Das Zürcher Obergericht hat am Freitag die Freiheitsstrafe für den Winterthurer Schachtdeckel-Werfer bestätigt. Es hat den 23-jährigen Kochlehrling wegen versuchter vorsätzlicher Tötung zu 7 Jahren verurteilt. Für den Richter war es ein «exemplarischer Fall von sinnloser Gewalt nach Fussballspielen».
«Irgendwann gibt es bei solch sinnlosen Gewaltexzessen nach Fussballspielen Tote. Da muss man kein Hellseher sein», sagte der Richter. Letztlich sei man ratlos, weshalb ein durchschnittlich intelligenter Mensch dazu komme, so etwas zu tun. Es sei reiner Zufall, ob jemand sterbe oder nicht.
Das Obergericht verurteilte den Kochlehrling wegen versuchter vorsätzlicher Tötung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 7 Jahren. Darin enthalten ist eine frühere bedingte Freiheitsstrafe von 15 Monaten, die er wegen Drogenhandels aufgebrummt bekam.
Weil er den Schachtdeckel innerhalb seiner Probezeit auf den FCZ-Fan warf, wird diese bedingte Strafe nun auch vollzogen. Der Kochlehrling dürfte somit bis im kommenden Sommer seine Ausbildung abschliessen und danach für längere Zeit hinter Gitter wandern. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Er kann es noch ans Bundesgericht weiterziehen. Ob er dies tun wird, ist offen.
Zur Tat kam es im Jahr 2017, nach einem Spiel zwischen dem FC Winterthur und dem FC Zürich. Auf dem Parkdeck über dem Winterthurer Hauptbahnhof löste der Beschuldigte einen zwei Kilogramm schweren Schachtdeckel aus dem Boden und schleuderte ihn in die Tiefe.
Darunter lag das Perron 9, wo gerade viele FCZ-Fans in den Extrazug nach Zürich stiegen. Das Metallteil fiel direkt auf den Kopf eines heute 31-jährigen Sekundarlehrers. Er erlitt einen Schädelbruch und landete auf der Intensivstation. Das Zufallsopfer überlebte, war aber eine Zeit lang nicht arbeitsfähig.
Beim Prozess vom Freitag vor Obergericht entschuldigte sich der Lehrling mehrfach. Er habe wirklich niemanden verletzen wollen, es tue ihm leid, aber er sei nach fünf oder sechs Bieren sehr betrunken gewesen. Genau daran erinnern könne er sich aber nicht.
Nur drei Minuten nach dem verhängnisvollen Wurf schrieb er seiner Freundin allerdings eine fehlerfreie Whatsapp-Nachricht. Für das Gericht waren die Erinnerungslücken deshalb nur Schutzbehauptungen.
Der Anwalt kritisierte das Verfahren. Sein Mandant müsse «stellvertretend für alle Hooligans» herhalten. «Endlich hat man jemanden gefunden, den man bestrafen kann.» Sein Mandant sei nicht aggressiv, das sei nur ein Moment des Leichtsinns gewesen.
Er forderte deshalb ein neues Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung, allerdings vergeblich. Das Obergericht folgte mit den 7 Jahren Freiheitsstrafe mehrheitlich dem Antrag des Staatsanwaltes. Dieser hatte sogar 9 Jahre gefordert.
Diese Tat sei vollkommen unverhältnismässig gewesen, selbst wenn die FCZ-Fans ihn provoziert hätten, sagte der Ankläger. Das sei «rein egoistisches, pubertierendes Machtgehabe».
Der Verurteilte bezeichnet sich selber gar nicht als Fan, geschweige denn als Hooligan. Er sei nur gelegentlich zu einem Match mitgegangen. Fussball interessiere ihn eigentlich gar nicht. (aeg/sda)
- Betrunken in den Garten vom Nachbar brünzeln
- Betrunken einen Flug nach Paris buchen
- Betrunken 10 Zigaretten gleichzeitig rauchen
- Betrunken auf dem Chileturm planken
- Betrunken einen zwei Kilogramm schweren Schachtdeckel aus dem Boden lösen und ihn in die Tiefe auf eine Menschenmenge schleudern
zählt für mich nicht dazu.
Zwar darf er die Lehre noch beenden, aber dann?