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Gesellschaft & Politik

Finanzkontrolle kritisiert Umgang mit Nebentätigkeiten beim Bund

Finanzkontrolle kritisiert Umgang mit Nebentätigkeiten beim Bund

23.03.2026, 23:00

Die Eidgenössische Finanzkontrolle kritisiert den Umgang mit Nebenbeschäftigungen in der Bundesverwaltung. Die Verwaltung weiss nicht über alle meldepflichtigen Nebentätigkeiten Bescheid, und nicht alle Ämter gehen mit Nebentätigkeiten gleich um.

Bundesangestellte müssen laut dem Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) vom Montag dem Arbeitgeber öffentliche Ämter und bezahlte Tätigkeiten melden. Gleiches gilt für Tätigkeiten mit einem Risiko eines Interessenkonflikts oder bei denen nicht ausgeschlossen ist, dass sie die Leistungsfähigkeit beeinträchtigen.

Die Verwaltung habe zwar wirksame Regelungen für den Umgang mit Nebenbeschäftigungen, schrieb die EFK, und sie nehme das Thema ernst. Dennoch gebe es von Verwaltungseinheit zu Verwaltungseinheit Unterschiede, Lücken bei Meldungen und Abläufen sowie Mängel bei Transparenz und der Gleichbehandlung.

Zentrales Meldesystem empfohlen

Gemeldet werde mit physischen Formularen. «Das ist administrativ aufwändig und risikobehaftet, da Meldungen verloren gehen können», schreibt die EFK. Sie rät dem Eidgenössischen Personalamt (EPA), ein zentrales elektronisches System zur Erfassung und Bearbeitung von Nebentätigkeiten zur Verfügung zu stellen.

Wegen nicht gemeldeter Nebentätigkeiten sieht die EFK ein Risiko für mögliche Interessenskonflikte. Denn die Meldepflicht werde unterschiedlich interpretiert, und es gingen auch Meldungen vergessen. Problematisch sind laut EFK stille Teilhaberschaften von Bundesangestellten. Sie empfiehlt darum eine Meldepflicht für alle Handelsregister-Einträge von Bundesangestellten.

Die Arbeit beim Bund und Nebentätigkeiten dürfen zusammen höchstens 110 Prozent eines Vollpensums betragen. Das wären bei einer Vollzeit-Stelle vier Stunden pro Woche oder 20 Tage pro Jahr. Ob diese Prüfung in allen Fällen durchgeführt worden sei, könne nicht nachvollzogen werden, schreibt die EFK.

Ungenaue Berichte ans Parlament

Einnahmen aus Nebentätigkeiten müssen Bundesangestellte unter gewissen Umständen abgeben. Das EPA ist einverstanden, die Richtlinie zur Vorgabe zu ergänzen und Klarheit zu schaffen. Es werde aber kaum möglich sein, festzustellen, ob eine Tätigkeit vollständig in der Arbeitszeit erbracht worden sei oder nicht.

Mängel sieht die EFK bei der Berichterstattung zu Nebentätigkeiten von Angestellten der obersten neun Lohnklassen an die Finanzdelegation von National- und Ständerat. Diese Berichte enthielten teilweise ungenaue oder falsche Angaben, schreibt sie.

Zum Beispiel sei ein Verwaltungsratsmandat mit einem Aufwand von lediglich drei Tagen gemeldet worden. Der Geschäftsbericht der betreffenden Firma habe den tatsächlichen Aufwand aber mit acht Tagen ausgewiesen. Hier seien klare Regeln zur Abgrenzung zwischen Nebenbeschäftigung, Entsendung und Aufgabe beim Bund notwendig.

«In Händen der Verwaltungseinheiten»

Nur in Einzelfällen seien Probleme aufgetreten, schrieb das EPA in seiner generellen Stellungnahme zum Bericht. Verbesserungen seien zwar möglich, doch der Aufwand dafür müsse vertretbar sein. Der Umgang mit den Regelungen zu Nebenbeschäftigungen liege zudem in den Händen der einzelnen Verwaltungseinheiten.

Die Bundeskanzlei schrieb, dass ein System zur elektronischen Erfassung und Bearbeitung von Meldungen ebenso erwünscht sei wie eine einfache und nachvollziehbare Bewertung und Auswertung. Ebenfalls nützlich seien klare und einheitliche Regelungen zur Abgrenzung zwischen der Nebentätigkeit und der Arbeit beim Bund.

Als die EFK 2025 ihre Untersuchung durchführte, waren im Informationssystem für das Personaldatenmanagement rund 2000 bewilligte Nebenbeschäftigungen registriert. Geprüft wurde rund ein Dutzend Verwaltungseinheiten in vier Departementen sowie die Bundeskanzlei. (nil/sda)

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