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Strafverfahren gegen FIFA-Infantino – Lauber soll Immunität entzogen werden

Strafverfahren gegen FIFA-Boss Infantino eröffnet – Lauber soll Immunität entzogen werden

Für Bundesanwalt Michael Lauber kommt es knüppeldick: Der ausserordentliche Staatsanwalt des Bundes beantragt die Durchführung eines Strafverfahrens gegen ihn. Gegen FIFA-Präsident Gianni Infantino und den Walliser Oberstaatsanwalt Rinaldo Arnold wird ein Strafverfahren eingeleitet.
30.07.2020, 14:0030.07.2020, 13:41
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FIFA President Gianni Infantino, talks during a press conference at the Conmebol Convention Center, in Luque, Paraguay Monday, March 28, 2016. Infantino is in a two-day official visit to Paraguay. (AP ...
FIFA-Präsident Gianni InfantinoBild: AP/AP

Am 29. Juni 2020 ernannte die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) Herrn Dr. iur Stefan Keller, Präsident des Ober- und Verwaltungsgerichts des Kantons Obwalden, zum ausserordentlichen Staatsanwalt des Bundes. Er sollte ursprünglich vier Strafanzeigen prüfen, die gegen Bundesanwalt Michael Lauber, FIFA-Präsident Gianni Infantino und weitere Personen eingegangen sind. Seither wurden zusätzliche Strafanzeigen gestellt.

Nun hat Stefan Keller die Prüfung von zwei Anzeigen abgeschlossen und das sind keine «Good News» für die Beteiligten: Er kommt zum Schluss, dass im Zusammenhang mit den Treffen von Bundesanwalt Michael Lauber mit dem FIFA-Präsidenten und dem Walliser Oberstaatsanwalt Anzeichen für ein strafbares Verhalten bestehen. Dies teilt die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft mit.

Warum wird ermittelt?

Es geht dabei um Amtsmissbrauch (Art. 312 StGB), Verletzung des Amtsgeheimnisses (Art. 320 StGB), Begünstigung (Art. 305 StGB) und die Anstiftung zu diesen Tatbeständen. Weitere Straftatbestände und Verfahrenseröffnungen bleiben vorbehalten.

Gemäss Artikel 14 des Verantwortlichkeitsgesetzes bedarf die Strafverfolgung von durch die Bundesversammlung gewählten Behördenmitgliedern und Magistratspersonen wegen strafbarer Handlungen im Zusammenhang mit ihrer amtlichen Tätigkeit einer Ermächtigung der zuständigen Kommissionen der eidgenössischen Räte. Dieser Schritt ist Voraussetzung dafür, dass ein Strafverfahren gegen Bundesanwalt Michael Lauber eröffnet werden kann.

ARCHIVBILD ZUM RUECKTRITT VON BUNDESANWALT MICHAEL LAUBER AUF ENDE AUGUST, AM MITTWOCH, 29. JULI 2020 - Michael Lauber trifft am Montag, 13. Mai 2019 zur Anhoerung der vereinigten Geschaeftspruefungsk ...
Bundesanwalt Michael LauberBild: keystone

Der ausserordentliche Staatsanwalt des Bundes stellt deshalb der Immunitätskommission des Nationalrats und der Rechtskommission des Ständerats Antrag zur Erteilung der Ermächtigung für die Durchführung eines Strafverfahrens gegen Bundesanwalt Michael Lauber. Parallel dazu eröffnet Stefan Keller ein Strafverfahren gegen FIFA-Präsident Gianni Infantino und den Walliser Oberstaatsanwalt Rinaldo Arnold, die keine Immunität geniessen.

Sowohl für Bundesanwalt Michael Lauber als auch für FIFA-Präsident Gianni Infantino und Oberstaatsanwalt Rinaldo Arnold gilt die Unschuldsvermutung. Der ausserordentliche Staatsanwalt des Bundes ist in seiner Tätigkeit unabhängig. (aeg)

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22 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Chancho
30.07.2020 19:18registriert Februar 2020
Meine Vermutung ist nicht die Unschuldsvermutung, sondern vermute ich eher dass dieser Prozess durch Verjährung im Sande verlaufen wird.
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Hierundjetzt
30.07.2020 14:16registriert Mai 2015
Endlich! War bereits drauf und dran den Glauben an unser Rechtssystem zu verlieren. Aber wie es sich zeigt, ist alles nach wie vor stabil und unerschütterlich.

PS: Und das alles, weil der Tagi „per Zufall“ entdeckt gat, dass im Schweizerhof ein geheimes Treffen abgehalten wurde.

Darum sind unabhängige, bezahlte Zeitungstitel so dermassen wichtig für ein Land. Ohne eigenen Recherchendesk geht einfach nichts. CH Media, quo vadis? 😌
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s'Paddiesli
30.07.2020 14:19registriert Mai 2017
Gut so! Hoffentlich kommt dabei auch etwas raus und versandet nicht wieder, wie so oft zu beobachten ist.
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