Die Bundesverfassung schliesst wegen «Geisteskrankheit oder Geistesschwäche» entmündigte Menschen von den politischen Rechten aus. Diese Bestimmung will die zuständige Nationalratskommission streichen. Das Stimm- und Wahlrecht soll allen Schweizerinnen und Schweizern ab 18 Jahren zustehen.
Der Entscheid für die Kommissionsmotion «Politische Rechte für Menschen mit Behinderungen» fiel bei einer Stimmengleichheit von 12 zu 12 mit Stichentscheid der Präsidentin Greta Gysin (Grüne/TI), wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Mit dem Beschluss gab die Staatspolitische Kommission (SPK-N) auch der Petition «Autonomes und ungehindertes Wahl- und Stimmrecht» der Behindertensession 2023 Folge.
Mit der Motion beauftragt die SPK-N den Bundesrat, den Passus in der Bundesverfassung zu streichen, wonach die politischen Rechte in Bundesangelegenheiten nur jenen zustehen, «die nicht wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt sind» (Artikel 136, Absatz 1).
Die Kommissionsmehrheit hält es für problematisch, Personen mit Behinderungen politische Rechte systematisch zu entziehen. Eine umfassende Beistandsschaft bedeute nicht zwangsläufig, dass die Personen ausserstande seien, sich eine eigene Meinung zu bilden.
Keine andere Bevölkerungsgruppe unterliege einer derartigen Einschränkung oder müsse sich einer «Prüfung» ihrer Fähigkeit zur politischen Teilnahme unterziehen. Im Weiteren ist die Kommissionsmehrheit der Ansicht, dass die Formulierung des Verfassungsartikels nicht mehr mit dem zeitgenössischen und gesellschaftlich verbreiteten Verständnis von Behinderungen oder psychischen Erkrankungen vereinbar ist.
Die Kommissionsmotion müssen National- und Ständerat gutheissen. In der Folge würde der Bundesrat eine Vorlage ausarbeiten, welche das Parlament annehmen müsste. Das letzte Wort hätten wie bei jeder Verfassungsänderung Volk und Stände.
Die Schweiz soll dem Uno-Migrationspakt weiterhin nicht beitreten. Dieser Meinung ist nach dem Ständerat auch die zuständige Nationalratskommission. Eine Mehrheit sieht keine konkreten Vorteile eines Beitritts, vielmehr überwögen die Risiken.
Mit 16 zu 8 Stimmen bei einer Enthaltung hat die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N) ihrem Rat ein Nein zum Uno-Migrationspakt beantragt, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Stattdessen solle das Parlament die Leitprinzipien und Ziele des Pakts lediglich zur Kenntnis nehmen.
Die Kommission sieht keinen Mehrwert in der Unterzeichnung des Pakts, wie es in der Mitteilung hiess. Die vergangenen sechs Jahre hätten gezeigt, dass die schweizerische Migrationspolitik durch die Nichtunterzeichnung nicht negativ beeinflusst worden sei.
Der Uno-Migrationspakt ist ein rechtlich nicht verbindlicher Handlungsrahmen, durch den kein innenpolitischer Handlungsbedarf entsteht und für dessen Unterzeichnung der Bundesrat zuständig ist. Der Pakt wurde im Dezember 2018 von der Uno-Generalversammlung verabschiedet. Er hält Massnahmen fest, um die Migration grenzüberschreitend zu ordnen.
Der Bundesrat wollte den Pakt eigentlich schon 2018 unterzeichnen, verzichtete aber darauf, weil das Parlament Mitsprache verlangte. Die Diskussion drehte sich damals um die Auswirkungen von sogenanntem «Soft Law», also nicht bindendem Recht.
Die zuständige Nationalratskommission will den Schutzstatus S nicht «auf wirklich Schutzbedürftige» beschränken. Sie beantragt eine vom Ständerat angenommene Motion zur Ablehnung, wenn auch nur knapp.
Mit 12 zu 12 Stimmen und Stichentscheid der Präsidentin Greta Gysin (Grüne/TI) beschloss die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N), den Kernpunkt eines Vorstosses von SVP-Ständerätin Esther Friedli (SG) abzulehnen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Gemäss Motionstext soll bei der Gewährung des Status S danach differenziert werden, aus welcher ukrainischen Region die Schutzsuchenden stammen.
Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass eine solche Regelung zu grossen Problemen bei der Umsetzung führen würde, wie es hiess. Die Kommissionsminderheit beantragt die Annahme der Motion.
Deutlich Ja sagte die Kommission hingegen zu einer Motion von Ständerat Benedikt Würth (Mitte/SG). Demnach soll nicht mehr vom Schutzstatus S profitieren können, wer für eine bestimmte Aufenthaltsdauer, beispielsweise für zwei Wochen, die Schweiz verlässt. Auch wer Rückkehrhilfe beansprucht hat oder in einem anderen Land des Dublin-Raums schon einmal von diesem Status profitierte, soll diesen nicht mehr erhalten.
