Der Internetpranger bleibt ein umstrittenes Instrument der Fahndung. Datenschützer kritisieren schon lange: Die Öffentlichkeitsfahndung im Internet kann dazu führen, dass Beschuldigte vor aller Augen vorverurteilt werden – und dass die Bilder auch nach einer allfälligen Verurteilung im Netz verbleiben, die sozialen Konsequenzen also in gewissen Fällen die Sanktionen der Justiz übersteigen können. Der neuste Fall dürfte nun weiter Wasser auf die Mühlen dieser Kritiker treiben.
Am Montag veröffentlichte die St. Galler Kantonspolizei unverpixelte Bilder von sieben Personen, die im Zusammenhang mit dem Fussballspiel zwischen dem FC St. Gallen und dem FC Basel vom 15. März im Umfeld der AFG Arena randaliert haben sollen. Am 21. September hatte die Polizei zehn verpixelte Bilder auf ihrer Website publiziert. Einer der Betroffenen stellte sich, sein Bild wurde nun nicht gezeigt. Ein anderer hat Beschwerde dagegen eingereicht, diese Person wurde auch gestern nur verpixelt gezeigt.
Ein Dritter hat sich ebenfalls erkannt und sich bei der Polizei gemeldet. Es war das dritte Bild auf der Liste (siehe Screenshot oben). Das Bild trug die Bezeichnung «004_02.jpg». Ein Platz weiter oben stand das Bild «003_10.jpg», also an zweiter Position. Das führte zu einem Missverständnis zwischen der Person, die sich stellen wollte und der Polizei. Mit verheerenden Folgen: Das falsche Bild wurde gelöscht, das andere gestern unverpixelt veröffentlicht. Mindestens eine Zeitung übernahm den Fehler und sorgte für eine rasche Verbreitung des Fotos einer Person, die sich eigentlich gestellt hatte. Dabei hatte derjenige sogar noch zusätzliche Fotos von sich eingeschickt, von vorne und im Profil.
Bei der Polizei weiss man vom Missgeschick: «Der Betroffene hat uns nach der Veröffentlichung kontaktiert und wir haben sofort reagiert», sagt Staatsanwaltschafts-Sprecher Roman Dobler. Das Foto wurde vom Server genommen und dafür das andere wieder hochgeladen. Warum es trotz Fotobeweis zur Verwechslung kommen konnte, kann er nicht genau sagen: «Das Problem ist auch, dass sich alle gefahndeten Personen ähnlich sehen», sagt Dobler.
Dennoch scheint sich die Justiz des Fehlers bewusst: «Wir sind bestrebt, alles daran zu setzen, dass ein solches Missverständnis nicht mehr geschehen kann», so Dobler. Intern würde der Fall überprüft.
Bereits 2012 hatte der «Tages-Anzeiger» den Fall eines FCB-Fans publik gemacht, der von der Zürcher Justiz an den Internetpranger gestellt worden war. Auch damals lautete der Vorwurf: Randale. Ein Gericht sprach den damals 32-Jährigen allerdings frei, auf den Bildern war nichts von diesem Vorwurf zu erkennen. Auch er hatte persönlich interveniert, als er sein Bild im Netz erkannte. Eine Genugtuung erhielt er dafür nicht, stattdessen folgte ein Eintrag in die Hooligan-Datenbank und ein Stadionverbot.
In Zürich bewegt sich nun auch die Politik. Die Kantonsräte Markus Bischoff und Manuel Sahli fordern in einer schriftlichen Anfrage vom Regierungsrat Antworten darauf, wie und wann der Internetpranger eingesetzt wird und ob diese etwaigen Richtlinien der Justiz öffentlich gemacht werden.
Ein solcher Fehler kann vernichtend sein für die Person!!
Auch nimmt dieser Fehler die ganze Legitimation von wegen Stufenweise, nicht so schlimm, arbeiten präzise blablablabla
Spätestens hier hört jegliches Verständniss auf!