
Der Bundesrat will das Schuldbetreibungs- und Konkursrecht anpassen.Bild: KEYSTONE
Verschuldete Personen sollen künftig in der Schweiz eine zweite Chance bekommen, ein schuldenfreies Leben zu führen. Der Bundesrat will das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs entsprechend abändern.
Im Gegensatz zu vielen anderen Staaten sehe das Schweizer Recht für hochverschuldete oder mittellose Privatpersonen keine Möglichkeit vor, ihre Finanzen nachhaltig zu sanieren. Das schreibt die Landesregierung in ihrer am Mittwoch veröffentlichten Vorlage, die nun ans Parlament geht.
Diese Personen hätten heute keine realistischen Aussichten, je wieder schuldenfrei zu leben und auf mehr als das betreibungsrechtliche Existenzminimum zu kommen. Das könne die Motivation, die eigene Situation zu verbessern, lähmen und beitragen, dass sie in der Sozialhilfe verblieben.
Zwei Neuerungen schlägt der Bundesrat vor: Ein vereinfachtes Nachlassverfahren soll Schuldnern mit einem regelmässigen Einkommen zugute kommen. Ein Sanierungskonkursverfahren soll hoffnungslos verschuldeten Personen helfen. (sda/thw)
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