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Bund nimmt Anpassungen an der E-ID vor – Ende Jahr soll sie kommen

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Ein von Staat ausgestellter digitaler Ausweis direkt auf dem Handy.archivBild: keystone

Bund nimmt Anpassungen an der E-ID vor – Ende Jahr soll sie kommen

25.02.2026, 14:0325.02.2026, 15:07

Die neue elektronische Identitätskarte der Schweiz (E-ID) kann voraussichtlich ab 1. Dezember dieses Jahres eingesetzt werden. Das hat der Bundesrat am Mittwoch bekanntgegeben. Bis zu diesem Datum lässt das Bundesamt für Justiz noch Anpassungen an der E-ID vornehmen.

Wie der Bundesrat am Mittwoch bekanntgab, will das Bundesamt für Justiz (BJ) damit die Akzeptanz der E-ID stärken. Der Einführung der E-ID stimmte das Schweizer Volk im September 2025 an der Urne nur ganz knapp zu.

Was wird geändert?

Konkret soll es nach Einführung der E-ID nur für gesetzlich berechtigte Anbieterinnen möglich sein, die AHV-Nummer der Nutzenden abzufragen. Unautorisierte Anfragen würden von der «Swiyu»-App automatisch blockiert, heisst es in der Bundesratsmitteilung. «Swiyu» ist der Name der Applikation, mit welcher die E-ID bestellt werden kann.

Auch sollen E-ID-Anbieterinnen verpflichtet werden, ihre Datenabfragen und deren Zweck vorgängig in einem öffentlich zugänglichen Register des Bundes zu hinterlegen. Fehlt die Registrierung oder verlangt die Anbieterin zu viele Informationen der Nutzenden, erhalten diese via Swiyu eine Warnung und können beim BJ eine entsprechende Missbrauchsmeldung machen.

Das BJ soll eine fehlbare Anbieterin als letzte Massnahme vom E-ID-System und der Vertrauensinfrastruktur ausschliessen können.

Auf Kritik reagiert

Unmittelbar nach dem Urnenentscheid habe Bundesrat Beat Jans das BJ beauftragt, die Hauptkritik der Gegnerinnen und Gegner der E-ID bis zur Einführung der E-ID soweit möglich umzusetzen, steht in der Mitteilung des Bundesrats weiter. An seiner Sitzung vom Mittwoch ist der Bundesrat über die geplanten Anpassungen informiert worden.

Mit der E-ID sollen sich Nutzerinnen und Nutzer künftig digital ausweisen können. Die E-ID soll benutzt werden können, um im Internet beispielsweise einen Strafregisterauszug zu bestellen, ein Bankkonto zu eröffnen oder sein Alter beim Kauf von Alkohol nachzuweisen.

Sie ist eine freiwillige digitale Alternative zum Schweizer Pass oder der ID-Karte, die man immer auf dem Smartphone (Android und iPhone) dabei haben kann.

Quellen

(sda)

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69 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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ABWESEND
25.02.2026 14:31registriert September 2024
ich bin wohl, ganz im Gegensatz zum Artikelersteller, extrem verdorben.

aber BJ ist schon eine ziemlich doofe Abkürzung ausser man arbeitet in der richtigen Branche.
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kohldampf
25.02.2026 14:17registriert Januar 2026
Das Schöne am Namen Swiyu finde ich ja, dass sofort klar ist um was es geht.
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Doppellottotreffer
25.02.2026 15:15registriert September 2021
Wenn ein Anbieter zu viele Informationen eines Nutzers abfragen will oder nicht registriert ist, sollte eine Gesetzes-Missachtung von der Swiyu-App automatisch erfasst und direkt an eine Stelle des Bundesamtes für Justiz übermittelt werden, statt allein den so angegriffenen Nutzr zu informieren damit er beim Bundesamt für Justiz eine Missbrauchsmeldung machen kann!
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