Schweiz
Genf

Pasquier-Eichenberger: Ex-Nationalrätin kriegt Arbeitslosengelder

Abgewählte Nationalrätin erhält Arbeitslosengelder – und dank Beziehung eine Staatsstelle

Die Grüne Isabelle Pasquier-Eichenberger erwirkt ein Leiturteil des Bundesgerichts. Dabei gibt sie einen entlarvenden Einblick in ihre Stellensuche.
19.01.2026, 15:4919.01.2026, 15:49
Andreas Maurer / ch media

Die grüne Welle war ein historischer Wahlsieg der Grünen Partei im Jahr 2019 und spülte die Genfer Umweltaktivistin Isabelle Pasquier-Eichenberger in den Nationalrat. Bei den nächsten Wahlen war die Welle verebbt, und Pasquier-Eichenberger verlor ihr Mandat nach vier Jahren. Die Berufspolitikerin wurde arbeitslos und beantragte Arbeitslosengelder.

Isabelle Pasquier-Eichenberger, GP-GE, stellt eine Frage, an der Sommersession der Eidgenoessischen Raete, am Dienstag, 30. Mai 2023 im Nationalrat in Bern. (KEYSTONE/Alessandro della Valle)
Berufspolitikerin Isabelle Pasquier-Eichenberger 2023 im Nationalrat, dem Jahr ihrer Abwahl.Bild: keystone

Das kantonale Arbeitsamt gewährte die Leistungen der Arbeitslosenversicherung erst nach einer Wartefrist von zwölf Tagen. Der Kanton sanktionierte die Ex-Nationalrätin dafür, dass sie sich nicht frühzeitig um eine neue Stelle bemüht hatte. Schliesslich hatte sie ein auf vier Jahre befristetes Mandat inne und musste mit einer Abwahl rechnen.

Diese Sanktionierung ist gängige Praxis. Wer sich arbeitslos meldet und sich zu wenig um eine neue Stelle bemüht hat, erhält neun bis zwölf Taggelder weniger. Bei einer befristeten Anstellung müssen Versicherte mindestens drei Monate vor Vertragsende mit der Stellensuche beginnen.

Alt-Nationalrätin kämpft durch alle Instanzen und gewinnt

Die 52-Jährige legte Rekurs ein. Die Genfer Justizdirektion gab ihr teilweise Recht und verkürzte die Wartefrist auf neun Tage. Doch auch damit war sie nicht einverstanden und ging vor das Kantonsgericht. Dieses wies ihre Beschwerde ab. Nun aber gibt ihr das Bundesgericht in einem Leiturteil überraschend Recht.

Das höchste Gericht hält fest, dass ein Nationalratsmandat nicht auf einem befristeten Arbeitsvertrag beruht. Eine Nationalrätin nehme ihre verfassungsmässig garantierten politischen Rechte wahr. Sie müsste auf ihre politischen Rechte verzichten, um sich frühzeitig eine Stelle nach der Amtszeit zu sichern.

Zudem müsste sie sich gemäss Bundesgericht bei möglichen Arbeitgebern widersprüchlich verhalten. Entweder müsste sie ihre ohnehin öffentliche Kandidatur verschweigen. Oder sie müsste schwindeln, dass sie die Stelle auch im Fall einer Wiederwahl antreten werde. Sollte dies öffentlich bekannt werden, würde sie ihre Wahlchancen reduzieren. Deshalb genügt es gemäss dem Bundesgericht, wenn sie nach ihrer Abwahl mit der Stellensuche beginnt.

«Vetternwirtschaft»: Sie erhielt Stelle dank eines Kontakts

Nach acht Monaten hatte die Ex-Politikerin schliesslich eine neue Stelle. Sie wurde stellvertretende Direktorin des Genfer Kantonsamts für Landwirtschaft und Natur. Das Departement führte ein Parteikollege, der grüne Regierungsrat Antonio Hodgers. Die SVP prangerte diese Stellenbesetzung als Vetternwirtschaft an. Das Departement hingegen sprach von einem standardmässigen Einstellungsverfahren. Der Vorsteher habe keinen Einfluss genommen.

Le conseiller d'Etat genevois, Antonio Hodgers, s'exprime, lors d'un point de presse apres les resultats des votations, ce dimanche 28 septembre 2025 a Geneve. Les genevois ont vote sur ...
Genfer-Kantonsrat Antonio Hodgers.Bild: keystone

In der Beschwerde dokumentierte die Alt-Nationalrätin ihre Stellensuche. Fünf Tage nach der Abwahl habe sie einen Kontakt gehabt, der schliesslich zu ihrer späteren Anstellung geführt habe. Mit wem, ist nicht bekannt. Aber Pasquier-Eichenberger legt damit offen, dass sie die Stelle über einen persönlichen Kontakt erhielt.

Die Staatsangestellte gewinnt vor Gericht gegen den Kanton Genf, für den sie inzwischen selbst arbeitet. Aber sie schadet damit dem Ansehen beider Seiten. Und alles nur wegen neun Taggeldern. (aargauerzeitung.ch)

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Macca_the_Alpacca
19.01.2026 16:34registriert Oktober 2021
Das Gehalt eines Nationalrat Mandates ist etwa CHF 150'000 plus Spesen und Goodies. Dieser Lohn ist nicht versichert. Man kommt dann in die oberste Klasse und die hat für Normalsterbliche eine Wartefrist von 30 Tagen.

Sie kam mit den 12 Tagen als sehr luxuriös weg. Dass man deswegen gleich bis vor Bundesgericht geht spricht Bände. Es zeugt sicher nicht von Geldmangel. Die drei Taggelder die rausgeschunden hat dürften nicht annähernd die Anwaltskosten decken.
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flegenheimer
19.01.2026 16:31registriert August 2023
Westschweizer Grüne tun Dinge, die westschweizer Grüne halt so tun.

Beste Erkenntnis im Text: abgewählt
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Rethinking
19.01.2026 16:07registriert Oktober 2018
Für mich nachvollziehbar dass ein Politiker nicht gleichzeitig Kandidieren und eine neue Stelle suchen kann weil er dadurch für beide Seiten unglaubwürdig wird…
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