Aargau korrigiert Statistik: Mehr kriminelle Ausländer ausgewiesen als zuvor gemeldet
Im Kanton Aargau ist die Quote der Ausschaffungen krimineller Ausländerinnen und Ausländer höher als in der Statistik des Bundes ausgewiesen. Laut Angaben des Regierungsrats beträgt 2024 die tatsächliche Vollzugsquote 83,2 Prozent statt der gemeldeten 61,2 Prozent.
Als Grund für die Abweichungen nennt der Regierungsrat in seiner Stellungnahme zu einer Motion der SVP-Fraktion allgemeine technische Schwierigkeiten bei der Einführung der digitalen Anwendung eMap (Administrative und strafrechtliche Massnahmen).
Sowohl das kantonale Amt für Migration und Integration (Mika) als auch andere Kantone hätten wiederholt Probleme technischer und inhaltlicher Natur an das Staatssekretariat für Migration (Sem) gemeldet. Bis zum 1. April 2025 habe es keine einheitlichen Regeln gegeben, weshalb die Kantone unterschiedliche Erfassungspraxen entwickelt hätten.
Daher habe die Statistik des Bundes die Realität im Kanton Aargau verzerrt dargestellt. Von den 134 Personen, die vom Sem für das Jahr 2024 als «vollziehbar» eingestuft worden waren, hätten 33 Personen gar nicht in dieser Kategorie erscheinen dürfen, wie der Regierungsrat festhält.
Fehler bei Erfassung der Fälle
Die Gründe für die fälschliche Erfassung seien vielfältig. 28 Personen hätten sich noch im strafrechtlichen Vollzug befunden, andere hatten hängige Beschwerden vor dem Bundesverwaltungsgericht oder dem Ausschuss gegen Folter, was einen Vollzug rechtlich verunmöglicht habe.
Nach Abzug dieser Fälle ergibt sich für das Jahr 2024 eine tatsächliche Vollzugsquote von 83,2 Prozent statt der ursprünglich gemeldeten 61,2 Prozent. Damit rückt der Aargau in der Rangliste der Kantone in Sachen Ausschaffungen von Platz 19 auf Platz 9 vor. Für das Jahr 2025 zeichnet sich laut Regierungsrat sogar eine deutlich höhere Quote ab.
Regierungsrat für Transparenz
Er lehnt die Forderung der SVP-Fraktion ab, dass der Vollzug der Ausschaffungen zu einem sogenannten Entwicklungsschwerpunkt im kantonalen Aufgaben- und Finanzplan (AFP) werden soll.
Er ist jedoch bereit, den Vorstoss als unverbindlicheres Postulat entgegenzunehmen. So soll das Parlament jährlich über den Stand des Vollzugs informiert werden, und Abweichungen von Zielwerten sollen künftig explizit begründet werden müssen. Über die Stellungnahme des Regierungsrats hatte zuerst die «Aargauer Zeitung» berichtet. (dab/sda)
