So werden die Beiträge für die Opfer von Crans-Montana ausgezahlt
Die Schäden der Brandkatastrophe in Crans-Montana waren enorm. Viele der Opfer stammten aus dem Ausland, die Behandlung der schweren Brandverletzungen bleibt aufwendig und teuer. Auch deswegen stiess die herkömmliche Opferhilfe im Wallis an ihre Grenzen.
Neben der direkten Opferhilfe beschlossen der Bund und der Kanton Wallis Soforthilfen, dazu kamen Millionen an Spendengeldern. Wie viel davon wurde nun ausbezahlt, an wen, und was geschieht mit dem Rest?
Die Opferhilfe
Im ersten Moment kamen die Opferhilfestellen zum Zug. Sie finanzierten die ersten Leistungen der sogenannten Soforthilfe: Übernachtungen, Transport, psychologische Hilfe und rechtliche Unterstützung. Die Opferhilfe des Kantons Wallis hat den Opfern und deren Angehörigen seit dem 1. Januar Soforthilfeleistungen im Wert von 285'000 Franken gewährt. Ihre Mittel sind aber beschränkt.
Diese kurzfristige Soforthilfe der Opferhilfe dauert normalerweise maximal 35 Tage. Im Fall von Crans-Montana wurde sie auf drei Monate verlängert. Seit Mitte März geht sie in die längerfristige Hilfe über: Die Unterstützung wird abhängig von der finanziellen Situation der Opfer und Angehörigen. Je weniger Geld diese haben, desto höher ist die finanzielle Leistung der Opferhilfe.
Der Kanton
Allein die Kosten für Bestattungen und die Rückführung aller Verstorbenen wurden auf rund 820'000 Franken geschätzt. Der Walliser Staatsrat hat beschlossen, diese Kosten unabhängig von der finanziellen Situation der Opfer und ihrer Angehörigen zu übernehmen.
Zusätzlich stellt der Kanton, abgesehen von den Leistungen der Opferhilfe, eine einmalige Soforthilfe von 10'000 Franken bereit. Sie soll auch Einkommensausfälle, unmittelbare Kosten im Zusammenhang mit dem Spitalaufenthalt sowie administrative und rechtliche Schritte zumindest teilweise abdecken. Die Hilfe soll für jede verstorbene Person sowie für jede schwer verletzte Person gewährt werden, welche mindestens eine Nacht im Spital verbracht hat. Insgesamt sind das 156 Personen aus der Schweiz, Frankreich, Italien und Belgien.
Der Kanton hat gestützt auf den Bevölkerungsschutz bereits überprüft, wer anspruchsberechtigt ist, und erste Auszahlungen vorgenommen. Bisher wurden über 1,2 Millionen der vorgesehenen 1,56 Millionen Franken an die Opfer ausbezahlt. Die Regierung hat dem kantonalen Parlament am Montag nun auch formal einen entsprechenden Nachtragskredit beantragt. Der Entwurf sieht auch vor, dass auch einige der 31 Opfer ein Härtefallgesuch stellen können, die nicht ins Spital eingeliefert, aber ambulant behandelt wurden.
Der Bund
Auch das Bundesparlament hat in der Frühlingssession einen einmaligen Solidaritätsbeitrag von 50'000 Franken pro Person verabschiedet. Anspruchsberechtigt sind wie bei der kantonalen Soforthilfe die Angehörigen der Verstorbenen sowie schwer verletzte Personen. Der Solidaritätsbeitrag wird vom Kanton vorfinanziert und anschliessend vom Bund rückerstattet. Für die Vorfinanzierung hat die Walliser Regierung ihrem Parlament am Montag einen Nachtragskredit von 7,8 Millionen Franken beantragt. Die Kontaktaufnahme mit den Anspruchsberechtigten soll in den kommenden Wochen erfolgen.
Die Stiftung
Auch Zeuginnen und Zeugen sowie die Rettungskräfte vor Ort haben schwere Schäden davongetragen. Insgesamt rechnen die Behörden mit 400 direkt betroffenen Personen. Kurz nach dem Brand hat der Kanton Wallis ein Konto eingerichtet, auf welches Spendengelder eingezahlt werden konnten. Das Walliser Parlament hat die Gründung der Stiftung «Beloved» beschlossen. Sie soll die bisher eingegangenen Spenden verwalten und unabhängig, unkompliziert und bei Bedarf auch dauerhaft Unterstützung für alle Betroffenen leisten.
Der Kanton stellt dafür ein Startkapital von einer Million sowie weitere 10 Millionen Franken zur Verfügung. Dazu kommen 7 Millionen von der Waadtländer Regierung, 1 Million von der Gemeinde Crans-Montana und 6 Millionen von privaten Einrichtungen oder Personen. Insgesamt belaufen sich die Spendenzusagen auf rund 24 Millionen Franken. Vergangene Woche wurde die Stiftung offiziell gegründet, nun soll sie behördlich angemeldet werden und schnellstmöglich ihre Arbeit aufnehmen. (fwa)

