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Michael Lauber: Bundesanwalt ohne Unrechtsbewusstsein

Tritt nach Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ab: Bundesanwalt Michael Lauber. (Archivbild)
Extravantes Verhalten: Bundesanwalt Michael Lauber.Bild: sda

Michael Lauber – Bundesanwalt ohne Unrechtsbewusstsein

Zuerst die vernichtenden Berichte der Aufsichtsbehörde und der Geschäftsprüfer. Und nun ein negatives Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: Bundesanwalt Michael Lauber «bietet» seinen Rücktritt an. Und bringt Politiker erneut in Rage.
25.07.2020, 07:2525.07.2020, 19:08
Henry Habegger / CH Media
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Michael Lauber, 54, leistete sich am Freitag noch einmal eine Extravaganz. Noch bevor das Bundesverwaltungsgericht in St.Gallen das Urteil veröffentlicht hatte, verbreitete der Bundesanwalt seine Stellungnahme dazu. Das Gericht sah sich in der Folge gezwungen, die Publikation des Urteils, die für den Nachmittag vorgesehen war, vorzuziehen.

Es geht um das Urteil, das Lauber selbst provoziert hatte. Er hatte im April Beschwerde erhoben gegen die Disziplinarverfügung seiner Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft AB-BA unter dem früheren Zuger Regierungsrat Hanspeter Uster (Grüne), die ihm ein vernichtendes Zeugnis ausgestellt und seinen Lohn während eines Jahres um acht Prozent gekürzt hatte. Hintergrund und Auslöser waren die nicht protokollierten, in einem Fall «vergessenen» Treffen mit Fifa-Chef Gianni Infantino.

Ungewöhnlich schnell, innert nur drei Monaten, entschied St.Gallen unter Richterin Kathrin Dietrich in Dreierbesetzung über die Beschwerde. Lauber erhielt teilweise Recht, so reduzierte das Gericht die Lohnkürzung von acht auf fünf Prozent. Aber in allen wesentlichen Punkten wurde das Verdikt der Aufsichtsbehörde bestätigt.

Das Bundesverwaltungsgericht hält ausdrücklich fest, dass «die Lohnkürzung als Art der Sanktion gerechtfertigt» sei. Es bestätigte den Befund der AB-BA, wonach Lauber schwere Amtspflichtverletzungen begangen hat. Im Communiqué schreiben die St.Galler Richter: «Zusammenfassend stellt das Gericht fest, dass Bundesanwalt Lauber mehrere Amtspflichtverletzungen begangen hat und dass die formellen Abläufe des Disziplinarverfahrens einen gültigen Entscheid zulassen.»

Lauber und sein Anwalt, der prominente Strafverteidiger Lorenz Erni, hatten alle diese Vorwürfe als haltlos bezeichnet. Die Richter halten in ihrem Urteil aber fest, der Bundesanwalt habe mit «seinem Verhalten und seinen Äusserungen dem Ansehen der Bundesanwaltschaft und der Vorinstanz geschadet. Es fehlt ihm zudem an Unrechtsbewusstsein beziehungsweise Einsicht.» Es erscheine «deshalb nicht gänzlich unbegründet, wenn die Vorinstanz ausführt, der Beschwerdeführer mache den Eindruck, über dem Gesetz zu stehen und die Bundesanwaltschaft mit seiner Person zu verwechseln».

Ins Gewicht gegen Lauber fiel das ominöse dritte «Schweizerhof»-Treffen, an das sich die mindestens vier Teilnehmer angeblich nicht mehr erinnern können, unter ihnen auch Fifa Boss Gianni Infantino. «Eine solche Erinnerungslücke bei mehreren Teilnehmern ist nach der allgemeinen Lebenserfahrung als abwegig anzusehen», hält das Gericht fest. Es stelle «daher fest, dass der Bundesanwalt bei seiner Befragung vom 12. November 2018 gegenüber der AB-BA vorsätzlich die Unwahrheit sagte und das dritte Treffen mit Fifa-Präsident Infantino bewusst verschwieg». Einige Wertungen der AB-BA aber befand das Gericht für nicht haltbar. So gehe die AB-BA «etwas weit», wenn sie aufführe, Lauber zeige «im Kern ein falsches Berufsverständnis». Frühere Beurteilungen von Laubers Arbeit würden damit ausgeblendet.

Er «respektiere» das Urteil des Gerichts, formulierte Lauber in seiner bereits erwähnten acht Zeilen langen Erklärung, die er kurz vor Mittag verschickte. Was also nicht heisst, dass er den Spruch auch wirklich «akzeptiert». Und schon im zweiten Satz kam Widerspruch zum Verdikt, das die Bundesverwaltungsrichter in St.Gallen soeben gefällt hatten: «Die Unterstellung der Lüge weise ich nach wie vor in aller Form zurück», hielt Lauber fest. «Wenn man mir jedoch als Bundesanwalt nicht glaubt, dann schadet dies der Bundesanwaltschaft. Deshalb biete ich der zuständigen Gerichtskommission im Interesse der Institutionen den Rücktritt an.» Es folgte der Nachsatz: «Die Modalitäten werde ich direkt mit dieser besprechen.» Das scheint zu bedeuten, dass er «Modalitäten» wie den Rücktrittstermin, Entschädigungen oder Kostenübernahmen verhandeln will.

