Seit vergangenen Mittwoch steht im Raum, dass sich der ehemalige Oberstaatsanwalt Bruno Ulmi und sein Nachfolger Thomas Imholz womöglich strafbar gemacht haben könnten. Sie sollen verhindert haben, dass der Kronzeuge – der Holländer Johannes Peeters – im Fall Ignaz Walker vor Gericht befragt wird. Indem sie behaupteten, nicht zu wissen, wo sich Peeters finden liesse, obwohl die Staatsanwaltschaft 2013 Rechtshilfe an Frankreich leistete. Mit Spannung wurde nun am Montag, 26. Oktober, das Plädoyer von Imholz erwartet.
Seit längerer Zeit ebbe die Nachrichtenflut rund um den Fall Walker nicht ab, hielt Imholz fest. «Vieles wurde in den vergangenen Monaten geschrieben, gesagt und gesendet.» Fast täglich seien neue Ideen der Verteidigung in den Medien breitgeschlagen worden. Befangene Polizisten, betrunkene Opfer, mysteriöse Todesfälle, Mordkomplott. Mit der neusten Idee der Verteidigung, die Staatsanwaltschaft habe gelogen, unlauter gehandelt, ja sogar Amtsmissbrauch und Urkundenfälschung betrieben, habe man «ganz klar eine Grenze überschritten», so Imholz
Er möchte «mit aller Deutlichkeit darauf hinweisen, dass die Staatsanwaltschaft zu keinem Zeitpunkt gelogen oder etwas verheimlicht hat». Dass die Verteidigung und mit ihr die «Rundschau» die Staatsanwaltschaft willentlich und wissentlich der Lüge und des Amtsmissbrauchs bezichtige, habe mit seriösem Journalismus und seriöser Anwaltstätigkeit nichts mehr zu tun. Es sei gemäss Imholz zu prüfen, ob sich die Verteidigung und die «Rundschau» damit allenfalls strafbar gemacht haben.
Die Aussagen seines Vorgängers Ulmi vor Obergericht, die Vermutungen, dass Peeters mit Drogen zu tun habe, seien konstruiert, seien nicht gelogen gewesen. Ulmi habe sich damit auf jenes Strafverfahren gegen Peeters berufen, das wieder eingestellt wurde – ein anderer Fall also als derjenige, der im Rechtshilfeverfahren von Frankreich Thema war. Die Rechtshilfe, so bestätigt Imholz, habe es gegeben. Im vorliegenden Rechtshilfeersuchen sei hervorgegangen, dass Peeters in den Drogenhandel verhandelt war. Der Auftrag der Urner Staatsanwalt lag darin, Bankdaten herauszugeben und zwei Zeugen zu befragen.
Es sei, so Imholz weiter, aber nicht Aufgabe der Staatsanwaltschaft gewesen, Peeters zu suchen. Eine Mitteilungspflicht hätte nur dann bestanden, wenn die Staatsanwaltschaft selber den Beweisantrag gestellt hätte, Peeters vor Gericht zu befragen. Oder wenn die Verfahrensleitung die Staatsanwaltschaft explizit zur Mitarbeit verpflichtet hätte. Beides treffe nicht zu. Vielmehr hätte die Verteidigung als Antragsteller etwas unternehmen sollen. «Offensichtlich» habe die Verteidigung den Aufenthaltsort von Peeters gekannt und es dem Gericht nicht gemeldet. «Wie um alles in der Welt hätte die Staatsanwaltschaft wissen können, wo sich Peeters aufhält?»
Die Aussagen von Peeters, die Walker belasten, dürften also vollumfänglich verwertet werden, hielt Imholz weiter fest. Alles, was bisher in den Medien an angeblichen «Enthüllungen» bekannt wurde, dürfe für die Urner Richter nicht relevant sein.
Nach dem Plädoyer von Imholz ergriff das Gericht das Wort. An Imholz und die Verteidigung gerichtet, sagte Obergerichtsvizepräsident Thomas Dillier: «Ich weise Sie darauf hin, dass das Gericht eine Strafbehörde, keine Strafverfolgungsbehörde ist. Wir eröffnen keine Strafuntersuchungen oder -verfahren. Zuständig dafür ist die Polizei und die Staatsanwaltschaft. Dies ist sowohl der Verteidigung und der Stawa – beide Spezialisten – klar. Wenn Sie Strafanzeigen deponieren wollen, dann machen Sie das bei der zuständigen Behörden. Im Gegensatz zu Laien brauchen Sie als Juristen keine Hilfe des Gerichts.»
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