Schweiz
F-35

Empa muss laut Bundesgericht F35-Dokumente nicht offenlegen

Beschränkter Zugang zu Evaluierungs-Dokumenten bei F-35-Beschaffung

Die Empa muss einem Journalisten keine vollständige Einsicht in den Bericht zu den Akustikmessungen zum F-35-Kampfflugzeug gewähren. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, weil die Sicherheit der Schweiz gefährdet werden könnte.
27.05.2026, 12:0027.05.2026, 15:33

Das Bundesverwaltungsgericht geht in seinem am Mittwoch publizierten Urteil zudem davon aus, dass eine vollständige Publikation des Abschlussberichts der Eidgenössischen Materialprüfungs- und Forschungsanstalt (Empa) die aussenpolitischen und internationalen Beziehungen schädigen könnte.

Dies schliesse jedoch nicht aus, dass allenfalls gewisse Teile im Sinne des Öffentlichkeitsgesetzes zugänglich gemacht werden können. Auf dessen Basis verlangte der Journalist Einsicht in das Dokument. Die Sache geht deshalb an die Empa zurück, die bei jedem geschwärzten Teil des Berichts begründen muss, warum er nicht veröffentlicht werden kann.

Verteidigung gefährdet

Die Gefährdung der Sicherheit der Schweiz nimmt das Bundesverwaltungsgericht an, weil bei den Messungen Daten zu Kurs, Fluggeschwindigkeit, Schubsetzung und weiteren Punkten erhoben wurden. Es handle sich dabei um Leistungsdaten eines Waffensystems, was bei einer Veröffentlichung Folgen für die Verteidigung des Landes hätte.

In einem weiteren Fall im Zusammenhang mit der Beschaffung des F-35-Kampfflugzeugs hat das Bundesverwaltungsgericht das Zugangsgesuch eines Journalisten gutgeheissen. Dieser erhält Einsicht in die Evaluationskriterien und deren Gewichtung bei der Prüfung der Beschaffung des F-35. Armasuisse hatte sein Begehren abgewiesen. (sda)

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