Am 29. Juni 2020 ernannte die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) Herrn Dr. iur Stefan Keller, Präsident des Ober- und Verwaltungsgerichts des Kantons Obwalden, zum ausserordentlichen Staatsanwalt des Bundes. Er sollte ursprünglich vier Strafanzeigen prüfen, die gegen Bundesanwalt Michael Lauber, FIFA-Präsident Gianni Infantino und weitere Personen eingegangen sind. Seither wurden zusätzliche Strafanzeigen gestellt.
Nun hat Stefan Keller die Prüfung von zwei Anzeigen abgeschlossen und das sind keine «Good News» für die Beteiligten: Er kommt zum Schluss, dass im Zusammenhang mit den Treffen von Bundesanwalt Michael Lauber mit dem FIFA-Präsidenten und dem Walliser Oberstaatsanwalt Anzeichen für ein strafbares Verhalten bestehen. Dies teilt die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft mit.
Es geht dabei um Amtsmissbrauch (Art. 312 StGB), Verletzung des Amtsgeheimnisses (Art. 320 StGB), Begünstigung (Art. 305 StGB) und die Anstiftung zu diesen Tatbeständen. Weitere Straftatbestände und Verfahrenseröffnungen bleiben vorbehalten.
Gemäss Artikel 14 des Verantwortlichkeitsgesetzes bedarf die Strafverfolgung von durch die Bundesversammlung gewählten Behördenmitgliedern und Magistratspersonen wegen strafbarer Handlungen im Zusammenhang mit ihrer amtlichen Tätigkeit einer Ermächtigung der zuständigen Kommissionen der eidgenössischen Räte. Dieser Schritt ist Voraussetzung dafür, dass ein Strafverfahren gegen Bundesanwalt Michael Lauber eröffnet werden kann.
Der ausserordentliche Staatsanwalt des Bundes stellt deshalb der Immunitätskommission des Nationalrats und der Rechtskommission des Ständerats Antrag zur Erteilung der Ermächtigung für die Durchführung eines Strafverfahrens gegen Bundesanwalt Michael Lauber. Parallel dazu eröffnet Stefan Keller ein Strafverfahren gegen FIFA-Präsident Gianni Infantino und den Walliser Oberstaatsanwalt Rinaldo Arnold, die keine Immunität geniessen.
Sowohl für Bundesanwalt Michael Lauber als auch für FIFA-Präsident Gianni Infantino und Oberstaatsanwalt Rinaldo Arnold gilt die Unschuldsvermutung. Der ausserordentliche Staatsanwalt des Bundes ist in seiner Tätigkeit unabhängig. (aeg)
PS: Und das alles, weil der Tagi „per Zufall“ entdeckt gat, dass im Schweizerhof ein geheimes Treffen abgehalten wurde.
Darum sind unabhängige, bezahlte Zeitungstitel so dermassen wichtig für ein Land. Ohne eigenen Recherchendesk geht einfach nichts. CH Media, quo vadis? 😌