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Wallis

Jacques Moretti soll frei kommen

epa12637570 French owners of the bar in Crans-Montana, where the deadly fire happened on New Year's Day, Jacques and Jessica Moretti arrive for questioning by the Valais public prosecutor's  ...
Jacques und Jessica Moretti. (Archivbild)Bild: keystone

Jacques Moretti kann aus Untersuchungshaft entlassen werden – Opferanwalt protestiert

Jacques Moretti, der seit dem 9. Januar in Untersuchungshaft sitzt, wird unter Auflagen freigelassen. Die Walliser Justiz hat seine Freilassung unter strengen Auflagen angeordnet.
23.01.2026, 18:1723.01.2026, 20:10

Jacques Moretti kann das Gefängnis verlassen. Das Walliser Zwangsmassnahmengericht hat am Freitag die Aufhebung der Untersuchungshaft des Besitzers der Bar «Le Constellation» in Crans-Montana bekanntgegeben. Das Lokal war in der Neujahrsnacht in Brand geraten; dabei kamen 40 Menschen ums Leben, 116 wurden verletzt.

Das Gericht setzte die Kaution auf 200’000 Franken fest - «ein Betrag, der von der Staatsanwaltschaft beantragt und vom Gericht als angemessen und abschreckend beurteilt wurde», teilte das Zwangsmassnahmengericht am Abend mit. Die Summe sei noch am selben Tag auf das Konto der Staatsanwaltschaft überwiesen worden.

Zu diesem Entscheid kam das Zwangsmassnahmengericht nach einer «neuen Beurteilung des Fluchtrisikos» sowie nach Prüfung der Herkunft der Gelder und der Beziehungen zwischen dem Beschuldigten und der Person, die den Betrag bezahlt hat. Dabei handle es sich um «einen engen Freund» von Moretti, so das Gericht.

Das Zwangsmassnahmengericht nannte weder Zeitpunkt noch Datum der Freilassung und betonte, dass es keine Fragen beantworten werde. Moretti könnte jedoch in den nächsten Stunden freikommen.

Das Gericht hatte die Untersuchungshaft ursprünglich für drei Monate angeordnet, weil ein Fluchtrisiko bestanden habe. Moretti befand sich seit dem 9. Januar in der Strafanstalt Les Iles in Sitten.

Unter mehreren Auflagen

«Anstelle der Untersuchungshaft hat das Zwangsmassnahmengericht (...) folgende Ersatzmassnahmen angeordnet, um dem beim Beschuldigten bestehenden Fluchtrisiko entgegenzuwirken», erklärte das Gericht weiter.

Es handle sich um klassische Massnahmen: das Verbot, die Schweiz zu verlassen, die Pflicht, alle Identitäts- und Aufenthaltsdokumente bei der Staatsanwaltschaft zu hinterlegen, die Pflicht, sich täglich bei einer Polizeistelle zu melden, sowie die Verpflichtung, Sicherheiten zu leisten.

Das Zwangsmassnahmengericht erinnerte zudem daran, dass jede beschuldigte Person bis zu einem rechtskräftigen Urteil als unschuldig gilt. «Der zentrale Grundsatz im Schweizer Strafverfahren ist daher, dass der Beschuldigte bis zu seinem Urteil in Freiheit bleibt; Untersuchungshaft darf nur in Ausnahmefällen als ultima ratio angeordnet werden, um den ordnungsgemässen Ablauf der Untersuchung zu gewährleisten», hielt das Gericht fest.

Wenn weniger einschneidende Massnahmen denselben Zweck erfüllten, müssten diese zwingend anstelle der Haft angeordnet werden. Zudem betonte das Zwangsmassnahmengericht, dass die bisherige Untersuchungshaft nicht dem Zweck gedient habe, den Beschuldigten bereits zu bestrafen.

Opferanwalt reagiert mit Unverständnis

Romain Jordan, Anwalt mehrerer Opferfamilien, reagierte umgehend in einer Mitteilung: «Ich kommentiere die Fragen der Untersuchungshaft nicht.» Aus Sicht seiner Mandanten werde jedoch erneut nicht auf das Risiko von Absprachen und Beweisvernichtung eingegangen - ein Risiko, das sie stark beunruhige und die Integrität der Ermittlungen gefährden könne.

