Die Aktivisten sollen im März bei einem Protest ein Reaktorgebäude des AKW Beznau bestiegen und Löcher in den Beton des Sekundärcontainments gebohrt haben. Gemäss Kernenergiegesetz stünden Beschädigungen von Vorrichtungen in einer Kernanlage, die für die nukleare Sicherheit oder Sicherung wesentlich seien, unter Strafe, teilte das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) am Donnerstag mit.
Nach dem Protest auf dem Gelände hatte die AKW-Betreiberin Axpo bereits einen Strafantrag wegen Hausfriedensbruchs gestellt. Bei der Aargauer Staatsanwaltschaft sind derzeit Verfahren gegen 58 Greenpeace-Aktivisten hängig.
Die Aktivisten waren am 5. März kurz vor 7 Uhr mit Hilfe von Leitern über den Absperrzaun ins AKW-Gelände eingedrungen. Aktivisten brachten unter anderem am Reaktor 2 und am Portalkran gelbe Transparente mit der Aufschrift «The End» an.
Das ENSI reichte bei der Bundesanwaltschaft zudem eine Strafanzeige wegen den sechs Bohrlöchern im Primärcontainment des AKW Leibstadt ein. Eine externe Firma hatte die Löcher im November 2008 gebohrt, um Handfeuerlöscher zu montieren. Die Löcher wurden erst im vergangenen Juni bemerkt. Sie wurden mittlerweile gestopft.
Das ENSI hatte in einem am Mittwoch veröffentlichten Bericht das AKW Leibstadt wegen organisatorischer Mängel gerüffelt. Externe Mitarbeitende müssten bei Revisionsarbeiten in der Anlage besser betreut und geschult werden.
Die Vorkommnisse in den AKW Beznau und Leibstadt seien von geringer sicherheitstechnischer Bedeutung gewesen, hält das ENSI fest. In beiden Fällen hätten sich jedoch Anhaltspunkte ergeben, dass die Strafbestimmungen des Kernenergiegesetzes verletzt worden sein könnten.
«Wir sind nach gründlicher Abwägung zum Schluss gekommen, dass wir deshalb verpflichtet sind, die Fälle Beznau und Leibstadt zur Anzeige zu bringen», liess sich ENSI-Direktor Hans Wanner zitieren. Die Aufsichtsbehörde erteilte keine weiteren Auskünfte zu den Strafanzeigen. (pma/sda)