eine neue Herausforderung dar. Deren gesetzliche Regulierung hat mit der technischen Entwicklung nicht Schritt halten können, wie das Bundesamt für Zivilluftfahrt in einem Bericht festhält.

Laut dem Bericht «Zivile Drohnen in der Schweiz», den das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) im Internet publiziert hat, bewegen sich derzeit rund 20'000 zivile unbemannte Luftfahrzeuge am Himmel über der Schweiz. Und die Zahl wird angesichts der technischen Entwicklung weiter steigen.

«Dringend benötigte Medikamente bei schlechter Sicht mit einer Drohne in eine Alphütte zu transportieren, wird gesellschaftlich wohl anders bewertet als ein Pizza-Lieferdienst per Drohne in der Stadt»

Im Sinne einer Gesamtschau skizziert der Bericht nun eine Drohnenstrategie und gibt erste Empfehlungen ab.

Ausspionieren der Kernkraftwerke

Die Arbeitsgruppe, die den Bericht verfasst hat, kommt dabei unter anderem zum Schluss, dass Drohnen zwar - wie viele andere Fluggeräte, Fahrzeuge und Technologien auch - zu kriminellen Zwecken eingesetzt werden könnten. Sie geht allerdings nur von einer «mässigen Bedrohung» aus. Es würden keine grundsätzlich neuen Gefahren geschaffen.

Drohnen
AbonnierenAbonnieren

Laut Bericht ist es etwa denkbar, «dass Aktivisten oder Terroristen ein Kernkraftwerk oder andere kritische Infrastrukturen aus der Luft mit Drohnen relativ einfach observieren können, um Aktionen vorzubereiten».

«Ob sich eine Flugverbotszone bei ernsthaft böswilligen Absichten beim heutigen Stand der Technik durchsetzen liesse, ist offen.»

Aus Sicht des Eidg. Nuklearsicherheitsinspektorats (ENSI) wäre deshalb in einem bestimmten Umkreis von Kraftwerken die Einrichtung einer Luftsäule mit einem Flugverbot wünschenswert.

Die Verfasser des Berichts halten eine solche Regelung derzeit jedoch nicht für sinnvoll: «Ob sich eine solche Flugverbotszone bei ernsthaft böswilligen Absichten beim heutigen Stand der Technik durchsetzen liesse, ist offen.» Zudem sei das Auskundschaften einer Kernkraftanlage, ob nun mit einer Drohne oder auf anderem Wege, ohnehin strafbar.

Es sei aber denkbar, dass in naher Zukunft ausgereifte Systeme zur Drohnenabwehr entwickelt würden. Dann sei deren Regulierung und Zulassung notwendig. Heutige Störsender seien verboten und würden die WLAN-Netze in der Umgebung zerhacken.

Pizza-Lieferungen in der Stadt

In Zukunft könnten Drohnen auch für den Transport von Gütern zum Einsatz kommen. In welchem Ausmass, ist unklar: «Dringend benötigte Medikamente bei schlechter Sicht mit einer Drohne in eine Alphütte zu transportieren, wird gesellschaftlich wohl anders bewertet als ein Pizza-Lieferdienst per Drohne in der Stadt», hält das BAZL fest.

Das Bundesamt will nun die weitere Entwicklung abwarten. Sollte sich dereinst ein Regelungsbedarf ergeben, will das BAZL die Vorgaben bezüglich Luftraum, Geräteanforderungen sowie Start- und Landepunkte konkretisieren.

2015 war das Jahr der Drohnen

1 / 34
2015 war das Jahr der Drohnen
Auf dem Internet-Portal dronestagram werden Drohnen-Aufnahmen gesammelt. Hier eine aus Dhaka, Bangladesh. Q: dronestagram
quelle: zayed hassan
Auf Facebook teilenAuf X teilen

Datenschutz

Derzeit ebenfalls keinen Handlungsbedarf sieht der Bericht unter anderem in Hinblick auf den Datenschutz, den Lärm- und Umweltschutz oder Haftungsfragen. Die bisherigen Regelungen würden ausreichen.

So könnten beispielsweise Drohnen zwar einfach mit Kameras ausgerüstet werden. «Die heutigen Vorgaben des Datenschutzes haben auch für den Betrieb ziviler Drohnen vollumfänglich Geltung.» So ist das Filmen von erkennbaren Personen nur mit deren Einwilligung oder aufgrund eines überwiegenden Interesses gestattet. (whr/sda)

Multicopter «Airdog» ausprobiert

1 / 11
Multicopter «Airdog» ausprobiert
Mein Arbeitsgerät: Um die «Airdog» in der Wüste auszuprobieren habe ich mich auf ein Mountainbike geschwungen und bin ein wenig durch den Red Rock Canyon gefahren.
Auf Facebook teilenAuf X teilen
DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
twint icon
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
1 Kommentar
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
1
Die Mitte alleine auf weiter Flur: Die Kostenbremse-Initiative erklärt
Die Krankenkassenprämien steigen und steigen. Die Parteien haben unterschiedliche Rezepte, die sie dagegen vorschlagen. Mit der Kostenbremse-Initiative, über die wir im Juni abstimmen, will die Mitte-Partei das zulässige Prämienwachstum an die Lohn- und Wirtschaftsentwicklung koppeln. Wir erklären.

Wer in der Schweiz wohnt, verpflichtet sich per Gesetz, sich bei einer Krankenkasse seiner Wahl zu versichern. Durch die obligatorische Krankenversicherung, die 1996 eingeführt wurde, erhält umgekehrt auch jede Person die nötige medizinische Behandlung.

Zur Story