
Schweizer Botschaft in Sri Lanka. Bild: KEYSTONE
Konsularischer Schutz
Die Zahl der Fälle, in denen das Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) Schweizern im Ausland zur Hilfe eilen muss, hat sich seit 2007 verdoppelt. 1168 Mal wurde der Bund im vergangenen Jahr aktiv.
20.01.2015, 05:5020.01.2015, 08:41
Vor sieben Jahren waren es noch 463 Fälle gewesen. Das geht aus einer Auswertung des Tages-Anzeigers vom Dienstag hervor. Gründe für den Anstieg sind die vermehrte Reisetätigkeit von Schweizern. So zählte das EDA 2013 12,5 Millionen Auslandsreisen. Zudem ist die Zahl der Auslandschweizer gestiegen, die rechtliche Situation in manchen Destinationen komplexer geworden und mehr Menschen reisen auf eigene Faust an entfernte Ziele.
Am häufigsten – 2014 waren es 372 Fälle – wird die Hilfe bei Todesfällen im Ausland in Anspruch genommen. 273 Mal wurde eine Schweizerin oder ein Schweizer im Ausland verhaftet und suchte Unterstützung. Das EDA vermittelt in diesem Fall Anwälte, organisiert Gefängnisbesuche oder informiert die Angehörigen. Auch bei Krankheit wird der konsularische Schutz oft in Anspruch genommen.
In den meisten Fällen ist die Leistung gratis – die ersten vier Arbeitsstunden kosten nichts. Im neuen Auslandschweizergesetz soll künftig der Grundsatz gelten, dass nur noch jene Personen von den Kosten befreit werden können, die nicht fahrlässig gehandelt haben.(kad)
Das könnte dich auch noch interessieren:
Das Seco registrierte seit Beginn des Ukrainekriegs knapp 700 Verdachtsfälle zu Verstössen gegen die Russland-Sanktionen und der Bund will Schweizer Detailhändler für nachhaltigeren Konsum in die Pflicht nehmen. Das und mehr findet sich in den Sonntagszeitungen.
Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) hat laut «SonntagsZeitung» seit Beginn des Ukrainekriegs 2022 knapp 700 Verdachtsfälle zu möglichen Sanktionsverstössen registriert. Bisher seien 77 Verfahren eröffnet und 65 abgeschlossen worden, teilte das Amt auf Anfrage der Zeitung mit. In 26 Fällen seien Bussen ausgesprochen worden, meist wegen fahrlässigem Verhalten, oft aufgedeckt vom Zoll. Die Fälle reichten von dem Versuch, eine Luxusuhr im Wert von 300’000 Franken nach Russland auszuführen, über den Import einer Sauna aus Belarus bis hin zu Lieferungen von Industriegütern wie Werkzeugmaschinen-Ersatzteilen, deren Export nach Russland verboten ist. Auch ein Mann, der Waffenteile in Russland bestellt habe, sei gebüsst worden. Die Strafen reichten von 300 bis 5000 Franken. Rund zwei Drittel der gemeldeten Fälle beträfen Importe, ein Drittel Exporte. Zwei grössere Verfahren seien an die Bundesanwaltschaft übergeben worden.