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Internetpranger: St.Galler Polizei veröffentlicht falsches Foto

FCB-Fans auf dem Weg zum Spiel.
FCB-Fans auf dem Weg zum Spiel.
Bild: TI-PRESS

St.Galler Polizei veröffentlicht im Internet falsches Foto von FCB-Fan – «Das Problem ist, dass sich alle gefahndeten Personen ähnlich sehen» 

Die Justiz publizierte am Montag unverpixelte Bilder der gesuchten FCB-Fans, die am 15. März in St. Gallen randaliert hatten. Dabei veröffentlichten sie versehentlich auch das Foto eines Beschuldigten, der sich schon längst gestellt hatte.
29.09.2015, 09:1202.10.2015, 11:13
Benjamin Rosch
Benjamin Rosch
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Der Internetpranger bleibt ein umstrittenes Instrument der Fahndung. Datenschützer kritisieren schon lange: Die Öffentlichkeitsfahndung im Internet kann dazu führen, dass Beschuldigte vor aller Augen vorverurteilt werden – und dass die Bilder auch nach einer allfälligen Verurteilung im Netz verbleiben, die sozialen Konsequenzen also in gewissen Fällen die Sanktionen der Justiz übersteigen können. Der neuste Fall dürfte nun weiter Wasser auf die Mühlen dieser Kritiker treiben.

Am Montag veröffentlichte die St. Galler Kantonspolizei unverpixelte Bilder von sieben Personen, die im Zusammenhang mit dem Fussballspiel zwischen dem FC St. Gallen und dem FC Basel vom 15. März im Umfeld der AFG Arena randaliert haben sollen. Am 21. September hatte die Polizei zehn verpixelte Bilder auf ihrer Website publiziert. Einer der Betroffenen stellte sich, sein Bild wurde nun nicht gezeigt. Ein anderer hat Beschwerde dagegen eingereicht, diese Person wurde auch gestern nur verpixelt gezeigt.

Screenshot des Aufrufs vom 21.9.15.
Screenshot des Aufrufs vom 21.9.15.

Ein Dritter hat sich ebenfalls erkannt und sich bei der Polizei gemeldet. Es war das dritte Bild auf der Liste (siehe Screenshot oben). Das Bild trug die Bezeichnung «004_02.jpg». Ein Platz weiter oben stand das Bild «003_10.jpg», also an zweiter Position. Das führte zu einem Missverständnis zwischen der Person, die sich stellen wollte und der Polizei. Mit verheerenden Folgen: Das falsche Bild wurde gelöscht, das andere gestern unverpixelt veröffentlicht. Mindestens eine Zeitung übernahm den Fehler und sorgte für eine rasche Verbreitung des Fotos einer Person, die sich eigentlich gestellt hatte. Dabei hatte derjenige sogar noch zusätzliche Fotos von sich eingeschickt, von vorne und im Profil.

Bei der Polizei weiss man vom Missgeschick: «Der Betroffene hat uns nach der Veröffentlichung kontaktiert und wir haben sofort reagiert», sagt Staatsanwaltschafts-Sprecher Roman Dobler. Das Foto wurde vom Server genommen und dafür das andere wieder hochgeladen. Warum es trotz Fotobeweis zur Verwechslung kommen konnte, kann er nicht genau sagen: «Das Problem ist auch, dass sich alle gefahndeten Personen ähnlich sehen», sagt Dobler.

Nicht die erste Panne
Im November 2011 veröffentlichte die Zürcher Stadtpolizei die Bilder zweier Männer, die sich an Krawallen in der Innenstadt beteiligt hatten. Dumm nur: Die beiden jungen Männer waren bereits juristisch zur Verantwortung gezogen worden – einer der beiden, ein 18-Jähriger, hatte bereits eine Geldstrafe in der Höhe von über 12'000 Franken berappt. Die Stadtpolizei Zürich will sich öffentlich nicht entschuldigen. Die Basler Staatsanwaltschaft publizierte im August 2010 Bilder von gesuchten FCZ-Fans unter anderem auch auf der Foto-Plattform Flickr. Obwohl sich mehrere der gesuchten Zürcher Anhänger postwendend mit den Basler Behörden in Verbindung setzten, konnten die Bilder noch stundenlang auf Flickr betrachtet werden. (tat)

Dennoch scheint sich die Justiz des Fehlers bewusst: «Wir sind bestrebt, alles daran zu setzen, dass ein solches Missverständnis nicht mehr geschehen kann», so Dobler. Intern würde der Fall überprüft.

Unschuldig am Pranger

Bereits 2012 hatte der «Tages-Anzeiger» den Fall eines FCB-Fans publik gemacht, der von der Zürcher Justiz an den Internetpranger gestellt worden war. Auch damals lautete der Vorwurf: Randale. Ein Gericht sprach den damals 32-Jährigen allerdings frei, auf den Bildern war nichts von diesem Vorwurf zu erkennen. Auch er hatte persönlich interveniert, als er sein Bild im Netz erkannte. Eine Genugtuung erhielt er dafür nicht, stattdessen folgte ein Eintrag in die Hooligan-Datenbank und ein Stadionverbot.

In Zürich bewegt sich nun auch die Politik. Die Kantonsräte Markus Bischoff und Manuel Sahli fordern in einer schriftlichen Anfrage vom Regierungsrat Antworten darauf, wie und wann der Internetpranger eingesetzt wird und ob diese etwaigen Richtlinien der Justiz öffentlich gemacht werden.

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28 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Gringoooo
29.09.2015 09:27registriert März 2014
Da soll mir noch jemand kommen vonwegen die machen ihre Arbeit schon gut.
Ein solcher Fehler kann vernichtend sein für die Person!!
Auch nimmt dieser Fehler die ganze Legitimation von wegen Stufenweise, nicht so schlimm, arbeiten präzise blablablabla

Spätestens hier hört jegliches Verständniss auf!
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Paul_Partisan
29.09.2015 10:13registriert November 2014
"Ein Gericht sprach den damals 32-Jährigen allerdings frei, auf den Bildern war nichts von diesem Vorwurf zu erkennen. Auch er hatte persönlich interveniert, als er sein Bild im Netz erkannte. Eine Genugtuung erhielt er dafür nicht, stattdessen folgte ein Eintrag in die Hooligan-Datenbank und ein Stadionverbot." ... da fehlen mir schlichtweg die Worte...
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The_Doctor
29.09.2015 10:13registriert März 2015
Auf den ersten (populistischen) Blick vielleicht eine gute Idee. Nach fünf Sekunden nachdenken müsste aber eigentlich jedem klar werden, dass so ein Pranger ein Rückfall ins Mittelalter ist.
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