zwei DIN-A4-Seiten erklärt die Zollverwaltung, wie man die verschiedenen Badetextilien richtig unterscheidet. Die watson-Redaktion hat nicht schlecht gestaunt über so viele Details zu einem scheinbar offensichtlichen Sachverhalt.
Das Thema im Beamtendeutsch: «Tarifeinreihung von Shorts». Auf sattenDenn: Wer denkt, das sei kinderleicht, wird schnell eines Besseren belehrt. So seien Shorts und Unterhosen in nassem Zustand «nicht zwingend blickdicht», Badehosen hingegen schon.
Alles klar? Uns schon. Obwohl ... Ist so eine klare Unterscheidung überhaupt praktikabel? Man stelle sich vor, wie der Zollbeamte bei der Einfuhr der Shorts diese erst einmal in ein Becken mit Wasser taucht, um sie dann anschliessend – juchhe – eindeutig als eine solche zu identifizieren. Da staunt der Einkaufstourist und wundert sich der Redaktor. Doch es wird noch viel vertrackter.
Unterhosen seien «ohne Gurtschlaufen», Shorts «mit oder ohne Gurtschlaufen» und Badehosen in der Regel ohne, «wenn ausnahmsweise mit Gurtschlaufen: mit eingezogenem Gurt».
Eindeutig zuteilbar sei das Kleidungsstück, wenn es keine Taschen hat. Es handle sich dann zweifellos um Boxershorts. Badehosen haben nämlich meist verschliessbare Taschen, die gut «wasserablauf-fähig» seien.
Doch das Dokument listet nicht nur Unterschiede, sondern auch Gemeinsamkeiten der drei Arten von Shorts auf. Sowohl Unterhosen als auch Shorts und Boxershorts haben allesamt eine «Seitenschlitzung».
Die neue «Tarifeinreihung von Shorts» wurde aufgrund eines Bundesverwaltungsgerichts-Entscheids nötig. Bis am Donnerstag wurden Shorts von «nicht hauteng anliegenden Badehosen» nach dem «Vorhandensein von Taschen» unterschieden: «Shorts, welche nicht verschliessbare Taschen aufweisen, galten demnach nicht als Badehosen». Ab jetzt ist zum Glück alles – äh – klar.
Ausser vielleicht dieses kleine Detail: Was soll das Ganze nützen?