Für die Einbürgerung dürften bald neue Regeln gelten. In letzter Minute haben sich National- und Ständerat am Donnerstag auf eine Revision des Bürgerrechtsgesetzes geeinigt. Umstritten bleibt, ob die Hürden damit höher werden oder ob das Verfahren im Gegenteil einfacher und gerechter wird.
Um ein Haar wäre die Gesetzesänderung an einer unheiligen Allianz gescheitert. Für die Linke war schon deren Stossrichtung inakzeptabel: Erfolglos kämpfte sie dagegen, dass nur noch eingebürgert werden soll, wer über eine Niederlassungsbewilligung verfügt. Gemäss dem revidierten Bürgerrechtsgesetz steht nicht mehr im Vordergrund, wie lange jemand in der Schweiz gelebt hat, sondern wie gut jemand integriert ist.
Die Mindestaufenthaltsdauer gehörte im Parlament dennoch zu den umstrittensten Fragen. Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, die heute geltende Hürde von zwölf Jahren auf acht Jahre zu senken, um einen Anreiz für eine rasche Integration zu schaffen. Für die SVP war dies inakzeptabel. Während der Ständerat mit acht Jahren einverstanden war, beharrte der Nationalrat über drei Beratungsrunden hinweg auf einer Mindestaufenthaltsdauer von zehn Jahren.
Die SVP drohte gar mit dem Referendum, sollte sich der Ständerat durchsetzen. Vergangene Woche gab dieser schliesslich nach und machte damit den Weg frei für eine Einigung in den übrigen umstrittenen Punkten. (lhr/sda)