Schweiz
Gesellschaft & Politik

«Hautfarbe rot»: Jans spricht von Fehlern bei Ripol-Änderung

Bundesrat Beat Jans spricht in der Debatte um die Bekaempfung des Hooliganismus, waehrend der Herbstsession der Eidgenoessischen Raete, am Mittwoch, 10. September 2025 im Nationalrat in Bern. (KEYSTON ...
Bundesrat Beat Jans spricht an der Herbstsession.Bild: keystone

Polizei darf bei Fahndung Hautfarbe nicht mehr nennen – Jans räumt Fehler ein

15.09.2025, 17:1615.09.2025, 18:19

Zur neu nicht mehr möglichen Nennung der Hautfarbe von polizeilich gesuchten Personen im nationalen Fahndungssystem Ripol hat Bundesrat Jans im Nationalrat gleich acht Fragen beantworten müssen. Er machte in der Fragestunde deutlich, dass aus seiner Sicht bei dieser Änderung nicht alles rund lief.

Eine am 4. September per E-Mail allen Kantonspolizeien verschickte Fedpol-Mitteilung zu diesem Thema sei «missverständlich und unpräzise formuliert» gewesen, sagte Jans am Montag. Auch habe das Fedpol als die für das Ripol zuständige Bundesstelle nur punktuell Kantonspolizeien vor der Änderung befragt.

«Richtig wäre es gewesen, alle Beteiligten einzubeziehen», sagte Jans. Doch habe ja jetzt das Fedpol beschlossen, zu diesem Hautfarben-Entscheid doch noch eine formelle Konsultation durchzuführen.

Ein paar Tage nach dem 4. September war bekannt geworden, dass das Fedpol beschlossen hat, das Merkmal der Hautfarbe bei Ausschreibungen von gesuchten Personen im Ripol den Kantonspolizeien nicht mehr zur Verfügung zu stellen. Grund dafür ist laut damaligen Fedpol-Angaben und Aussagen von Bundesrat Jans vom Montag, dass dieses Merkmal von den Polizeien nur selten verwendet wird.

Als viel bessere Beschreibungsmerkmale werden etwa Grösse, Statur, Kleider und Besonderheiten wie Tattoos erachtet. Zudem werden laut Jans bei der Fahndung Fotos immer wichtiger. Der Fedol-Entscheid sei also überhaupt nicht ideologisch bedingt, sagte er. Typologisierungen der gesuchten Personen im Stil von «Schwarzafrikaner», Mitteleuropäer und «Asiate» blieben möglich.

Mit seinem Entscheid habe das Fedpol also keineswegs Fahndungsmöglichkeiten einschränken, sondern im Gegenteil Präzision und Qualität der erfassten Daten erhöhen wollen, führte Jans am Montag aus.

Hinweis kam aus Asien

Vergangene Woche hiess es auch, bestärkt worden sei das Fedpol in seinem Entscheid durch die Nachricht einer explizit nicht näher genannten schweizerischen Vertretung im Ausland. Diese habe auf «sehr sensible» Reaktionen der dortigen Behörden auf Charakterisierung von Personen durch die Hautfarbe hingewiesen.

Dazu sagte Jans, es handle sich um die Botschaft der Schweiz in einem asiatischen Land. Der Vorsteher des eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements fasste seine Antworten auf die acht Fragen in einem einzigen Votum zusammen. (sda)

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73 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Linksrechtsblablabla
15.09.2025 17:41registriert Januar 2021
Also man ändert die fahndung, weil eine Botschaft die Befürchtung hat, irgendein asiatisches Land ist sensitiv was hautfarben betrifft? Sind wir nun völlig gaga?
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Tschowanni
15.09.2025 17:39registriert Oktober 2015
Absoluter Blödsinn in meinen Augen. Wenn es tatsächlich so sein sollte dass die Hautfarbe kein relevantes Merkmal bei der Personenbeschreibung sein soll, kaum darauf zurückgegriffen wird, warum muss es gleich untersagt werden? Wenn nach jemandem gefahndet wird ist doch die Hautfarbe schon mal ein Kriterium welches die Täterschaft unter Umständen massiv reduziert. Verstehe nicht warum…
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Latvietis1101
15.09.2025 17:55registriert Oktober 2023
Mir ist aufgefallen, dass vielmehr Ausländer als Schweizer als Täter in Frage kommen.
Diese Zahlen sprechen für sich. Trotzdem wird man in die braune Ecke gestellt, wenn man dies Tatsache anprangert. Warum eigentlich?
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