Für die SVP Schweiz ist es ein Skandal. In Basel stelle sich «arrogantes Gutmenschentum» über den Rechtsstaat. So verweigere die links-grüne Mehrheit der Kantonsregierung die Ausschaffung eines Afghanen und setze sich damit über ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hinweg. Wie in einer Bananenrepublik stelle sie ihre eigenen Regeln auf.
Es ist ein Skandal, was sich die links-grüne Regierungsmehrheit des Kantons Baselstadt im Falle eines abgelehnten afghanischen Asylbewerbers leistet. Die Basler Exekutive missachtet das Urteil des höchsten Schweizer Verwaltungsgerichtes. https://t.co/27rwALPsld
— SVP Schweiz (@SVPch) 18. April 2019
Tatsächlich will die Basler Regierung einen Asylsuchenden trotz gültigem Wegweisungsentscheid nicht ausweisen. Sie tritt damit auf eine Petition ein, welche der Grosse Rat Mitte April mit deutlichem Mehr überwiesen hatte. Das Parlament war damit dem einstimmigen Beschluss seiner Petitionskommission gefolgt, die von einem sogenannten «humanitären Selbsteintritt» ausgeht. Damit soll die Abschiebung des jungen Afghanen nach Österreich und so dessen Heimschaffung verhindert werden.
Bund will Afghanen ausschaffenDer Jugendliche war als Kind mit den Eltern nach Iran geflüchtet; ein Asylgesuch in Österreich wurde abgelehnt. Daher trat der Bund nicht auf jenes in der Schweiz ein. In der Heimat fürchte er die Rache der Taliban. Mangels Papieren kann er sein Alter nicht beweisen. In der Schweiz gilt er als volljährig – als Minderjähriger würde er grösseren Schutz geniessen. Der Kommissionsbericht zitiert seinen Anwalt, der ihn wegen eines erzwungenen Einsatzes als Kindersoldat betrachtet; er sei psychisch angeschlagen und suizidgefährdet.
Der Bund liess sein Alter per Handknochen-Analyse bestimmen. Diese befand ihn als 19-jährig, also erwachsen. Anders als in Österreich hofft er in der Schweiz auf eine vorläufige Aufnahme. Denn hier wird die Lage in Afghanistan anders beurteilt als in Österreich. Der Bund jedoch verweist auf das abgelehnte Asylgesuch im Schengen-Erstland.
Die Basler Regierung aber widersetzt sich Bern und will die Überweisung nicht vollziehen. Das hat in erster Linie finanzielle Folgen, wie die «Basler Zeitung» berichtet. Denn die Migrationsbehörden in Bern würden sich damit auch nicht mehr an den Kosten für den jungen Mann beteiligen.
Normalerweise zahlt der Bund an die Asylkosten der Kantone. Weil sich die Basler Regierung dem Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts widersetzt, müsse der Kanton Basel-Stadt die Kosten nun selber tragen. Bei einer vorläufigen Aufnahme sind dies insgesamt knapp 128'000 Franken.
Das aber reicht der SVP Schweiz nicht. Die links-grüne Basler Regierung halte offensichtlich nichts vom Rechtsstaat und seinen Verfahren. «Sie foutiert sich um geltendes Asylrecht und Gerichtsurteile und folgt lieber einer nicht bindenden Petition des Grossen Rates», poltert die Volkspartei in einer Medienmitteilung.
Und weiter: «Die SVP fordert daher den Bund auf, den Basler Alleingang nicht zu dulden und den Kanton mit verfassungsrechtlichen Mitteln dazu zu zwingen, die Ausschaffung des Afghanen zu vollziehen.» Basel-Stadt steht mit seiner Haltung allerdings nicht alleine da. Umso wichtiger ist der Schweizer Volkspartei ein deutliches Signal an Kantone wie Neuenburg, Waadt und Genf, «die sich schon seit geraumer Zeit und unter dem Deckmantel angeblicher humanitärer Kompetenz gegen Ausschaffungen wehren». (bzbasel.ch)
Die Basler Regierung entscheidet.
SVP: "SKANDAL!"
🤦
Kann es sein, dass die SVP auf den Volkswillen und den Föderalismus pfeift und hofft, Wählerstimmen zu gewinnen, wenn sie jetzt alles, was Ausländer betrifft zum Skandal emporstilisiert?