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«Corona-Leaks»: Wie die Bundeskanzlei Indiskretionen verhindern wollte

Kurze Drähte und lange Leitungen: Indiskretionen beschäftigen Bundesbern.
Kurze Drähte und lange Leitungen: Indiskretionen beschäftigen Bundesbern.Bild: Laurent Gillieron/KEY

Nach «Corona-Leaks»: Wie die Bundeskanzlei Indiskretionen verhindern wollte

Die Bundeskanzlei will Kommunikationsfachleuten der Verwaltung den Mund verbieten – und rudert wieder zurück. Eine kleine Geschichte aus dem Maschinenraum von Bundesbern über Macht, Medien und manchmal sogar Missbrauch.
30.11.2024, 15:47
Benjamin Rosch / ch media
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Am Anfang steht eine Indiskretion. 2020 gelangen vertrauliche Informationen aus einem Untersuchungsbericht zu einer Geheimdienstaffäre an die Medien. Die Kurzfassung der Geschichte, die bald als «Crypto-Leaks» Schlagzeilen machte: Die Firma Crypto AG aus Zug, die dem deutschen und amerikanischen Geheimdienst gehörte, vertickte gezinkte Chiffriermaschinen an andere Staaten. Sie manipulierte diese so, dass sie selber ebenfalls mithören konnte. CIA und der deutsche Nachrichtendienst konnten Freund und Feind überwachen und profitierten dabei vom Schweizer Gütesiegel der Neutralität.

Ein Sonderermittler, der sich hinter die Sache klemmt, landet bei der Untersuchung dieser Spionage-Affäre einen Zufallstreffer. Die IT des Bundes liefert nämlich fälschlicherweise zu viele Daten aus dem innersten Zirkel der Macht. Es ist mehr Missgeschick als Indiskretion, dass damit sämtliche E-Mails von Alain Bersets engstem Vertrauten auf dem Tisch des Sonderermittlers landen.

Die Briefwechsel, die der Sonderermittler liest, werden ebenfalls bald öffentlich: Es sind die Corona-Leaks, die diese Zeitung Anfang 2023 publik macht. Sie legen nahe, dass Bersets langjähriger Kommunikationschef während Monaten in regem Austausch stand mit Marc Walder, CEO von Ringier. Der Vorwurf: Walder wurde systematisch vorinformiert, wenn der Bundesrat neue Entscheide zur Bekämpfung der Covid-Pandemie traf.

ARCHIV � ZUR INDISKRETIONS-AFFAERE STELLEN WIR IHNEN FOLGENDES BILDMATERIAL VON MARC WALDER ZUR VERFUEGUNG - Marc Walder von Ringier beim Swiss Media Forum vom Donnerstag, 23. September 2021 im KKL in ...
Marc Walder, CEO von Ringier: Walder wurde offenbar systematisch vorinformiert, wenn der Bundesrat neue Entscheide zur Bekämpfung der Covid-Pandemie traf.Bild: keystone

Dazu muss man wissen: Nicht nur, aber auch während Corona landen zahlreiche Informationen aus dem Bundesrat noch vor dessen Sitzung in den Medien. Häufig steht zu jener Zeit im «Blick», aber auch im «Tages-Anzeiger» oder in dieser Zeitung, welche Massnahmen die Regierung zu treffen gedenkt. Nicht selten steht der Verdacht im Raum, findige Kreise könnten damit Akzeptanz oder Widerstand einer neuen Regel in der Öffentlichkeit testen, bevor sie dann tatsächlich beschlossen wird. In der Landesregierung führt dies zu einer Vertrauenskrise und mehreren Strafanzeigen gegen Unbekannt.

Von kurzen und längeren Drähten

Auch nach dem Ausscheiden von Berset und seinem Kommunikationschef aus Schweizer Amt und Würden ist ein Ende der Indiskretionen allerdings nicht in Sicht. Kaum eine Woche vergeht in Bundesbern, in der nicht ein Entscheid der Landesregierung vorgängig durch den Blätterwald rauscht: eine neue Amtschefin, ein Streit unter Departementen, ein brisantes Strategiepapier. Nicht alles davon würde ein Gericht wohl als Amtsgeheimnisverletzung verurteilen, das meiste davon als Indiskretion.

Nun ist es keineswegs so, dass die Drähte zwischen den Departementen und den Redaktionsstuben besonders kurz wären. Interessierten dürfte längst aufgefallen sein, dass Parteien und selbst Verbände oft nur wenige Minuten benötigen, um einen Bundesratsentscheid in einem mehrseitigen Statement zu kommentieren – die Medien brauchen sie dazu in aller Regel nicht.

