Volle Personenfreizügigkeit für Kroaten in der Schweiz
Für Arbeitskräfte aus Kroatien gilt künftig die volle Personenfreizügigkeit. Die Schwellwerte, ab denen der Bundesrat im laufenden Jahr nochmals die sogenannte Ventilklausel hätte anwenden können, wurden 2025 nicht erreicht.
Für Personen aus Kroatien gelten keine Kontingente mehr, wie der Bundesrat am Mittwoch mitteilte. Sie werden damit gleich behandelt wie Bürgerinnen und Bürger aus den anderen Mitgliedstaaten der EU.
Der Bundesrat hätte die Zuwanderung aus Kroatien nochmals begrenzen können, falls bis Ende 2025 mehr als 2004 Aufenthaltsbewilligungen respektive mehr als 1116 Kurzaufenthaltsbewilligungen für kroatische Arbeitskräfte ausgestellt worden wären. Tatsächlich erteilte die Schweiz aber nur 1701 Aufenthaltsbewilligungen (Ausweis B) und 792 Kurzaufenthaltsbewilligungen (Ausweis L) an kroatische Arbeitskräfte, wie aus dem Communiqué vom Mittwoch hervorging.
Anfang 2027 läuft die Übergangsregelung zur Ventilklausel ohnehin aus. Praktisch ändert sich mit dem jüngsten Entscheid des Bundesrats wenig: Im vergangenen Jahr galt die volle Personenfreizügigkeit für Kroatinnen und Kroaten bereits. Dies, weil die Ventilklausel nur während höchstens zweier aufeinanderfolgender Jahre zur Anwendung kommen kann.
In den Jahren 2023 und 2024 hatte der Bundesrat angesichts der Zuwanderung aus Kroatien die Zahl der Bewilligungen begrenzt. (sda)
