Schweiz
Fribourg

Frau schlittelt in Holzpfosten: Unfall bleibt strafrechtlich ohne Folge

Frau schlittelt in Holzpfosten: Schwerer Unfall bleibt strafrechtlich ohne Folgen

07.12.2023, 12:0007.12.2023, 12:17
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Die Freiburger Staatsanwaltschaft hat die Untersuchung eines Schlittelunfalls in Schwarzsee zu Recht eingestellt. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Eine heute 60-Jährige fuhr 2020 gegen einen Holzpfosten und verletzte sich schwer. Entgegen der Ansicht der Frau war der Pfosten mit einer gut sichtbaren orangen Schutzmatte ausreichend gesichert.

Rebekka sledges into the town of Arosa, Switzerland, early Friday, January 1, 2010. (KEYSTONE/Alessandro Della Bella)
Die Verunfallte leidet noch heute an den Folgen der Verletzungen. (Symbolbild)Bild: KEYSTONE

Die Frau nahm im Februar 2020 in Schwarzsee am Nachtschlitteln teil. Die Bahnbetreiber hatten dafür eine blaue Skipiste freigegeben. Durch die frontale Kollision mit einem am Rande der Piste angebrachten Pfosten zog sich die Schlittlerin zahlreiche Frakturen am Oberkörper und am Becken zu.

Sie erlitt zudem Verletzungen an Herz und Lunge und musste mit dem Helikopter ins Spital geflogen werden. Die Verunfallte leidet noch heute an den Folgen der Verletzungen. Dies geht aus einem am Donnerstag publizierten Urteil des Bundesgerichts hervor.

Die Frau erhob eine Strafklage wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen den Pistenchef, die Pistenpatrouilleurin und den mittlerweile verstorbenen Geschäftsführer des Bahnbetreibers. Ihnen können jedoch keine Pflichtverletzungen angelastet werden, wie das Bundesgericht schreibt.

«Gut einsehbar»

Es stützt die Sicht des Freiburger Kantonsgerichts, wonach der Unfallort gut einsehbar gewesen sei und es sich nicht um eine fallenartige Gefahr gehandelt habe. Der Holzpfosten war der Anfang eines Holzzaunes, der Pistenbenützer vor dem Sturz in ein steil abfallendes Waldstück bewahren sollte.

Auch befand sich der Pfosten gemäss der Sachverhaltsdarstellung der Vorinstanz nicht direkt nach einem Steilhang sondern nach einem Flachstück. Die Piste verengte sich vor dem Pfosten, und es war gut erkennbar, dass neben der Piste kein Platz für Ausweichmöglichkeiten bestand. Die Benutzer hätten laut Kantonsgericht ihre Fahrweise diesen Gegebenheiten und der entsprechenden Verkehrsdichte anpassen müssen.

Laut Bundesgericht durfte die Vorinstanz davon ausgehen, dass es bei den konkreten Verhältnissen nicht notwendig war, weitere Sicherheitsmassnahmen zu treffen.

(Urteil 7B_11/2022 vom 6.10.2023)

(sda)

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7 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Tubel vom Dienst
07.12.2023 14:12registriert Januar 2021
Auf Grund der im Artikel geschilderten Verletzungen, muss die Frau sehr schnell unterwegs gewesen sein, wenn man berücksichtigt, dass der Pfosten gepolstert war. Sie hat in der Nacht die Geschwindigkeit nicht den Verhältnissen angepasst. Das durchziehen bis zur letzten Instanz ist aber ein sehr typisches Verhalten für die heutige Zeit, es muss einen schuldigen gegeben, für das eigene Fehlverhalten, ausser sich selber natürlich.
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Kommissar Rizzo
07.12.2023 15:02registriert Mai 2021
Schlitteln - wohl die Aktivität mit noch höherer Unfallgefahr als am Grümpeli in Hinterpfupfigen...
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Garp
07.12.2023 17:13registriert August 2018
Schlitteln ist gefährlich. Das wussten wir schon als Kinder Man geht selber ein Risiko ein. Früher schlittelten wir im Wald, keinenm wäre es in den Sinn gekommen, alle Bäume einzuwickeln und zu polstern etc.
Man darf immer nur so schnell fahren, dass man den Schlitten noch gut lenken kann.
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