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Gesellschaft & Politik

Verband fordert: Sozialfirmen sollen kontrolliert werden 

Arbeitsmarktintegrationen werden häufig von Sozialfirmen umgesetzt.
Arbeitsmarktintegrationen werden häufig von Sozialfirmen umgesetzt.Bild: KEYSTONE
Sozialfirmen in der Kritik

Verband fordert: Sozialfirmen sollen kontrolliert werden 

Die Sozialhilfe steht in der Kritik. Der Verband Avenir Social fordert nun, dass private Sozialfirmen, die Massnahmen der Sozialhilfe umsetzen, kontrolliert werden sollten.
05.10.2014, 12:4818.02.2015, 15:31

Ordnen die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) eine Massnahme an, kommen oft private Sozialfirmen zum Zug. Den profitorientierten Unternehmen wird vorgeworfen, die Kosten in die Höhe zu treiben. Nun wird die Forderung nach einer besseren Qualitätskontrolle für die Branche laut.

«Wir sind dafür, dass das aktuelle System überprüft wird und, dass für die Sozialfirmen eine Zertifizierung selbstverständlich sein muss», teilt etwa der Berufsverband Avenir Sociale mit. Allerdings erinnert der Verband gleichzeitig an den Ursprung der Sozialfirmen: Diese seien das Ergebnis einer «neoliberalen Verwaltungsreform», die unter den Schlagworten «schlanker Staat» und «schlanke Verwaltung» gestanden habe. «Wie die Kritik an den zu hohen Stundenansätzen der Sozialfirmen nun zeigt, scheint diese Rechnung nicht aufzugehen.»

Zertifizierung ist teuer

Der Sozialarbeiter und Jurist Christoph Häfeli sieht das ähnlich: «Man hat lange gesagt, private Unternehmen würden effizienter arbeiten – jetzt geht man auf sie los.» Doch auch Häfeli ist der Ansicht, dass bei der Qualitätskontrolle Handlungsbedarf besteht. 

Nur: «Das kann dann auch wieder zu einer Aufblähung der Bürokratie und zu Mehrkosten führen.» Ruedi Winet von der Vereinigung der KESB des Kantons Zürich hält ebenfalls fest: «Ein Zertifizierungssystem ist nicht gratis zu haben und bedeutet einen neuen ‹Player› im System.»

Die Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz KOKES bezeichnet die Einführung von kantonalen Qualitätsstandards als Möglichkeit. Doch Generalsekretärin Diana Wider vertraut auch auf die Auswahlkriterien der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörden. «Sobald eine KESB mit einem Anbieter negative Erfahrungen gemacht hat, wird dieser nicht mehr berücksichtigt.» (pma/sda)

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