Schweiz
Gesellschaft & Politik

Zweite Konzernverantwortungsinitiative: Über 287'000 Unterschriften

Einreichung Konzernverantwortung, 27.5.2025, Bern
Die Koalition für Konzernverantwortung 287'164 Unterschriften in Bern eingereicht.Bild: Koalition für Konzernverantwortung/GEORG FREIBURGHAUS

Initiative eingereicht: Über 287'000 Unterschriften für mehr Konzernverantwortung

27.05.2025, 11:3027.05.2025, 16:01

Schweizer Konzerne und ihre Tochterfirmen sollen im Inland und im Ausland Menschenrechte und Umweltschutz respektieren müssen, abgestimmt auf Vorgaben im Ausland und namentlich in der EU. Die zweite Konzernverantwortungsinitiative ist am Dienstag in Bern eingereicht worden, mit 287'164 Unterschriften.

Die Initiative war erst Anfang Jahr lanciert worden. Schon nach lediglich 14 Tagen hatten 183'661 Stimmberechtigte die Initiative unterschrieben, wie die Koalition für Konzernverantwortung mitteilte.

Eine erste Konzernverantwortungsinitiative schaffte 2020 zwar das Volks-, aber nicht das Ständemehr.

Zweite Initiative dieser Art

Dass die neue Initiative so schnell zustande gekommen sei, zeige die grosse Unterstützung für das Anliegen, liess sich der Solothurner Mitte-Nationalrat Stefan Müller-Altermatt im Communiqué zitieren. Hinter der Initiative steht eine Koalition von rund neunzig Menschenrechts- und Umweltorganisationen sowie Hilfswerken.

Es ist bereits die zweite Initiative dieser Art. Eine erste Konzernverantwortungsinitiative war 2020 an der Urne knapp gescheitert. Die für die neue Initiative verantwortliche Koalition kritisierte die daraufhin umgesetzten Gesetzesbestimmungen mehrfach als ungenügend.

2020 hätten die Gegnerinnen und Gegner gewarnt, dass die Schweiz bei der Umsetzung der Initiative weltweit einzigartige Haftungsregeln einführen würde, schreibt das Komitee. Der Bundesrat habe versprochen, in Abstimmung mit dem Ausland vorgehen zu wollen.

Seither hätten europäische Länder wie zum Beispiel Deutschland Konzernverantwortungsgesetze eingeführt, moniert die Koalition. Und die EU habe 2024 eine Sorgfaltsrichtlinie verabschiedet. Doch in der Schweiz komme die Diskussion nicht voran.

Die Initiative verlangt, dass sich die Schweiz bei der Konzernverantwortung an internationalen Leitlinien und EU-Vorschriften orientiert. Unternehmen sollen mit einem international abgestimmten Konzernverantwortungsgesetz damit Planungssicherheit erhalten.

EU-Kommission schlägt Lockerung vor

Die EU-Kommission schlägt allerdings unterdessen eine Lockerung der Nachhaltigkeitsregulierungen vor. Nur noch jeder fünfte der bisher verpflichteten Betriebe soll über Nachhaltigkeit berichten müssen. Lockern will die EU-Kommission auch das EU-Lieferkettengesetz und Vorgaben für nachhaltige Investitionen.

Der Bundesrat kündigte daraufhin an, die Berichterstattungspflicht pragmatisch zu gestalten. Das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) erhielt im März 2025 den Auftrag, Varianten mit diesem Ziel auszuarbeiten. Entscheiden will der Bundesrat erst nach der EU - auch er will international abgestimmte Regeln. Spätestens im Frühjahr 2026 soll aber ein Entscheid fallen.

Gelten sollen die neuen Pflichten für Schweizer Konzerne nach den Vorstellungen des Initiativkomitees für Unternehmen mit mehr als tausend Mitarbeitenden und 450 Millionen Franken Umsatz. Die Koalition schätzt, dass 250 bis 300 Unternehmen von den Anforderungen der Initiative betroffen sind.

Doch auch kleinere Unternehmen, die in Hochrisiko-Bereichen wie dem Rohstoffhandel arbeiten, sollen in die Pflicht genommen werden können. Ausnehmen will die Koalition dagegen KMU-Betriebe. Diesen umstrittenen Punkt habe die erste Initiative noch enthalten, sagte der Aargauer GLP-Nationalrat Beat Flach bei der Lancierung.

Umsetzung innert zweier Jahre

Die Initiative fordert, dass sich Konzerne und ihre Tochterfirmen auch im Ausland an Sorgfaltspflichten zu Menschenrechten und Umweltschutz sowie an international vereinbarte Temperaturziele halten müssen. Verpflichtet werden sollen sie zudem, direkte und indirekte Treibhausgasemissionen zu senken.

Eine unabhängige Aufsicht soll in Stichproben prüfen, ob die Vorgaben eingehalten werden und gegebenenfalls Sanktionen aussprechen. Verursachen Unternehmen oder von ihnen kontrollierte Firmen Schäden, sollen sie haften müssen.

Wer von Menschenrechtsverletzungen betroffen ist, soll vor Gericht Klage gegen Unternehmen führen können. Der Initiativtext fordert dazu eine «angemessene Regelung für die Erbringung von Beweisen».

Die Gesetzesbestimmungen für die Umsetzung der Initiative müsste das Parlament spätestens zwei Jahre nach dem Ja zur Initiative verabschieden. Mit dieser Frist wollen die Initiantinnen und Initianten betonen, dass sie das Anliegen als dringlich einstufen. (sda)

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