Robert Hopkins lebt und arbeitet seit 2000 in der Schweiz. Seine Pflichten als britischer Staatsbürger hat er in all den Jahren weiter wahrgenommen und brieflich in seiner Heimat abgestimmt.
Doch laut britischem Gesetz erlischt das Wahlrecht nach 15 Jahren Aufenthalt im Ausland. Hopkins wird somit nicht an den Parlamentswahlen 2015 teilnehmen können.
Weil er den Gedanken nicht ertrug, nicht mehr wählen zu können, entschied er sich zur Einbürgerung in der Schweiz.
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