Eine eigens für die Aufarbeitung der Corona-Leaks eingesetzte Arbeitsgruppe der parlamentarischen Geschäftsprüfungskommission klemmt sich ab Januar 2023 hinter die Sache und veröffentlicht ihren Bericht im darauffolgenden Herbst. Für (politische) Mitwisserschaft interessiert sie sich jedoch nicht, ist ihrem Bericht zu entnehmen. Sie stützt ihre Untersuchung vor allem auf eine «Medienanalyse», vulgo: Sie liest Zeitungen; Funk und Fernsehen klammert die Kommission aufgrund der schieren Datenmenge aus.

Entsprechend klein ist auch der Erkenntnisgewinn. Verschiedene Printmedien hätten auf der Basis von Indiskretionen berichtet, staunt der Bericht, zeitweise habe kaum eine Bundesratssitzung ohne Amtsgeheimnisverletzung stattgefunden. Allein: Schuldige findet die GPK keine. «In Bezug auf die Urheber von Indiskretionen lässt sich festhalten, dass die Quellen nur schwierig zu identifizieren sind.» Schliesslich seien die Geschäfte des Bundesrats ja häufig auch mit Kantonen, Verbänden, Interessengruppen «oder teilweise auch mit den Parteien» diskutiert worden, ermitteln die Parlamentarier. Und die Medien selber berufen sich natürlicherweise auf den Quellenschutz.

Ein neues Leitbild schreckt auf

Die Bundeskanzlei aber findet, es sei Zeit zum Handeln. Basierend auf Empfehlungen der GPK und nach einem Bundesratsbeschluss erstellt sie ein Merkblatt betreffend Aufklärung und Ahndung von Indiskretionen. Schnell zeigt sich, wie wenig der Bundesrat davon hält. Erst als die GPK im August 2024 nochmals insistiert, erteilt die Regierung der Bundeskanzlei den Auftrag, neue Regeln in einem «Leitbild der Konferenz der Informationsdienste (KID)» zu verankern. Die KID besteht aus dem Bundesratssprecher (Vorsitz) und den Informationsverantwortlichen der Departemente, der Bundeskanzlei und der Parlamentsdienste.

Im Fokus stehen seither Hintergrundinformationen, im Jargon auch «Off-the-record»-Gespräche der Bundesverwaltung mit Journalistinnen und Journalisten. Solche stehen in Bern auf der Tagesordnung, weil sie den oft dürren, häufig sperrigen Behördensprech von Medienmitteilungen übersetzen und den Medienschaffenden ein Geschäft erklären, bevor sie es der Leserschaft zumuten.

Bundeskanzlei und GPK vermuten aber vor allem hier ein Ausfallstor für Indiskretionen. Sie wollten deshalb die Kommunikationsfachleute in den Departementen an die kurze Leine nehmen. In einer ersten Version der neuen Leitlinien von vergangenem Oktober heisst es zu Hintergrundgesprächen: Diese seien verboten, sofern noch kein Bundesratsentscheid zum Inhalt vorliege. Ausserdem müssten die abgegebenen Informationen «mit dem Entscheid des Bundesrates übereinstimmen».

Es ist eine der vielen Pointen in dieser an Ironie nicht armen Geschichte, dass die Bundeskanzlei zu jener Zeit selber Hintergrundgespräche mit Medienschaffenden durchführt – ganz unabhängig davon, ob bereits ein Bundesratsentscheid vorliegt oder nicht. In der Einladung zu einem solchen steht der Satz: «Sie können die Informationen als Hintergrundwissen in Artikel und Beiträge einfliessen lassen, aber ohne den Anlass zu erwähnen oder eine teilnehmende Person oder eine Institution zu zitieren.»

Unter den Kommunikationsfachleuten zeitigten die Ideen der Kanzlei heftige Gegenwehr: Sie fühlten sich in ihrem Handlungsspielraum arg beschnitten. Mittlerweile zirkuliert nun eine zweite Version der neuen Regeln. Von den ursprünglichen Kriterien für Hintergrundgespräche hat es keine in die nächste Fassung geschafft.

Amtlich ist das Dokument freilich noch nicht, und deshalb ist es auch vertraulich. Auf offizielle Anfrage heisst es, eine Veröffentlichung sei erst ab Anfang nächsten Jahres zu erwarten. Kleiner Spoiler: Im Dokument selbst ist von Ende Juni die Rede.

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