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Genfer Gericht bestätigt Ausschluss französischer Schüler

Genfer Gericht bestätigt Ausschluss französischer Schüler

04.02.2026, 20:2404.02.2026, 20:24
Cars drive on a bridge in front of the old town with the St. Pierre Cathedral in Geneva, Switzerland Monday, June 14, 2021. The lakeside city known as a Cold War crossroads and a hub for Swiss discret ...
In Genf sollen nur noch Genfer Kinder zur Schule (Archivbild).Bild: keystone

Das Genfer Verfassungsgericht gibt dem Kanton im Fall des Ausschlusses von Grenzgänger-Schülerinnen und -Schülern recht. Sie hat zwölf Beschwerden von in Frankreich wohnhaften Schülerinnen und Schülern abgewiesen, die im Kanton zur Schule gehen wollten.

Im Juni hatte der Genfer Staatsrat beschlossen, den Besuch der öffentlichen Schulen vom Primarbereich bis zur Sekundarstufe II auf Kinder und Jugendliche mit Wohnsitz im Kanton zu beschränken. Mit diesen Änderungen sollten die seit 2019 geltenden Übergangsbestimmungen durch neue Regelungen ersetzt werden. Die Beschwerden wurden am Dienstag abgewiesen, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte.

Die Verfassungskammer ist der Auffassung, dass der Kanton rechtmässig gehandelt hat, indem er das Prinzip der Schulpflicht am Wohnort auf dem Verordnungsweg verallgemeinert hat. Die Beschwerdeführenden hätten keinen Wohnsitz in der Schweiz und könnten sich daher «nicht auf ein Recht auf einen ausreichenden und unentgeltlichen Grundschulunterricht» berufen. Das Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union beinhalte kein Recht auf Schulbildung in Genf.

2500 Schulkinder aus Frankreich

Die Gesetzesänderungen beruhten auf ernsthaften und objektiven Gründen, schrieb die Verfassungskammer. Sie zielten darauf ab, angemessene Rahmenbedingungen im öffentlichen Bildungswesen zu gewährleisten angesichts der stetig steigenden Zahl von Schülerinnen und Schülern mit Wohnsitz im Kanton, des Mangels an Schulplätzen in Genf und des Drucks auf die Unterrichtsbedingungen.

Die Verfassungskammer weist jegliche Verletzung der Grundsätze von Treu und Glauben und Verhältnismässigkeit zurück und stellt fest, dass es vorhersehbar gewesen sei, dass das Bildungsdepartement die Ausnahmeregelung beenden würde. Ab dem Schuljahr 2026 wird eine neue Übergangsregelung es nur Kindern und Jugendlichen, die bereits in einem Bildungszyklus eingeschrieben sind, ermöglichen, diesen auch abzuschliessen.

Die Entscheidung, Grenzschüler aus den Genfer Schulen auszuschliessen, löste einen Aufschrei der betroffenen Familien und der französischen Behörden aus, ohne dass der Staatsrat einen Rückzieher machte. Rund 2500 Schüler mit Wohnsitz im benachbarten Frankreich sind in Schulen des Kantons eingeschrieben, fast 85 Prozent von ihnen sind Schweizer. Die Beschwerdeführer können beim Bundesgericht Berufung einlegen.

Gegen die am Dienstag ergangenen Entscheide kann beim Bundesgericht Beschwerde erhoben werden. (sda)

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34 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Gutemine
04.02.2026 21:38registriert Juli 2018
85% von ihnen sind Schweizer:innen. Aha, die Eltern wohnen ennet der Grenze und bezahlen somit keine Steuern in der Schweiz (korrigiert mich, falls das nicht stimmt), wollen dann aber trotzdem den kostenlosen Unterricht für ihre Kinder? Ich verstehe die Genfer Behörden.
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Hirngespinst
04.02.2026 21:53registriert August 2019
Wir bezahlen mit unseren Steuern die Schulen, um Menschen, die hier leben, eine Bildung zu ermöglichen.
Alle die im Ausland leben haben folgedessen keinen Anspruch darauf.
S 5i u s Weggli gibts halt nur beim Beck... 😉
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FaktenImFondue
05.02.2026 00:12registriert Oktober 2025
Wer im Ausland lebt hat kein Anrecht in der Schweiz in die Schule zu gehen, egal welche Nationalität er hat. Wenn sie hier in die Schule gehen wollen, sollen sie auch hier leben und Steuern zahlen.
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