Das sogenannte Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) dürfte vors Volk kommen. Das Referendumskomitee meldete am Montag kurz nach Mitternacht auf Twitter, dass es die benötigten 50'000 Unterschriften für eine Volksabstimmung gesammelt hat.
Das Gesetz – gelegentlich auch als «Anti-Terror-Gesetz» bezeichnet – wurde Ende September von National- und Ständerat beschlossen. Es sieht einen Katalog an neuen Mitteln vor, mit denen die Schweizer Behörden auf «terroristische Gefährderinnen und Gefährder» reagieren können. Ins Visier der Behörden kommt man, wenn es Anhaltspunkte gibt, dass «sie oder er eine terroristische Aktivität ausüben wird».
An diesen verdachtsgestützten, verschärften Massnahmen störten sich nicht nur Vertreterinnen und Vertreter der Jungparteien der GLP, der Grünen und der Juso. Unterstützt wurde das Referendum auch von der Piratenpartei, einzelnen kantonalen Sektionen der Jungfreisinnigen Partei und dem Chaos Computer Club.
DANKE DANKE DANKE! Das Referendum kommt wohl zustande - dank euren Unterschriften und dem unfassbaren Einsatz aller!🍾😍
— Nein zum Willkür-Paragraph (@Willkuer_NEIN) January 10, 2021
.@jglpCH @ppsde @jungegruene_ch @JusoSchweiz @CCC_CH @JFAargau @jfluzern @JFZH u.v.m
Das Komitee hatte pandemiebedingt mit erschwerten Bedingungen zu kämpfen. Die Bundeskanzlei reagierte und stellte die PDF-Dateien der Unterschriftenbögen ins Netz. Dennoch war es bis zum letzten Moment knapp: Die Referendumsfrist endet diesen Donnerstag. Das Komitee musste vor wenigen Tagen zudem verärgert hören, dass die SRF-Radiosendung «Echo der Zeit» die Falschinformation verbreitete, wonach das Referendum zustande gekommen sei.
Für den Fehler bitten wir um Entschuldigung. Die Korrektur findest du hier: https://t.co/1FbDRbmOSa
— SRF (@SRF) January 6, 2021
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Das Komitee kritisiert unter anderem den weiten Katalog, bei dem ihrer Befürchtung nach auch politisch unbeliebte Ideologien unter dem Verdachtsbestand der Verbreitung von «Furcht und Schrecken» gezählt werden könnten. Menschenrechts-Organisationen und gar Uno-Expertinnen und -Experten übten scharfe Kritik während der Entstehung des Gesetzes.
Bevor es zur Volksabstimmung kommt, wird die Bundeskanzlei noch das Zustandekommen des Referendums bestätigen müssen. Über das Datum des Urnengangs entscheidet der Bundesrat.
Wird das Gesetzt trotzdem bestätigt, kann man abwarten bis jemand vor den Europäischen Gerichtshof wegen Menschenrechtsverletzung geht, spätestens dann wird wohl das Gesetz überarbeitet werden müssen.