Die Gegner sind sich sicher: Stimmt die Schweiz am 19. Mai der Waffenrechtsvorlage zu, dann werden die Waffenbesitzer bald schon mit weiteren Verschärfungen konfrontiert sein. Sylvia Flückiger, Aargauer SVP-Nationalrätin und Co-Präsidentin des Referendumskomitees, begründet die Warnungen mit Verweis auf einen Passus in der EU-Waffenrichtlinie: «Wegen Artikel 17 käme es bald noch zu skandalöseren Restriktionen», sagt sie.
Je näher der Urnengang kommt, desto mehr rückt dieser Artikel 17 in den Fokus. An Podien wird er erwähnt, in Diskussionen im Fernsehen, in Leserbriefen. Doch was ist wirklich dran? Darüber gehen die Meinungen auseinander. Flückiger sagt: «Faktisch handelt es sich um einen automatischen, alle fünf Jahre greifenden Verschärfungsmechanismus.» Der Bundesrat habe bereits gesagt, dass die EU schon bei der Erarbeitung der aktuellen Richtlinie auf ein absolutes Verbot halbautomatischer Waffen für private Besitzer gedrängt habe. Ebenso sei bekannt, dass EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker gesagt habe, dass die jetzt vorliegende Verschärfung ein Meilenstein sei, so Flückiger. «Das heisst: Man ist noch lange nicht am Ziel. Und dieses Ziel heisst: Entwaffnung.»
Demnach würden die nächsten Verschärfungen etwa in den Jahren 2022 und 2027 kommen. Spätestens dann, so die Befürchtung, käme das absolute Verbot halbautomatischer Waffen für Private und psychologisch-medizinische Tests als Grundvoraussetzung für den Besitz von jeglicher Art von Feuerwaffen. «In weniger als zehn Jahren müssten die Einwohnerinnen und Einwohner ihre Sturmgewehre und Pistolen also dem Staat abgeben», so das Komitee.
Es ist jedoch höchst umstritten, wie realistisch dieses Szenario ist. In Artikel 17 der Waffenrichtlinie wird zwar festgehalten, dass die EU-Kommission dem Europäischen Parlament und Rat erstmals im Herbst 2020 und danach alle fünf Jahre Bericht erstatten muss über die Anwendung der Richtlinie und «gegebenenfalls Gesetzgebungsvorschläge» machen kann. Von einem Verschärfungsautomatismus oder weiteren Verboten steht aber nichts.
Beim Bundesamt für Polizei heisst es auf Anfrage, dass die regelmässige Überprüfung der EU-Waffenrichtlinie auf ihre Wirksamkeit hin sinnvoll sei. «Das heisst aber nicht, dass sie automatisch angepasst oder verschärft wird», schreibt Mediensprecherin Lulzana Musliu. «Niemand kann heute sagen, ob tatsächlich Anpassungen kommen und in welcher Form.»
Das Bundesamt weist zudem darauf hin, dass allfällige Änderungsvorschläge wieder diskutiert würden und die Schweiz ihr Mitsprache-Recht auf europäischer Ebene nutzen und so Einfluss nehmen könne, wie sie das bei den aktuellen Anpassungen auch gemacht habe. Danach würden die Änderungen zudem wieder den normalen politischen Prozess durchlaufen: Der Bundesrat müsste darüber befinden, das Parlament, und allenfalls auch die Bevölkerung, wenn das Referendum ergriffen wird. Das sagte auch Justizministerin Karin Keller-Sutter im Interview mit dieser Zeitung: «Die Schweizer Bevölkerung hätte wie immer das letzte Wort. Wir könnten also auch Nein sagen, wenn das in unserem Interesse wäre.»
Sylvia Flückiger hält dennoch an ihrer Warnung fest: Die jetzige Abstimmung sei die letzte, mit der die stetige Verschärfung des Waffenrechts noch aufgehalten werden könne, ist sie sich sicher. «Wenn wir diese Abstimmung verlieren, können wir nachher keine weiteren Referenden mehr ergreifen», sagt Flückiger. Denn über 80 Prozent der im Schiesssport verwendeten Waffen würden bei einem Ja verboten. Die Bedingungen für eine Ausnahmebewilligung würden in der Waffenverordnung geregelt – und diese könne der Bundesrat ohne parlamentarische Kontrollen verschärfen, so Flückiger.
Die SVP versucht das was in den USa so wunderbar funktioniert: Hochstilisieren von Waffen zu einem absolut lebenswichtigen Grundrecht.
Das ist zu verhindern.
Dumm ist er ja nicht, der Herr Dr. iur. Christoph Wolfram Blocher, und die Schützinnen und Schützen sind immer noch ein grosses Stimm- und Wahlpotential.