«Ich staune, mit welcher Arroganz Lauber weiterhin bestreitet, gelogen zu haben.»
SP-Ständerat Carlo Sommaruga

Solche angetönten Begehrlichkeiten kommen nicht gut an. «Wir Grünen verlangten bereits im August 2019 die Nichtwiederwahl von Lauber», sagt die Basler Nationalrätin Sibel Arslan. «Dass er nun Abgangsmodalitäten verhandeln will, ist eine Frechheit. Die Gerichtskommission ist kein Basar; Verhandlungen sind nach dem vernichtenden Urteil nicht mehr angesagt.» Sie hält fest: «Die Kommission nimmt aus meiner Sicht jetzt entweder ein Rücktrittsschreiben des Bundesanwalts entgegen, oder aber sie entscheidet an der nächsten Sitzung über das Amtsenthebungsverfahren.» Der Genfer SP-Ständerat Carlo Sommaruga, Lauber-Kritiker der ersten Stunde, staunt, «mit welcher Arroganz Lauber weiterhin bestreitet, gelogen zu haben», obwohl das Gerichtsurteil genau dies bestätige. Dass Lauber das Urteil «respektiere» statt es zu «akzeptieren», gehöre ins gleiche Kapitel. Es gebe nichts zu verhandeln, nichts «anzubieten», Lauber müsse sofort gehen. Es brauche einen Neuanfang in Bundesanwaltschaft, und zwar brauche es jemanden, der über Demut verfüge.

Sogar die FDP, die Lauber noch letztes Jahr die Wiederwahl sicherte, begrüsst jetzt dessen Rücktritt, der zum Schutz der Institution «rasch erfolgen müsse». Die FDP kritisiert aber auch die AB-BA und denkt laut über«einen personellen Neustart» nach. Gemünzt ist das auf Hanspeter Uster, faktischer Sieger des gestrigen Tages. Er war kürzlich auch von der Geschäftsprüfungskommission gestützt worden. Im Gegensatz zu Lauber, der auch hier vernichtende Noten erhielt. Noch ist offen, wie es weitergeht. Die Gerichtskommission hat im Mai ein Amtsenthebungsverfahren gegen Lauber eröffnet. Das Verfahren könnte sich jetzt als obsolet erweisen, falls Lauber seinen Rücktritt formell bestätigt, was bisher nicht geschehen ist. Nicht vom Tisch, auch nach Laubers Ausscheiden nicht, ist das Verfahren, das auf Grund von Strafanzeigen gegen Lauber, Infantino und weitere Personen eröffnet wurde. Die Aufsichtsbehörde hat mit dem Obwaldner Obergerichtspräsidenten Stefan Keller einen ausserordentlichen Staatsanwalt des Bundes eingesetzt. Er prüft derzeit, ob im Zusammenhang mit dem ominösen «Schweizerhof»-Treffen ein Strafverfahren eröffnet wird.

Das St.Galler Urteil belastet auch Fifa Chef Infantino, weil die Richter den Teilnehmern am Treffen nicht abnehmen, dass sie sich nicht mehr erinnern. Das könnte den ausserordentlichen Staatsanwalt Keller ermuntern, der Sache auf den Grund zu gehen. Die Fifa wiederholte gestern, dass «ein Treffen mit dem Schweizer Bundesanwalt völlig legitim und völlig legal» sei, ja geradezu Pflicht, um Strafuntersuchungen zu unterstützen.

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Michael Lauber gibt PK zum Fifa-Treffen
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quelle: epa/keystone / peter klaunzer
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34 Kommentare
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Fairness
25.07.2020 07:48registriert Dezember 2018
Tricksen bis zum geht nicht mehr, um dafür wohl noch möglichst viel Geld rauszuschinden und ein paar Akten zu entsorgen. Dabei hat die Fifa vermutlich schon über viele Umwege genug auf ein Konto auf irgendeiner Insel überwiesen. Sozialdetektive und Steueramt sollten in den kommenden Jahren seine Ausgaben überprüfen.
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Völkerrechtler
25.07.2020 07:42registriert Juli 2020
Es empören sich hier teilweise dieselben Bundesparlamentarier, die Lauber letzten September wiedergewählt haben, obwohl ihre eigene Gerichtskommission wegen "grob fahrlässiger" Amtspflichtverletzungen sich klar gegen die Wiederwahl ausgesprochen hat!

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist deshalb alles andere als überraschend.

Nicht nur Lauber ist da eine Fehlbesetzung, sondern auch so manch Parlamentarier, welcher ihn erst vor Kurzem im Amt bestätigt hat und nun keinerlei Fehler bei sich selbst sieht...
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Motiv
25.07.2020 09:23registriert April 2019
In dieser Sache gibt nicht nur die Person Lauber zu denken. Sondern auch das Gebaren der FdP. Scheinbar wollen sie nun Uster abschiessen, weil sie in der Causa Lauber mit herunter gelassenen Hosen dastehen. Vor allem der umtriebige FdP-Nationalrat Lüscher aus Genf macht schon wieder Vorschläge zur Nachfolge Lauber's, nachdem er den Lauber bis vor kurzem noch durch alle Böden hindurch verteidigt hat. Mit solchen Politikern gehen uns die Probleme wahrlich nicht aus.
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