Sébastien Fanti, Anwalt mehrerer Opferfamilien, sagte auf Anfrage von Keystone-SDA, dass «dies keine Überraschung ist (...), da die Staatsanwaltschaft das Risiko einer Absprache nicht berücksichtigt hat. Es war klar, dass er freikommen würde». Der Anwalt aus Sitten hofft, dass nun «die Vernehmungen beschleunigt werden und einen normalen Rhythmus erreichen». Seinen Angaben zufolge steht der Zeitpunkt der nächsten Vernehmungen des Ehepaars Moretti noch nicht fest.

«Es ist eine unerwartete und besonders schockierende Entscheidung für meinen Mandanten und die Familien der Opfer», sagte wiederum Christophe De Galembert, Anwalt des Vaters eines bei der Brandkatastrophe verstorbenen Kindes, zur Nachrichtenagentur AFP. Es bestünden sehr schwerwiegende Verdachtsmomente gegen den Barbesitzer. Er verwies zudem auf die Fluchtgefahr nach Frankreich, insbesondere nach Korsika, und auf die «Gefahr der Kollusion».

Italienische Regierung zeigt sich empört

Reaktionen aus der Politik auf die Ankündigung der Aufhebung der Untersuchungshaft nach Hinterlegung einer Kaution liessen ebenfalls nicht lange auf sich warten.

«Ich bin empört über die Nachricht von der Freilassung von Jacques Moretti, dem Besitzer des Lokals Le Constellation in Crans-Montana. Ich betrachte dies als eine Beleidigung der Opfer der Silvesterkatastrophe und eine Beleidigung ihrer Familien, die unter dem Verlust ihrer Angehörigen leiden. Die italienische Regierung wird die Schweizer Behörden zur Rechenschaft ziehen», schrieb die italienische Ministerpräsidentin Giorgia Meloni auf der Plattform X.

Der italienische Aussenminister Antonio Tajani erklärte seinerseits auf X, er sei «sprachlos» angesichts dieser Freilassung, die seiner Meinung nach «eine echte Beleidigung für die Gefühle der Familien darstellt, die ihre Kinder verloren haben».

Ehepaar Moretti will Verpflichtungen nachkommen

In einer von ihren Anwälten übermittelten Erklärung versicherte das Ehepaar Moretti, dass sie «die getroffene Entscheidung und die damit verbundenen Verpflichtungen in vollem Umfang anerkennen». Das Paar werde «weiterhin gemeinsam allen Aufforderungen der Behörden nachkommen».

Im Falle von Jessica Moretti, die weiterhin auf freiem Fuss ist, hatte das Zwangsmassnahmengericht in der vergangenen Woche beschlossen, Ersatzmassnahmen für ihre Untersuchungshaft zu verhängen, und damit einem Antrag der Walliser Staatsanwaltschaft stattgegeben. Ihr wurden die gleichen Massnahmen auferlegt wie ihrem Ehemann.

Derzeit wird das Ehepaar des «fahrlässigen Totschlags, der fahrlässigen Körperverletzung und der fahrlässigen Brandstiftung» verdächtigt. Es gilt die Unschuldsvermutung. (sda)

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39 Kommentare
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Walt White
23.01.2026 19:37registriert November 2015
Ich bin ja nicht vom Fach aber es scheint mir, dass die verantwortliche Staatsanwaltschaft so ziemlich jedes Klischee bedient, vor welchem seit der Brandkatastrophe und im Zusammenhang mit den filzigen Eigenheiten im VS die Rede ist. Es ist wirklich unglaublich und beschämend.
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Guter Bürger
23.01.2026 17:46registriert Juli 2020
Einfach nur Unglaublich was die Behörden im Wallis abliefern. Wirklich beschämend für die Schweiz.
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hgehjvkoohgfdthj
23.01.2026 19:17registriert März 2020
Auf die elektronische Fussfessel wurde vermutlich verzichtet, weil diese sowieso nur zu Bürozeiten überwacht wird. Sollte er abhauen, dann ist die Staatsanwältig fällig.
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