Der Zuger SVP-Kantonalpräsident Markus Hürlimann ist am Dienstag verhaftet worden. Dies bestätigt die Zuger Polizei gegenüber der Nachrichtenagentur SDA. Am Nachmittag wurde er wieder aus der Haft entlassen. Gegen den 40-Jährigen wird wegen Handlungen gegen die sexuelle Integrität ermittelt.
Der Vorwurf: Hürlimann soll nach der Landammann-Feier am vergangenen Samstag Sex mit der 34-jährigen Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin (Alternative – die Grünen) gehabt haben. Den Verdacht, dass dabei K.-o.-Tropfen im Spiel waren, klären die Strafverfolgungsbehörden nun ab.
Die Co-Präsidentin der Alternative – die Grünen Zug konnte sich am Morgen nach dem Fest an nichts mehr erinnern und ging ins Spital, um Blut- und Urintests machen zu lassen. Dies vermeldete am Dienstag das Luzerner Online-Portal zentral+ und am Mittwoch die «Neue Zuger Zeitung». Der «Blick» publizierte am Mittwoch den Namen des Politikers.
Das Spital hat daraufhin die Strafverfolgungsbehörden informiert. Weil es sich um ein Offizialdelikt handelt, wird dieses von Amts wegen verfolgt. Eine Anzeige habe Spiess-Hegglin nicht erstattet, sagte Judith Aklin, Sprecherin der Zuger Strafverfolgungsbehörden gegenüber der Nachrichtenagentur SDA. Die Ergebnisse der Blut- und Urintests liegen noch nicht vor.
Fest stehe, bei dem Fest zu Ehren des neuen Landammanns sei sehr viel Alkohol geflossen. Was sich genau zugetragen hat und ob dabei auch K.-o.-Tropfen im Spiel waren, müsse nun abgeklärt werden, sagte Aklin.
Hürlimann selbst bestreitet die gegen ihn erhobenen Vorwürfe, «beziehungsweise sich eines strafbaren Verhaltens schuldig gemacht zu haben», wie sein Anwalt Markus Dormann mitteilte. Die bisherigen Untersuchungen hätten in keiner Weise bestätigt, dass K.-o.-Tropfen im Spiel gewesen sein sollen.
Aufgrund des laufenden Verfahrens habe Markus Hürlimann die Parteileitung gebeten, das Präsidium der Kantonalpartei abgeben zu dürfen, schreibt die SVP Zug in einer Mitteilung. Bis zur nächsten Generalversammlung führe Vizepräsident und Nationalrat Thomas Aeschi ad interim die Partei. Hürlimann trete bis zur Beendigung des Verfahrens in den Ausstand.
Es gilt die Unschuldsvermutung.
(sda)