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Gesellschaft & Politik

Parlament winkt dringliches Gesetz für IS-Verbot durch

Ohne Gegenstimme

Parlament winkt dringliches Gesetz für IS-Verbot durch

08.12.2014, 17:3408.12.2014, 17:56
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Die Organisationen Al-Kaida und Islamischer Staat sowie verwandte Organisationen sollen in der Schweiz mit einem dringlichen Gesetz verboten werden. Nach dem Ständerat hat am Montag auch der Nationalrat die dafür nötige Rechtsgrundlage angenommen.

Dieses Verbot sei nicht die Lösung aller Probleme, sagte Verteidigungsminister Ueli Maurer. «Wir schliessen aber Lücken, die andere Gesetze offenbaren.» Der Nationalrat hiess das dringliche Gesetz mit 184 Stimmen ohne Gegenstimme gut und folgte damit seiner vorberatenden Sicherheitspolitischen Kommission.

Weil auch der Ständerat in der laufenden Wintersession der Vorlage zugestimmt hat, ist das Geschäft bereit für die Schlussabstimmung. Schafft es diese letzte Hürde – was unbestritten ist –, tritt das Gesetz Anfang 2015 in Kraft. Würde das Referendum ergriffen, könnten die Stimmberechtigten erst im Nachhinein darüber befinden. Das Gesetz ist bis Ende 2018 befristet.

Das Gesetz entspricht inhaltlich weitgehend den bereits geltenden Verboten. Die Organisation Al-Kaida ist seit Jahren verboten, derzeit gestützt auf eine Parlamentsverordnung. Diese läuft Ende Jahr aus, eine Verlängerung ist nicht zulässig. Eine notrechtliche Bundesratsverordnung verbietet seit Oktober auch die Gruppierung Islamischer Staat; diese Verordnung ist bis April nächsten Jahres befristet.

Reaktion auf Dschihad-Reisende

Anfang November hatte der Bundesrat darum entschieden, eine neue Grundlage für diese Verbote zu schaffen. Das dringliche Bundesgesetz verbietet eine Beteiligung an den verbotenen Organisationen, personelle oder materielle Unterstützung sowie Propaganda oder Rekrutierung von Personen. Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren drohen.

Bestraft werden soll auch die Begehung im Ausland, falls ein Täter in der Schweiz verhaftet und nicht ausgeliefert wird. Mit dieser Bestimmung könnten unter anderem in die Schweiz zurückkehrende Dschihadisten ins Recht gefasst werden. Die Strafbestimmungen sollen zudem der Bundesgerichtsbarkeit unterstellt werden, um eine einheitliche Ermittlung und Beurteilung der Fälle zu ermöglichen.

Längerfristige Lösung in Arbeit

Derzeit wird über die Schaffung einer allgemeinen Rechtsgrundlage für das Verbot terroristischer Organisationen diskutiert. Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates schlägt vor, eine solche Grundlage ins neue Nachrichtendienstgesetz einzubauen, das im nächsten Jahr ins Parlament kommt.

Der Artikel würde dem Bundesrat ermöglichen, in eigener Kompetenz und ohne Notrecht Organisationen oder Gruppierungen zu verbieten, die terroristische oder gewalttätig-extremistische Aktivitäten propagieren, unterstützen oder in anderer Weise fördern und damit die innere oder äussere Sicherheit konkret bedrohen. Heute ist nur ein Tätigkeitsverbot für Organisationen vorgesehen, nicht aber ein Organisationsverbot. (rey/sda)

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