Die Bundesanwaltschaft (BA) fordert im Prozess gegen die Täterin der Messerattacke von Lugano eine Freiheitsstrafe von 14 Jahren. Zudem hat die BA eine stationäre therapeutische Massnahme beantragt.
Die 29-Jährige sei des mehrfachen versuchten Mordes sowie der Widerhandlung gegen das IS-/Al-Kaida-Gesetz schuldig zu sprechen, hielt die Staatsanwältin vor Bundesstrafgericht fest.
Die Angeklagte habe nicht einmal in Anbetracht der gezeigten Bilder der Schnittwunden ihrer Opfer Reue oder Bedauern gezeigt. Zudem habe die 29-Jährige festgehalten, dass sie das Attentat wiederholen würde, wenn auch nicht in der Schweiz.
(aeg/sda)