Die ausserordentliche Staatsanwältin des Bundes nimmt eine Strafanzeige des ehemaligen deutschen Fussballfunktionärs Theo Zwanziger nicht an die Hand. Die gegen den stellvertretenden Bundesanwalt Ruedi Montanari vorgebrachten Straftatbestände seien nicht erfüllt, begründete sie den Entscheid.
Zwanziger, der ehemalige Präsident des Deutschen Fussball-Bundes, (DFB) hatte Montanari Amtsmissbrauch und Begünstigung vorgeworfen, wie die von der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft eingesetzte Staatsanwältin Jessica Rohrer-Walter am Donnerstag mitteilte.
Die Anschuldigungen erhob Zwanziger im Zusammenhang mit dem ersten Fifa-Prozess vor Bundesstrafgericht in Bellinzona. Das Gericht konnte indessen bis zum Ablauf der Verjährungsfrist im März 2020 kein Urteil fällen.
Im sogenannten «Sommermärchen-Prozess» waren die vier ehemaligen Funktionäre der ungetreuen Geschäftsbesorgung und der Geldwäscherei im Zusammenhang mit Zahlungen im Vorfeld der Fussball-Weltmeisterschaft 2006 in Deutschland angeklagt. (aeg/sda)