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Schweiz: Rechtskommission will Nazisymbole verbieten

Rechtskommission will Nazisymbole verbieten – gegen den Willen des Bundesrats

Wer rassistische Symbole und Gesten verwendet, soll künftig bestraft werden. Das fordert eine knappe Mehrheit der nationalrätlichen Rechtskommission. Verboten werden sollen vorerst aber nur Symbole des Nationalsozialismus.
13.01.2023, 18:2313.01.2023, 18:23
Chiara Stäheli / ch media

Wer heute in der Öffentlichkeit mit einer Geste oder einem Symbol seine rassistische Haltung zum Ausdruck bringt, der kommt ungeschoren davon. Wer hingegen den Hitlergruss, den Judenstern oder das Hakenkreuz verwendet, um damit für den Nationalsozialismus zu werben oder Angehörige einer Ethnie, Rasse oder Religion herabzusetzen, der wird wegen Rassendiskriminierung bestraft.

March 28, 2015 - Manchester, Greater Manchester, UK - Manchester , UK . A man with a large Adolf Hitler tattoo on his torso . Approximately 100 neo-Nazis gather in Manchester for White Pride Worldwide ...
Ein Tattoo mit Nazi-Motiven ist hierzulande nicht strafbar. Das soll sich ändern.Bild: imago stock&people

Diese Regelung ist ungenügend, findet eine knappe Mehrheit der Rechtskommission des Nationalrats. Mit 12 zu 11 Stimmen hat sie am Donnerstag eine parlamentarische Initiative von Nationalrat Angelo Barrile (SP/ZH) angenommen, welche «die öffentliche Verwendung von extremistischen, gewaltverherrlichenden und rassistischen Symbolen» verbieten will. Knapp abgelehnt wurde hingegen ein ähnlich lautender Vorstoss von Nationalrätin Gabriela Suter (SP/AG).

Grund für die Ablehnung: Die Kommission will das Verbot nicht wie von Suter vorgeschlagen im Strafgesetzbuch verankern, sondern in einem neuen Spezialgesetz. Diese Lösung habe den Vorteil, «dass das Verbot und seine Ausnahmen genauer beschrieben werden könnten als in einer Norm des Strafgesetzbuches», begründet die Rechtskommission.

Gleichzeitig will die Kommission den Geltungsbereich des Verbotes einschränken. Sie plädiert dafür, vorerst nur die Verwendung von Nazisymbolen unter Strafe zu stellen. Damit reagiert die vorberatende Kommission auf eine Forderung des Schweizerischen Israelitischen Gemeindebunds und der Plattform der Liberalen Juden der Schweiz, welche den Vorschlag im Dezember aufgebracht haben, damit das Verbot rascher umgesetzt werden könne. Das Geschäft geht nun an die Rechtskommission des Ständerats.

Bundesrat hält am Status quo fest

Mit ihrem Entscheid widerspricht die nationalrätliche Rechtskommission dem Bundesrat: Er sieht keine dringende Notwendigkeit für ein Verbot von rassendiskriminierenden, gewaltverherrlichenden und extremistischen Symbolen. Seine Skepsis gegenüber einer neuen Regelung hat er vor einem Monat in einem ausführlichen Bericht geäussert.

Darin kommt das Bundesamt für Justiz zum Schluss, dass es zwar grundsätzlich möglich wäre, solche Symbole zu verbieten. Doch die konkrete und praktikable Ausgestaltung des Gesetzes sei herausfordernd, etwa weil abschliessend definiert werden müsste, welche Symbole unter das Verbot fallen. Zudem sei eine solche Regelung auch deshalb überflüssig, weil Polizei und Justiz schon heute «taugliche Interventionsinstrumente» zur Hand hätten, um etwa auf Demonstration einzuschreiten, wenn die Symbole auftauchen. (aargauerzeitung.ch)

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