Auch die Schweiz will künftig für Terrorabwehr und Verbrechensbekämpfung die Daten von Flugpassagieren nutzen können. Die Fluggesellschaften sollen demnach den Schweizer Behörden ihren von den Reisenden erhobenen Datensatz überweisen müssen.
Als wichtiger Knotenpunkt des Flugverkehrs brauche die Schweiz diese Möglichkeit, begründete der Bundesrat am Mittwoch seinen Vorschlag für das neue Flugpassagierdatengesetz. Er schickte die Vorlage bis zum 31. Juli in die Vernehmlassung.
Laut der Vorlage sollen die Fluggesellschaften verpflichtet werden, ihre bei der Buchung erhobenen Daten der Passagierinnen und Passagiere der Zentralstelle für Passagierinformationen (Passenger Information Unit - PIU) zuzustellen.
Passagierdaten lassen sich bereits 62 Staaten liefern, darunter alle EU-Länder. Bei Reisen in die EU und auch in die USA werden sie somit bereits den Destinationen zugestellt. In der Schweiz fehlt bislang die Rechtsgrundlage, was das neue Gesetz beheben soll.
Der Bundesrat sieht die Schweiz hier auch international in der Pflicht, denn der Uno-Sicherheitsrat fordert den Aufbau entsprechender nationaler Systeme in drei Resolutionen. Zudem ist das System Bedingung dafür, dass Schweizerinnen und Schweizer weiterhin visafrei in die USA reisen dürfen.
Die Passagierdaten erlauben es gemäss der Landesregierung, Terroristen oder andere Schwerkriminelle noch vor dem Abflug oder der Einreise in die Schweiz zu identifizieren. So kann die Polizei rechtzeitig Massnahmen treffen. Die Daten ermöglichen es der Polizei zudem, Reisebewegungen und Muster zu erkennen. Das soll bei der Aufdeckung krimineller Netzwerke und Organisationen helfen sowie mögliche Opfer von Menschenhandel frühzeitig ausfindig machen.
Zu den Passagierdaten gehören Vor- und Nachnamen, Adresse und Telefonnummer sowie Kreditkarte oder Paypal. Die neue Zentralstelle PIU wird die Daten nötigenfalls zur Bearbeitung an die zuständigen Behörden. Sie untersteht dem Bundesamt für Polizei (Fedpol) und setzt sich aus Bundespersonal und Personal der Kantone zusammen.
Wie der Bundesrat mitteilte, ist der Datenschutz gewährleistet. Einzig das PIU-Personal darf auf die Daten zurückgreifen. Sensible Daten sind nicht Bestandteil des Datensatzes. Darunter fallen etwa Informationen über Essensbestellungen, die Rückschlüsse auf die religiöse Überzeugung zulassen.
Nach sechs Monaten werden die Daten automatisch pseudonymisiert. Namen oder Geburtsdatum als identifizierenden Angaben sind demnach nicht mehr sichtbar und ein Rückschluss auf eine Person nicht mehr möglich.
Aufheben lässt sich das nur bei einem konkreten Verdacht. Zudem braucht es dazu die Zustimmung des Bundesverwaltungsgerichts. Nach fünf Jahren werden die Daten gelöscht. Jede Person kann beim Fedpol Auskunft verlangen, ob die PIU Daten von ihr bearbeitet. (dab/sda)