In den Augen der SPK-N ist es wichtig, jegliche Missbräuche des Status S wirksam und proaktiv zu bekämpfen. Die Kommissionsminderheit beantragt gemäss Mitteilung die Ablehnung der Motion, da deren Anliegen ihrer Ansicht nach bereits erfüllt oder überflüssig seien.
Nach Medienberichten auf Basis geheimer Sitzungsdokumente von Anfang Oktober zur Kommunikation von Justizminister Beat Jans hat die zuständige Nationalratskommission Strafanzeige gegen Unbekannt eingereicht. Sie verurteilte das Durchsickern von Informationen an die Medien «aufs Schärfste».
Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N) beschloss einstimmig, Strafanzeige wegen Verletzungen des Sitzungsgeheimnisses einzureichen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Ein solches Durchsickern von Informationen an die Medien sei äusserst schädlich für die Kommissionsarbeit, hiess es demnach.
Anfang Oktober hatten Medien mehrere Auszüge aus Sitzungsprotokollen der Kommission und aus einem Brief an Justizminister Jans veröffentlicht. Gemäss dem Bericht der «Sonntagszeitung» kritisierten Nationalratsmitglieder aus allen Parteien Jans in einem Brief wegen mangelhafter Kommunikation bei Asylfragen. Er halte wichtige Informationen zurück und sei an Sitzungen der SPK-N zu oft nicht dabei, hiess es im Brief.
Jans nahm daraufhin zu den Vorwürfen Stellung. Er wolle die Prioritäten anders setzen und die Informationsbedürfnisse erfüllen, sagte er. Den Vorwurf, zu oft an Sitzungen gefehlt zu haben, erwiderte Jans mit Terminkonflikten.
Die zuständige Ständeratskommission will die Weiterentwicklung der Post nicht auf dem aktuellen Stand einfrieren. Sie hat eine vom Nationalrat gutgeheissene Motion zur Ablehnung beantragt. Diese will den Umbau der Post bis zu einer Revision des Postgesetzes stoppen.
Bis zur Postgesetzrevision wollte der Nationalrat keine Änderungen der Postverordnung zulassen. Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerats (KVF-S) lehnte das mit 9 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen ab, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Zuvor hatte sie die Post und die Arbeitsgemeinschaft der Schweizerischen Berggebiete (SAB) angehört.
Bis zur Postgesetzrevision wollte der Nationalrat keine Änderungen der Postverordnung zulassen. Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerats (KVF-S) lehnte das mit 9 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen ab, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Zuvor hatte sie die Post und die Arbeitsgemeinschaft der Schweizerischen Berggebiete (SAB) angehört.
Bereits vor der politischen Diskussion über die Zukunft der Grundversorgung seien Massnahmen zur Effizienzsteigerung nötig, damit die Post ihre Eigenwirtschaftlichkeit bewahren könne, hielt die Kommission fest. Als Nächstes ist der Ständerat am Ball. (sda)
Mitarbeitende der Transportpolizei sollen künftig Elektroschockpistolen tragen dürfen. Dieser Meinung ist nach dem Nationalrat auch die zuständige Ständeratskommission.
Mit 7 zu 2 Stimmen hat die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerats (KVF-S) ihrem Rat beantragt, eine entsprechende Motion von Michaël Buffat (SVP/VD) anzunehmen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Die kleine Kammer entscheidet voraussichtlich in der Wintersession vom Dezember darüber.
Der Transportpolizei soll gemäss Titel des Vorstosses die Hilfsmittel geboten werden, damit sie ihre Reaktion an die konkrete Situation anpassen könne. Die Mehrheit der KVF-S möchte mit der Möglichkeit eines Einsatzes von Elektroschockgeräten erreichen, «dass die Transportpolizei flexibler auf bestimmte Situationen reagieren kann, um so die Sicherheit der Reisenden weiterhin bestmöglich zu gewährleisten», wie es hiess.
Die Minderheit beantragt gemäss dem Communiqué die Ablehnung der Motion, da die Stellungnahme des Bundesrats zum Vorstoss in ihren Augen zu Verwirrung führen könne. Die Landesregierung beantragt die Motion zur Annahme. Gemäss schriftlicher Stellungnahme soll die Prüfung der Eignung und Verhältnismässigkeit im Rahmen der Erfüllung der Motion erfolgen. «Es soll ausgearbeitet werden, in welchen Einsatzgebieten der Transportpolizei ein Destabilisierungsgerät geeignet und sinnvollerweise einsetzbar wäre.» (sda/cpf)