60'000 Erwachsene sind in der Schweiz auf Hilfe angewiesen, und rund 30'000 Kinder sind hilfsbedürftig. Ihnen stehen zu wenige Menschen gegenüber, die helfen können: sogenannte Berufsbeistände. Darauf weist die Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz (Kokes) hin. Sie will mehr Personal zur Verfügung stellen.
Im Zentrum der Empfehlungen, welche die Kokes in Zusammenarbeit mit den Kantonen und dem Gemeindeverband verabschiedet hat, steht die Stärkung der niederschwelligen Beratungsangebote, die die Berufsbeistände entlasten. Ausserdem geht es um die interne Neuorganisationen bei Berufsbeistandschaften, die Ressourcen für die Betreuung komplexer Fälle schaffen, wie es in einer Mitteilung vom Donnerstag heisst.
Die Empfehlungen sollen den politisch Verantwortlichen als Orientierungsrahmen dienen und die Kantone und Gemeinden bei der Überprüfung und Weiterentwicklung der Berufsbeistandschaften unterstützen. Ziel sei es, die Empfehlungen innerhalb der nächsten 10 bis 15 Jahre in allen Regionen der Schweiz umzusetzen.
«Berufsbeiständinnen und Berufsbeistände können nur dann erfolgreich unterstützen, wenn sie sich genügend Zeit für die Betroffenen nehmen können», wird Kokes-Präsidentin Kathrin Schweizer zitiert. Bei 100 Fällen könne dies nicht gelingen. «Darum sagen wir: Ein Berufsbeistand soll maximal 70 Erwachsene oder maximal 60 Kinder betreuen.»
Neben den Fallzahlen sei auch die Grösse der Organisation wichtig. Damit eine Organisation die Spezialgebiete kompetent abdecken und die Stellvertretungen lösen könne, empfehle die Kokes eine Mindestgrösse von 10 bis 14 Personen. Idealerweise sei das Einzugsgebiet das gleiche wie bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (Kesb).
Aus Sicht der Kokes spielen neben den Kantonen die Gemeinden bei der Umsetzung der Empfehlungen eine wichtige Rolle, denn in rund der Hälfte der Kantone seien die Berufsbeistandschaften von den Gemeinden organisiert.
So wurden die Empfehlungen der Kokes denn auch zusammen mit der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und -direktoren (Sodk), dem Schweizerischen Gemeindeverband (SGV) und dem Schweizerischen Verband der Berufsbeistandspersonen (SVBB) erarbeitet. (aeg/sda)