In einem Ausnahmezustand kann eine Regierung eine Ausgangssperre verhängen. In der aktuellen Situation würde man zu diesem Mittel greifen, um die Verbreitung des neuen Corona-Virus zu verlangsamen. So will man verhindern, dass nicht zu viele Menschen gleichzeitig am Virus erkranken und das Gesundheitssystem überlastet wird oder gar zusammenbricht.
Eine Ausgangssperre bedeutet, dass es verboten ist, die Wohnung zu verlassen und öffentliches Gelände wie Strassen oder Plätze zu betreten. Für speziell definierte Personen mit systemrelevanten Berufen gibt es Ausnahmen. Ebenfalls gibt es Ausnahmen für Einkäufe, Beerdigungen, Arztbesuche, Notfallhilfe und Haustierversorgung.
Je nach Land gibt es unterschiedliche Bestimmungen zur Ausgangssperre.
Mehrere europäische Länder haben bereits zu dieser drastischen Massnahme gegriffen, darunter das stark vom Virus betroffene Italien, sowie Spanien, Frankreich, Belgien und Teile von Österreich.
In Italien müssen die Menschen eine Selbsterklärung ausfüllen, wenn sie das Haus verlassen. Diese müssen sie Polizisten vorlegen, wenn sie auf der Strasse angehalten werden.
An seiner gemeinsamen Pressekonferenz am Montag betonte der Bundesrat, dass der totale Stillstand nicht das sei, was man wolle. Deshalb habe er beschlossen, vorerst keine Ausgangssperre zu verordnen. Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga sagte: «Der Shutdown ist nicht nötig, solange sich die Bevölkerung an die Regeln hält.»
Doch viele Menschen treffen sich bei dem frühlingshaften Wetter weiterhin in Parks oder am See. Die Kantone Waadt und Genf fordern deshalb nun eine Ausgangssperre. So schreibt es der Blick. Der Zeitung zufolge leiste das Bundesamt für Gesundheit (BAG) schon Vorarbeiten für eine Ausgangssperre.
Daniel Koch vom BAG sagte am Mittwoch, allenfalls werde der Bundesrat die bereits getroffenen Massnahmen nochmals verschärfen. Ein Ausgangsverbot sei aber sicher nicht das Ziel: «Das würde sehr weit in die demokratischen Gepflogenheiten unseres Landes eingreifen.»
Mit Spannung wird deshalb die Bundesratssitzung vom Freitag erwartet. Es ist davon auszugehen, dass die Landesregierung dann entscheidet, ob sie die bereits getroffenen Massnahmen nochmals verschärft.
Von den bereits verhängten Ausgangssperren in unseren Nachbarländern lässt sich ein ungefähres Szenario ableiten, wie eine Ausgangssperre in der Schweiz aussehen könnte.
Verboten wäre dann:
Weiterhin erlaubt wären:
Ja. Wer sich nicht an die Vorgaben hält, kann wegen Verstosses gegen die Bundesratsverordnung verzeigt werden.
Bussen werden bereits jetzt ausgesprochen gegen Bar- oder Restaurantbetreiber, die sich nicht an die Massnahmen halten. Im Wallis wurde ein Betreiber eines Restaurants angezeigt, nachdem er den Betrieb nicht wie verordnet geschlossen hatte.
In Italien haben Ordnungshüter seit Inkrafttreten der Verordnung über 660'000 Kontrollen durchgeführt.
(sar)
Tut mir leid für all die die sich an die Regeln gehalten haben...