Schweiz
Gesellschaft & Politik

Bundesrat reformiert Schuldbetreibungsrecht: Hoffnung für Verschuldete

Das Schweizerische Bundesgesetz ueber Schuldbetreibung und Konkurs im Buero eines Sachbearbeiters im Betreibungsamt der Stadt Zug, am 10. November 2006. (KEYSTONE/Gaetan Bally) === , , SWITZERLAND ONL ...
Der Bundesrat will das Schuldbetreibungs- und Konkursrecht anpassen.Bild: KEYSTONE

Verschuldete sollen zweite Chance für schuldenfreies Leben bekommen

15.01.2025, 15:16
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Verschuldete Personen sollen künftig in der Schweiz eine zweite Chance bekommen, ein schuldenfreies Leben zu führen. Der Bundesrat will das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs entsprechend abändern.

Im Gegensatz zu vielen anderen Staaten sehe das Schweizer Recht für hochverschuldete oder mittellose Privatpersonen keine Möglichkeit vor, ihre Finanzen nachhaltig zu sanieren. Das schreibt die Landesregierung in ihrer am Mittwoch veröffentlichten Vorlage, die nun ans Parlament geht.

Diese Personen hätten heute keine realistischen Aussichten, je wieder schuldenfrei zu leben und auf mehr als das betreibungsrechtliche Existenzminimum zu kommen. Das könne die Motivation, die eigene Situation zu verbessern, lähmen und beitragen, dass sie in der Sozialhilfe verblieben.

Zwei Neuerungen schlägt der Bundesrat vor: Ein vereinfachtes Nachlassverfahren soll Schuldnern mit einem regelmässigen Einkommen zugute kommen. Ein Sanierungskonkursverfahren soll hoffnungslos verschuldeten Personen helfen. (sda/thw)

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90 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Das Dreizahn
15.01.2025 15:58registriert Juni 2020
Ich habe 1997 die erste Betreibung bekommen, da ich mit 23 damals dem Werben der Banken für einen Kredit nicht widerstehen konnte. Diesen konnte ich nicht regelmäsdig zurückzahlen. Die Spirale begann sich zu drehen. Seit damals werde ich auf das Existenzminimum gepfäbdet, da ich ja jedes Jahr Steuern zahlen muss, dies aber im Existenzminimum nicht berücksichtigt wird. Ich habe sozusagen Schulden, weil ich arbeite. Würde ich mich auf dem Soz. abstütten, hätte ich nicht nur immer neue Schulden, sondern auch mehr Geld, da das Existenzminimum beim Soz höher ist, als beim Betreibungsverfahren.
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Hans -würkli- Nötig
15.01.2025 16:11registriert Juli 2015
Traurig, dass das was Betrüger mit juristischen Personen schon längst machen können (wieder und wieder und wieder Konkurs gehen lassen um sich zu bereichern) erst im 2025 für natürliche Personen mal "angeschaut werden sollte".
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stevemosi
15.01.2025 19:01registriert April 2014
Ich finde die Steuerrechnung sollte zum Existenzminimum dazugerechnet werden. Wer gepfändet wird und arbeitet, muss seinen 13. Monatslohn auch abgeben. Somit fast unmöglich aus der Spirale rauszukommen
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