Genfer Gericht bestätigt Ausschluss französischer Schüler
Das Genfer Verfassungsgericht gibt dem Kanton im Fall des Ausschlusses von Grenzgänger-Schülerinnen und -Schülern recht. Sie hat zwölf Beschwerden von in Frankreich wohnhaften Schülerinnen und Schülern abgewiesen, die im Kanton zur Schule gehen wollten.
Im Juni hatte der Genfer Staatsrat beschlossen, den Besuch der öffentlichen Schulen vom Primarbereich bis zur Sekundarstufe II auf Kinder und Jugendliche mit Wohnsitz im Kanton zu beschränken. Mit diesen Änderungen sollten die seit 2019 geltenden Übergangsbestimmungen durch neue Regelungen ersetzt werden. Die Beschwerden wurden am Dienstag abgewiesen, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte.
Die Verfassungskammer ist der Auffassung, dass der Kanton rechtmässig gehandelt hat, indem er das Prinzip der Schulpflicht am Wohnort auf dem Verordnungsweg verallgemeinert hat. Die Beschwerdeführenden hätten keinen Wohnsitz in der Schweiz und könnten sich daher «nicht auf ein Recht auf einen ausreichenden und unentgeltlichen Grundschulunterricht» berufen. Das Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union beinhalte kein Recht auf Schulbildung in Genf.
2500 Schulkinder aus Frankreich
Die Gesetzesänderungen beruhten auf ernsthaften und objektiven Gründen, schrieb die Verfassungskammer. Sie zielten darauf ab, angemessene Rahmenbedingungen im öffentlichen Bildungswesen zu gewährleisten angesichts der stetig steigenden Zahl von Schülerinnen und Schülern mit Wohnsitz im Kanton, des Mangels an Schulplätzen in Genf und des Drucks auf die Unterrichtsbedingungen.
Die Verfassungskammer weist jegliche Verletzung der Grundsätze von Treu und Glauben und Verhältnismässigkeit zurück und stellt fest, dass es vorhersehbar gewesen sei, dass das Bildungsdepartement die Ausnahmeregelung beenden würde. Ab dem Schuljahr 2026 wird eine neue Übergangsregelung es nur Kindern und Jugendlichen, die bereits in einem Bildungszyklus eingeschrieben sind, ermöglichen, diesen auch abzuschliessen.
Die Entscheidung, Grenzschüler aus den Genfer Schulen auszuschliessen, löste einen Aufschrei der betroffenen Familien und der französischen Behörden aus, ohne dass der Staatsrat einen Rückzieher machte. Rund 2500 Schüler mit Wohnsitz im benachbarten Frankreich sind in Schulen des Kantons eingeschrieben, fast 85 Prozent von ihnen sind Schweizer. Die Beschwerdeführer können beim Bundesgericht Berufung einlegen.
Gegen die am Dienstag ergangenen Entscheide kann beim Bundesgericht Beschwerde erhoben werden. (sda)
