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Parlament beschliesst Paradigmenwechsel bei Organspenden

Parlament beschliesst Paradigmenwechsel bei Organspenden

22.09.2021, 10:2130.03.2022, 12:37
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Zwei Chirurgen überwachen die Entnahme einer Niere.Bild: KEYSTONE

Wer nach seinem Tod keine Organe spenden möchte, soll dies künftig explizit festhalten müssen. Angehörige sollen aber eine Organspende ablehnen können. Der Nationalrat hat am Mittwoch die letzten Details der erweiterten Widerspruchslösung geklärt.

Damit ist der indirekte Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Organspende fördern - Leben retten» bereit für die Schlussabstimmung. Die Volksinitiative empfehlen Bundesrat und Parlament zur Ablehnung. Es ist wahrscheinlich, dass es zu keinem Urnengang kommt, weil die Initiative zurückgezogen werden dürfte.

Heute gilt in der Schweiz bei der Organspende die Zustimmungslösung: Eine Organspende kommt nur dann infrage, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten einer Spende zugestimmt hat. Liegt keine Willensäusserung vor, müssen die Angehörigen entscheiden.

Äusserung zu Lebzeiten nötig

Die Volksinitiative verlangt einen Systemwechsel von der derzeitigen Lösung mit expliziter Zustimmung zur engen Widerspruchslösung. Wer seine Organe nicht spenden will, soll dies zu Lebzeiten äussern. Ansonsten wird davon ausgegangen, dass die Person im Falle ihres Ablebens mit der Entnahme von Organen einverstanden ist.

Der Wechsel von der Zustimmungs- zur Widerspruchslösung sei ein europäischer Trend, lautete auch der Tenor im Parlament. Die Änderung sei eine konkrete Antwort auf den Organmangel respektive auf die Tatsache, dass zu wenig Menschen sich zu Lebzeiten dazu äusserten. Gemäss Umfrage wären nämlich viele Menschen bereit, ein Organ zu spenden, äussern diesen Willen aber nie.

Angehörige miteinbeziehen

Die Forderung der Volksinitiative ging dem Bundesrat und dem Parlament aber zu weit. Im indirekten Gegenvorschlag ist daher ergänzend vorgesehen, dass künftig auch Angehörige eine Organspende ablehnen können.

So werden wie bisher die Angehörigen befragt, wenn sich kein dokumentierter Wille findet. Sie könnten einer Entnahme von Organen widersprechen, wenn dies dem mutmasslichen Willen der verstorbenen Person entspricht. Wenn es weder einen geäusserten Willen gibt und keine Angehörigen, die sich dazu äussern können, ist eine Entnahme der Organe nicht möglich.

Die Voraussetzungen für eine Spende in der Schweiz werden auch mit einem Systemwechsel gleich bleiben wie heute: Organe spenden können nur Personen, die im Spital einen Hirntod infolge Hirnschädigung oder Herz-Kreislauf-Stillstand erleiden. Verstirbt jemand ausserhalb des Spitals, ist eine Organspende nicht möglich.

Blick ins Ausland

Die kritischen Stimmen zum Paradigmenwechsel waren in beiden Räten zu hören, jedoch klar in der Minderheit. Die Änderung komme einer Pflicht zur Organspende sehr nahe, argumentierten die Gegner. Es sei ein Eingriff in die liberalen Werte des Staats, wenn die Rechte zunächst eingefordert werden müssten. Auch der Druck auf die Angehörigen werde massiv erhöht.

Es sei Zeit, diesen Schritt jetzt zu gehen, hielten die Befürworter dagegen. Die meisten europäischen Länder würden heute eine Widerspruchslösung kennen, bei der auch die Angehörigen einbezogen werden. Die erweiterte Widerspruchslösung lasse die Freiheit, sich bewusst dafür zu entscheiden, aber sich auch nicht damit befassen zu müssen.

Die Nationale Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin (NEK) hatte sich für einen dritten Weg ausgesprochen. Mit der sogenannten Erklärungsregelung sollten Personen regelmässig aufgefordert werden, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen und anzugeben, ob sie ihre Organe spenden wollen oder nicht. (sda)

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190 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Andi Weibel
22.09.2021 10:45registriert März 2018
Die Diskussion lässt sich wieder mal so zusammenfassen: Gewissen bürgerlichen Politikern ist eine symbolische "Freiheit" wichtiger als das reale Leben anderer Menschen.
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shadow93
22.09.2021 10:33registriert März 2014
Ein längst notwendiger Schritt! Wenn ich höre wieviele Organspenden nicht durchgeführt werden können wegen fehlendem Organspendeausweis wirds mir übel..
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Wolverine
22.09.2021 11:59registriert Februar 2017
Mein Vater ist vor 12 Jahren verstorben. Die Frage nach Organspende war schnell geklärt - Ja. Kurz darauf habe auch ich mir einen Ausweis zu Spende ins Portemonnaie gesteckt. Warum also nicht Menschen helfen, die es dann nötiger haben als ich oder wie im damaligen Fall, meinem Vater, der dadurch 7 Menschen helfen konnte. Danke und Gruss
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