Abgewählte Nationalrätin erhält Arbeitslosengelder – und dank Beziehung eine Staatsstelle
Die grüne Welle war ein historischer Wahlsieg der Grünen Partei im Jahr 2019 und spülte die Genfer Umweltaktivistin Isabelle Pasquier-Eichenberger in den Nationalrat. Bei den nächsten Wahlen war die Welle verebbt, und Pasquier-Eichenberger verlor ihr Mandat nach vier Jahren. Die Berufspolitikerin wurde arbeitslos und beantragte Arbeitslosengelder.
Das kantonale Arbeitsamt gewährte die Leistungen der Arbeitslosenversicherung erst nach einer Wartefrist von zwölf Tagen. Der Kanton sanktionierte die Ex-Nationalrätin dafür, dass sie sich nicht frühzeitig um eine neue Stelle bemüht hatte. Schliesslich hatte sie ein auf vier Jahre befristetes Mandat inne und musste mit einer Abwahl rechnen.
Diese Sanktionierung ist gängige Praxis. Wer sich arbeitslos meldet und sich zu wenig um eine neue Stelle bemüht hat, erhält neun bis zwölf Taggelder weniger. Bei einer befristeten Anstellung müssen Versicherte mindestens drei Monate vor Vertragsende mit der Stellensuche beginnen.
Alt-Nationalrätin kämpft durch alle Instanzen und gewinnt
Die 52-Jährige legte Rekurs ein. Die Genfer Justizdirektion gab ihr teilweise Recht und verkürzte die Wartefrist auf neun Tage. Doch auch damit war sie nicht einverstanden und ging vor das Kantonsgericht. Dieses wies ihre Beschwerde ab. Nun aber gibt ihr das Bundesgericht in einem Leiturteil überraschend Recht.
Das höchste Gericht hält fest, dass ein Nationalratsmandat nicht auf einem befristeten Arbeitsvertrag beruht. Eine Nationalrätin nehme ihre verfassungsmässig garantierten politischen Rechte wahr. Sie müsste auf ihre politischen Rechte verzichten, um sich frühzeitig eine Stelle nach der Amtszeit zu sichern.
Zudem müsste sie sich gemäss Bundesgericht bei möglichen Arbeitgebern widersprüchlich verhalten. Entweder müsste sie ihre ohnehin öffentliche Kandidatur verschweigen. Oder sie müsste schwindeln, dass sie die Stelle auch im Fall einer Wiederwahl antreten werde. Sollte dies öffentlich bekannt werden, würde sie ihre Wahlchancen reduzieren. Deshalb genügt es gemäss dem Bundesgericht, wenn sie nach ihrer Abwahl mit der Stellensuche beginnt.
«Vetternwirtschaft»: Sie erhielt Stelle dank eines Kontakts
Nach acht Monaten hatte die Ex-Politikerin schliesslich eine neue Stelle. Sie wurde stellvertretende Direktorin des Genfer Kantonsamts für Landwirtschaft und Natur. Das Departement führte ein Parteikollege, der grüne Regierungsrat Antonio Hodgers. Die SVP prangerte diese Stellenbesetzung als Vetternwirtschaft an. Das Departement hingegen sprach von einem standardmässigen Einstellungsverfahren. Der Vorsteher habe keinen Einfluss genommen.
In der Beschwerde dokumentierte die Alt-Nationalrätin ihre Stellensuche. Fünf Tage nach der Abwahl habe sie einen Kontakt gehabt, der schliesslich zu ihrer späteren Anstellung geführt habe. Mit wem, ist nicht bekannt. Aber Pasquier-Eichenberger legt damit offen, dass sie die Stelle über einen persönlichen Kontakt erhielt.
Die Staatsangestellte gewinnt vor Gericht gegen den Kanton Genf, für den sie inzwischen selbst arbeitet. Aber sie schadet damit dem Ansehen beider Seiten. Und alles nur wegen neun Taggeldern. (aargauerzeitung.ch)
