Das St. Galler Kreisgericht hat am Montag den Angestellten einer Sicherheitsfirma zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen verurteilt. Der 42-Jährige hatte in einer Zeugenaussage einen Anhänger des FC Basel beschuldigt, einen anderen Sicherheitsmitarbeiter geschlagen zu haben. Videobilder zeigten aber, dass dies nicht der Fall war.
Im August 2012 war es im Gästesektor der St. Galler Fussballarena vor einem Match gegen den FC Basel zu Ausschreitungen gekommen. Unter anderem wurde danach einem Anhänger des FC Basel vorgeworfen, einen Mitarbeiter der Sicherheitsfirma bei der Eingangskontrolle geschlagen zu haben.
Ein 42-jähriger Einsatzleiter, der seit 15 Jahren bei der Sicherheitsfirma arbeitet, hatte zuerst gegenüber der Polizei, dann gegenüber der Staatsanwaltschaft und schliesslich auch vor Gericht erklärt, er habe gesehen, wie einer seiner Kollegen vom Fan des FC Basel attackiert worden sei.
Die Videobilder, die den Fan schliesslich entlasteten, wurden von der St. Galler Stadtpolizei erst nach mehreren Interventionen durch die Anwältin des Fussballanhängers herausgegeben. Unter anderem hatte sie entlastende Videosequenzen vorgelegen können, die sie aus der Basler Fanszene erhalten hatte.
Der Fan wurde Ende Januar 2013 vom Kreisgericht St. Gallen aufgrund der Videobilder freigesprochen. Als Folge des Falls musste sich am Montag der Mitarbeiter der Sicherheitsfirma vor dem Kreisgericht St. Gallen wegen falschem Zeugnis verantworten.
An der Verhandlung verweigerte er auf die meisten Fragen des Einzelrichters die Aussage. Einmal erklärte er allerdings, es könne vorkommen, dass im Tumult eine Verwechslung geschehe.
Die Staatsanwältin warf dem Sicherheitsmitarbeiter falsches Zeugnis vor und forderte eine bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 150 Franken sowie eine Busse von 300 Franken. Der Mann habe mehrmals erklärt, dass er seiner Aussage «ganz sicher» sei. Damit habe er in Kauf genommen, dass die falsche Person beschuldigt wurde.
Sicherheitsmitarbeitern werde eine erhöhte Glaubwürdigkeit zugestanden, argumentierte sie. Auch aufgrund des harten Vorgehens gegen Fussballfans müsse von Sicherheitskräften erwartet werden, dass Fehler eingestanden würden. Der Angestellte sei aber bis zur Verhandlung uneinsichtig geblieben.
Der Verteidiger erinnerte daran, dass die Videos, die den tatsächlichen Sachverhalt zeigten, lange nicht bei den Akten gewesen seien. Man wisse zudem nicht, was ausserhalb der Ausschnitte passiert sei. Er forderte einen Freispruch und betonte, dass sich sein Mandant sehr wohl einsichtig gezeigt habe. An ihm solle ein Exempel statuiert werden.
Nach kurzer Beratung verurteilte der Einzelrichter den Angestellten der Sicherheitsfirma wegen falschem Zeugnis zur einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 100 Franken. Das liege am untersten Rand des möglichen Strafmasses, sagte er in der mündlichen Begründung.
«Sie sind in etwas hineingerutscht und haben einen Fehler gemacht», führte der Richter aus. Wahrscheinlich habe der Sicherheitsmitarbeiter seinen Kollegen decken wollen und sei deshalb bei seiner Aussage geblieben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (mlu/sda)
Und das die sie das Video nicht rausgeben wollte sagt auch einiges über die Polizei aus!
Wäre jedoch die Anwältin des Fans nicht so hartnäckig gewesen, die Stapo SG gibt da ja auch wieder einmal ein himmeltrauriges Bild ab, wäre der Fan heute der Verurteilte und wohl zu Unrecht mit Stadion, Rayonverbot belegt.
Sowas darf doch einfach nicht wahr sein.
Der Herr Einsatzleiter gehört entlassen und sollte gerade wegen der erhöten Glaubwürdigkeit die er nun ganz klar verspielt hat, (vonwegen vor dem Gesetzt sind alle gleich) nie wieder einen Job im Sicherheitsbereich erhalten!