BAG legt Verträge zur Beschaffung von Covid-Impfstoffen nun doch offen
Bei der Beschaffung der Covid-Impfstoffe soll Transparenz herrschen. Der Bund ist bereit, seine Verträge zur Beschaffung dieser Impfstoffe nun doch offenlegen und einen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts zu Beschwerden von Privatpersonen nicht anzufechten.
Eine Einsicht in die Verträge könne gewährt werden, sobald der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts rechtskräftig sei, schrieb das Bundesamt für Gesundheit (BAG) am Montag. Die betroffenen Impfstoff-Hersteller könnten das Urteil noch weiterziehen, um ihre Berufs-, Geschäfts- und Fabrikationsgeheimnisse wahren zu können,
Verträge gelten als vertraulich
Die Beschwerdeführer hatten auf der Basis des Öffentlichkeitsgesetzes Einsicht in die vom BAG und der Armeeapotheke geschlossenen Verträge für die Covid-Impfstoffe gefordert. Das Bundesamt wies die Gesuche Ende 2023 ab.
Das BAG hatte die mit den Impfstoffherstellern Moderna, Novavax, Pfizer, Janssen, AstraZeneca und CureVac abgeschlossenen Verträge 2022 mit Schwärzungen veröffentlicht. Dies, weil die Beschaffungsverträge laut Bund auf internationaler Ebene weitgehend als vertraulich gelten.
Eine Offenlegung der Verträge allein in der Schweiz würde dazu führen, dass der Bund bei der Impfstoffbeschaffung in einer künftigen Pandemie-Situation in eine schlechte Verhandlungsposition gerate, war die Befürchtung.
Die Pandemie ist vorbei
Die Corona-Pandemie sei zum heutigen Zeitpunkt bewältigt, argumentierte das Bundesverwaltungsgericht in seinem am 17. Februar veröffentlichten Urteil. Der Ausbruch einer neuen Pandemie sei ungewiss und damit auch die Anzahl der Hersteller von Impfstoffen, der Preise dafür und die Bedingungen, zu welchen diese erworben werden können.
Eine Offenlegung der Verträge kann laut Bundesverwaltungsgericht allenfalls «unangenehm» für die Beschwerdegegnerin sein, da damit Vergleiche für ihre heutigen Preise auf der Spezialitätenliste ermöglicht würden. (sda)
