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Bundesrat beschliesst Kauf- und Importverbot von russischem LNG

Bundesrat beschliesst Kauf- und Importverbot von russischem LNG

25.02.2026, 17:4125.02.2026, 18:35

In der Schweiz gilt ab dem 25. April 2026 ein vollständiges Kauf- und Importverbot von russischem Flüssigerdgas. Der Bundesrat übernimmt damit per Donnerstag, 26. Februar weitere Teile des 19. Sanktionspakets der EU.

Beim Flüssigerdgas (LNG) gilt im Falle von bereits bestehenden Langzeitverträgen eine Übergangsfrist bis Ende 2026, wie der Bundesrat am Mittwoch mitteilte. Die Massnahme verfolge das Ziel, Russlands Einnahmen aus dem Verkauf fossiler Brennstoffe zu verringern, die den Krieg gegen die Ukraine «massgeblich» mitfinanzierten.

Die Landesregierung beschloss zudem Massnahmen in der Finanzbranche. So ist die Erbringung von Kryptodienstleistungen an russische Staatsangehörige und Unternehmen neu untersagt. Weiter gilt ein Verbot betreffend Transaktionen mit bestimmten Rubel-gestützten Kryptowerten, hiess es weiter.

Im Handelsbereich sei die Liste erweitert worden, die zur militärischen und technologischen Stärkung Russlands beitrage. Die Liste beinhalte etwa Metalle für den Bau von Waffensystemen sowie Produkte, die für die Treibstoffherstellung verwendet würden.

Reisefreiheit von Diplomaten eingeschränkt

Neu wird die Erbringung von nicht verbotenen Dienstleistungen zugunsten der russischen Regierung einer Bewilligungspflicht unterstellt. Zudem seien die Dienstleistungsverbote etwa auf Bereiche der künstlichen Intelligenz sowie im direkten Zusammenhang mit Tourismus ausgeweitet worden.

Für russische Diplomatinnen und Diplomaten, die in der EU akkreditiert sind, gelten neue Bestimmungen. Wenn sie in der Schweiz ein- oder durchreisen wollen, müssten sie dies melden.

Preis für Rohöl bereits gesenkt

Bereits am 12. Dezember setzte der Bundesrat Teile des 19. Sanktionspakets um. Damals wurden 64 Personen und Organisationen in die Schweizer Sanktionsliste aufgenommen. Insgesamt unterstehen in der Schweiz derzeit 2600 Personen, Unternehmen und Organisationen der Vermögenssperre im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine. Die entsprechende Sanktionsliste ist identisch mit jener der EU.

Zudem liege die Preisobergrenze für russisches Rohöl, das für Drittstaaten bestimmt ist, seit dem 1. Februar bei 44,10 US-Dollar. Davor lag die Obergrenze bei 47,60 US-Dollar.

Weitere Sanktionen der EU betreffen Belarus, das sich an Russlands Krieg gegen die Ukraine beteiligt. Der Bundesrat entschied auch diese Sanktionen zu übernehmen. Die Massnahmen würden unter anderem eine Erweiterung der Dienstleistungsverbote, Handelsbeschränkungen und Massnahmen zu Kryptowährungen beinhalten.

Budapest blockiert 20. Sanktionspaket

Die Europäische Kommission hatte sich zum Ziel gesetzt, für den 24. Februar 2026, den vierten Jahrestag der russischen Invasion in der Ukraine, ein 20. Sanktionspaket zu schnüren. Das Vorhaben scheiterte. Die ungarische Regierung unter Ministerpräsident Viktor Orban verweigerte die Zustimmung zu den weiteren Sanktionen gegen Russland. (sda)

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9 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Gandalf der Weise
25.02.2026 18:02registriert Januar 2023
Wieso erst jetzt? Ich finde, diese Sanktionen hätten schon vor 4 Jahren erlassen werden müssen.
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