Ärztinnen und Ärzte sollen eine Landessprache beherrschen, wenn sie in der Schweiz ihren Beruf ausüben. Darin sind sich im Parlament alle einig. Wie dies am besten gewährleistet werden kann, bleibt aber umstritten.
Der Nationalrat hat am Donnerstag beschlossen, bei seinem Konzept zu bleiben. Er will im Medizinalberufegesetz verankern, dass sich nur ins Berufsregister eintragen lassen kann, wer eine Landessprache beherrscht. Dieser Eintrag ist Voraussetzung, um einen universitären Medizinalberuf – Arzt, Tierarzt, Zahnarzt, Apotheker und Chiropraktor – ausüben zu können.
Gegenüber einer früheren Fassung hat der Nationalrat jedoch ergänzt, dass der Bundesrat Ausnahmen vorsehen kann. Dabei geht es vor allem um Forschende, die keinen Kontakt mit Patienten haben. Die Mehrheit der vorberatenden Gesundheitskommission hatte dennoch empfohlen, auf die Linie des Ständerates einzuschwenken. Die Sprachanforderung sollte nicht mit der Diplomanerkennung gekoppelt werden, sagten die Kommissionssprecher. Dies sei international nicht üblich.
Noch nicht einig sind sich die Räte auch in der Frage, ob der Bundesrat die Einzelheiten betreffend der Sprachkenntnisse regeln muss oder lediglich regeln kann. Der Ständerat hatte sich für eine «Kann»-Formulierung ausgesprochen. Nach dem Willen des Nationalrates soll der Bundesrat die Einzelheiten regeln müssen. Er soll also festlegen, in welcher Form die Sprachkenntnisse nachgewiesen und überprüft werden.
Offen ist auch noch, ob Spitäler und andere Arbeitgeber künftig bestraft werden können, wenn sie einen Arzt beschäftigen, der die notwendigen Sprachkenntnisse nicht mitbringt. Der Ständerat hatte sich dagegen ausgesprochen, der Nationalrat will an der Busse festhalten. Mit diesen Differenzen geht das Medizinalberufegesetz zurück an den Ständerat. (whr/sda)