Seit Mitte Juli erhalten praktisch alle Afghaninnen automatisch den Flüchtlingsstatus – und damit sofortiges Anrecht auf Familiennachzug. Ehemänner und minderjährige Kinder dürfen damit nachreisen. In der Herbstsession sagte Justizministerin Elisabeth Baume-Schneider (SP):
Die im Juli in Kraft getretene Praxisänderung bedeutet auch, dass vorläufig aufgenommene Afghaninnen ein neues Asylgesuch einreichen können. Ende August lebten gut 3000 Afghaninnen mit diesem Aufenthaltsstatus in der Schweiz. Ihr Asylgesuch wurde abgelehnt, sie werden aber nicht ausgeschafft, weil eine Rückkehr in ihre Heimat derzeit unzumutbar wäre. Vorläufig Aufgenommene können ihre Familie frühestens nach drei Jahren nachziehen, falls sie wirtschaftlich auf eigenen Beinen stehen.
Etwa vier Fünftel der Geflüchteten aus Afghanistan sind Männer. Zumindest in der Vergangenheit waren Gesuche um Familiennachzug von afghanischen Frauen denn auch kein Massenphänomen. Zwischen 2020 und 2022 registrierte das Staatssekretariat für Migration (SEM) deren 59, wie es mitteilt. Seit Juli dieses Jahres haben 11 Afghaninnen ein Gesuch um Familiennachzug gestellt. Ob sie dies aufgrund der Praxisänderung getan haben, ist laut SEM nicht bekannt. Wie sich das neue Asylregime auf den Familiennachzug auswirkt, bleibt also vorerst eine offene Frage.
Derweil warnen SVP und FDP vor einem Sogeffekt und fordern Baume-Schneider auf, die Praxisänderung rückgängig zu machen. In der Herbstsession versuchte die Bundesrätin, die Bedenken zu zerstreuen. Sie sagte, dass Afghaninnen, die bereits in einem anderen EU-Staat ein Asylgesuch gestellt hätten, weiterhin dorthin zurückgeschickt würden. Und:
Sie fügt an, dass dies umso falscher sei, als junge, unverheiratete Afghaninnen in die Schweiz kämen.
Diese Aussage bezieht sich auf die Tatsache, dass zwischen August 2022 und Juli 2023 knapp 200 afghanische Frauen allein in unser Land kamen. Rund zwei Drittel von ihnen waren ledig. Laut SEM reisen die meisten Afghaninnen bereits im Familienverbund ein.
Mit der Praxisänderung folge die Schweiz einer Empfehlung der Europäischen Asylagentur, betont das SEM. Sie gelte bereits in allen Nachbarländern, aber auch Staaten wie Schweden, Dänemark oder Spanien. Es sei deshalb nicht davon auszugehen, dass die Schweiz besonders stark im Fokus von Afghaninnen stehen werde.
Fest steht auch: Bis Ende September stammten die meisten Asylgesuche von Menschen aus Afghanistan.
Wir müssen unsere Asylpolitik komplett neu denken. Erste Ansätze sind da: Bsp Dänemark (mit linker Regier) und Italien, welche Asylverf in Drittländern abhalten wollen.
Ziel muss sein, dass Asylges nur noch im Herkunftsland, einem Nachbarland direkt bei einer Botschaft oder äquivalenten dipl. Vertretung gestellt werden können. Wer nachweisen kann, dass sie/er persönlich an Leib und Leben bedroht ist (ergo die Flüchtlingskrit erfüllt) darf ein Flugzeug besteigen und einreisen.
Was mir aber auffällt, für mich persönlich, sind die Argumentationen und Aussagen von Frau Baume-Schneider seit Amtsbeginn. Sehr oft wirken diese unglücklich oder merkwürdig plumb. Vielleicht liegt es an den Medien, an mir oder halt eben doch an Frau Baume-Schneider.
Wenn man nach D, F oder GB schaut kommt das auf lange Sicht nicht gut so wie es momentan läuft. 100 kommen rein und 2 gehen effektiv zurück (diese Quote ist gefühlt, gewiss).