
Sag das doch deinen Freunden!
Bis Ende des Jahres 2012 galt bei einer Eheschliessung zunächst einmal folgende Regel: Die Frau gibt ihren Geburtsnamen ab und übernimmt jenen des ihr angetrauten Ehegatten. Die Änderung des Zivilstands bedeutete für die Frau also auch eine Änderung des Nachnamens.
Wer dies nicht wollte, hat von einer der Ausnahmeregeln Gebrauch gemacht. So konnten Paare beschliessen, dass jeder seinen eigenen Namen behält, beide den Namen der Frau annehmen oder beide Ledignamen mit einem Bindestrich zu einem sogenannten «Allianznamen» verbunden werden.
Im Januar 2013 ist dann das neue Namensrecht in Kraft getreten – dieses steht ganz im Zeichen der Gleichberechtigung von Mann und Frau und beinhaltet die Formel: Einmal Name, immer Name. Seitdem gilt bei einer Eheschliessung die Grundregel, dass jeder schlicht und einfach seinen Geburtsnamen behält. Nach der Hochzeit heissen also beide Ehepartner genauso wie vorher.
Doch auch jetzt gibt es noch Ausnahmen. Wenn ein Paar dies explizit wünscht, kann es einen der beiden Ledignamen zum gemeinsamen «Familiennamen» machen – der Mann kann also jenen der Frau annehmen oder umgekehrt. Dafür braucht es eine gemeinsame Erklärung bei der Eheschliessung auf dem Standesamt.
Die Variante des Allianznamens wurde im Zuge der Gesetzesänderung abgeschafft. Das heisst: Man kann sich den Doppelnamen zwar weiterhin auf der Identitätskarte oder im Schweizer Pass eintragen lassen, er ist aber nicht mehr rechtsverbindlich.
Doch schlägt sich dieses Gesetz, das die Gleichberechtigung fördern sollte, auch in den Statistiken nieder? Behalten Schweizer Frauen bei der Eheschliessung nun häufiger ihren Geburtsnamen, statt jenen ihres Mannes anzunehmen? Die Antwortet darauf lautet schlicht: Nein, tun sie nicht.
Die beiden Kantone Zürich und Basel-Stadt haben watson die entsprechenden Zahlen für den Zeitraum 2010 bis 2014 zur Verfügung gestellt. Und dabei zeigt sich: Seit der Gesetzesänderung nahmen prozentual gesehen genauso viele – oder sogar mehr Frauen – bei der Heirat den Namen ihres Mannes an.
Blaue Balken: Vor Änderung des Namensrechts
Rote Balken: Nach Änderung des Namensrechts
Trotz des Wunsches nach Emanzipation halten die Schweizerinnen und Schweizer in Sachen Namenwahl also an althergebrachten Traditionen fest.
Ist nur emanzipiert und frei wer die Freiheiten so nutzt wie Sie Frau Weber es sich wünschen? 30% resp. 40% machen von der Möglichkeit Gebrauch. Welche Prozentzahl wäre denn angebracht um von "wirklich, also wirklich wirklich, emanzipiert" zu reden?
Weil etwas eine "althergebrachte Tradition" ist, muss es zwangsläufig schlecht sein und verändert werden?
Da wird doch der freie Entscheid der Frauen von einer Frauen hinterfragt und dann gleich mal auf eine fehlende Emanzipation geschlossen.
Dieser Rückschluss ist bedenklich.
In unserer Ehe hat die meine Frau meinen Namen übernommen und wir sind in die Geburtsstadt meiner Frau gezogen. Ich würde nie meine Frau als nicht emanzipiert betrachten und dies wegen dem Namenentscheid. Und andere Frauen bezweifeln auch nicht den Emanzipationsgrad meiner Frau.
Was bewegt Sie Viktoria zu einem solch unsinnigen Titel????