Das CO2-Gesetz nimmt Form an: Nach der zweiten Beratungsrunde haben sich die Räte in den Kernpunkten geeinigt. Zu reden geben nun noch Details, wie die Treibhausgasemissionen künftig vermindert werden sollen. Im Fokus steht etwa die Umweltabgabe bei Privatflügen.
Einig sind sich National- und Ständerat darin, dass Passagiere von Linien- und Charterflügen in Zukunft zwischen 30 und 120 Franken extra bezahlen müssen, je nach Reisedistanz und Klasse. Auch Flüge mit Privatjets sollen wegen ihres CO2-Ausstosses abgabepflichtig sein.
Umstritten ist noch, wie hoch die Abgabe für Privatjets sein soll. Es ist einer von mehreren Punkten, die der Ständerat am Montag im Rahmen der Differenzbereinigung zum CO2-Gesetz diskutiert hat. Der Nationalrat sieht 500 bis 5000 Franken pro Abflug vor. Eine knappe Mehrheit im Ständerat möchte jedoch den fixen Betrag von 500 Franken pro Flug im Gesetz verankern.
Die vom Nationalrat beschlossene enorme Spannbreite der Abgabe gefährde regionale Flughäfen, argumentierte Beat Rieder (CVP/VS). Es sei unverhältnismässig, bis zu 5000 Franken für einen Privatflug zu verlangen. Sein Minderheitsantrag obsiegte schliesslich mit 22 zu 19 Stimmen bei einer Enthaltung.
Abgabepflichtig sollen Flugzeuge ab einer Startmasse von 5700 Kilogramm sein. Eine Mehrheit der Ständeratskommission hätte eine Grenze von 8618 Kilogramm ins Gesetz schreiben wollen, scheiterte aber. Aus Sicht der Unterlegenen hätte eine höhere Untergrenze für eine Abgabebefreiung die Vollzugstauglichkeit erhöht, und sie wäre den schweizerischen Flugzeugherstellern entgegengekommen.
Die Gegner kritisierten, dass damit tausende Flüge ausgenommen worden wären. «Es ist schwierig zu erklären, wie man auf 8618 Kilogramm kommt», mahnte Umweltministerin Simonetta Sommaruga. Es gehe um Flugzeuge mit bis zu 19 Passagieren. «Eine solche Ausnahme wäre sachfremd und hat im Gesetz nichts zu suchen.» Mit 23 zu 17 Stimmen bei 2 Enthaltungen folgte die kleine Kammer dieser Argumentation.
Eine andere Differenz haben die Räte ausgeräumt. So sollen mindestens 75 Prozent der Massnahmen zur Reduktion der Treibhausgasemissionen bis 2030 im Inland erfolgen. Der Ständerat ist auf seinen ursprünglichen Beschluss zurückgekommen und mit 23 zu 18 Stimmen dem Nationalrat gefolgt.
Ein höherer Inlandanteil sei kohärent mit der Ausgestaltung des Gesetzes, sagte Damian Müller (FDP/LU) im Namen einer knappen Kommissionsmehrheit. Von Inlandmassnahmen würden Schweizer Unternehmen profitieren. Adèle Thorens Goumaz (Grüne/VD) sprach von einem symbolisch wichtigen Entscheid. Die Schweiz sende damit auch ein Zeichen ins Ausland.
Eine Mitte-Rechts-Allianz hätte dagegen dem Bundesrat folgen und den minimalen Inlandanteil bei 60 Prozent belassen wollen, um mehr Flexibilität zu haben. «Für das globale Klima ist es unerheblich, wo die Reduktion stattfindet», sagte Hansjörg Knecht (SVP/AG).
Grundsätzlich geklärt ist inzwischen auch die Frage, wie die Mittel aus dem neuen Klimafonds verwendet werden sollen. Nach dem Willen beider Kammern sollen die Sanktionen der Autoimporteure, die bei Verstössen gegen die Fahrzeugvorschriften fällig werden, zur einen Hälfte an den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) und zur anderen Hälfte an Anpassungsmassnahmen fliessen.
Anders als der Nationalrat will die kleine Kammer aber nicht ausdrücklich festhalten, dass die Fondsmittel auch für die Entwicklung von erneuerbarem Flugtreibstoff eingesetzt werden können. Kommissionssprecher Müller argumentierte mit der Technologieneutralität.
Voraussichtlich am Donnerstag beugt sich der Nationalrat über die noch verbleibenden Differenzen. Ziel ist es, das CO2-Gesetz am Ende der Herbstsession parlamentarisch unter Dach und Fach zu bringen. Bereits steht ein Referendum im Raum.
Das neue CO2-Gesetz strotze vor Verboten und Umerziehungsmassnahmen, kritisiert etwa die SVP. Die höheren Steuern und Abgaben gingen vor allem zulasten von hart arbeitenden Menschen. Auch Klimaschützer sind unzufrieden. Ihnen geht die Vorlage deutlich zu wenig weit. (sda)