Jeder Kanton und damit theoretisch jede Gemeinde muss Asylbewerber aufnehmen. Wie viele legt der eidgenössische Verteilschlüssel fest. Gemäss diesem nimmt der Kanton Freiburg aktuell 3,3 Prozent der Asylsuchenden auf und er betreibt fünf Durchgangszentren (zwei in Freiburg, je eines in Broc, Estavayer-le-Lac und Wünnewil) mit 342 Plätzen.
So oder so muss der Kanton das Kontingent auf seine Gemeinden abwälzen. Das gilt aber nicht für Standortkantone (und damit auch Standortgemeinden) von Bundeszentren. Diesen werden die Plätze zum Kontingent angerechnet, was sich wiederum entlastend auf die Gemeinden auswirkt.
Giffers müsste also keine Asylbewerber im ordentlichen Verfahren aufnehmen.
Die Unterkünfte rechnet der Bund vollumfänglich ab. Ausserdem erhalten Standortkantone und -gemeinden eine Entschädigung finanzieller oder anderer Art, wie es in einer Erklärung des Bundesamtes für Migration heisst. Wie viel entscheidet im Fall Giffers der Kanton.
Die Gemeinde muss sich also nicht nur nicht mehr um die Aufnahme von Asylbewerbern kümmern (und kann damit personelle Ressourcen sparen), sondern kann auch über längere Sicht profitieren.
Neben Einsparungen bei den Sozialhilfekosten muss die Gemeinde keine Wohnungen mieten, keine Schulplätze stellen und sich nicht um die Sicherheit kümmern – auch dieses Personal stellt der Bund.
Ein Asylzentrum generiert Arbeitsplätze. Grosso modo wird mit einem Angestellten pro zehn Asylsuchende gerechnet. In Giffers würden also mindestens dreissig neue Arbeitsplätze entstehen – ein wichtiger zukünftiger Standortvorteil für die Gemeinde.
Generell nützen mehr Arbeitsplätze und mehr Bewohner auch der lokalen Wirtschaft. Angestellte und Bewohner des Asylzentrums würden Strom und Wasser brauchen und im Dorf konsumieren.
Das gilt zwar nicht für Giffers, jedoch für die meisten anderen Standortgemeinden: Asylunterkünfte werden praktisch ausschliesslich in leerstehenden Gebäuden und Anlagen eingerichtet, die nicht anderweitig genutzt, aber trotzdem gewartet werden. Das nützt niemandem.