Der Bundesrat erhält weitere Unterstützung für die beabsichtigten Verhandlungen über die Beziehungen der Schweiz mit der EU. Die Aussenpolitische Kommission des Ständerates und die Wirtschaftskommission des Nationalrates stellen sich mehrheitlich hinter den Entwurf des Verhandlungsmandats.
Die Aussenpolitische Kommission des Ständerates (APK-S) heisst die Stossrichtung der Verhandlungsleitlinien mit 9 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung gut, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Die Wirtschaftskommission des Nationalrates (WAK-N) tat dies mit 16 zu 8 Stimmen.
Die WAK-N will eine konstruktive Fortsetzung des bilateralen Weges, verlangt aber vom Bundesrat, keinen Vertrag abzuschliessen, der Ausgleichsmassnahmen in anderen Verträgen vorsieht. In der APK-S wurde vor allem die engere institutionelle Anbindung, der vorgesehene Mechanismus für die Streitschlichtung und die Unionsbürgerrichtlinie teils kritisch hinterfragt.
Beide Kommissionen unterstützen den Paketansatz. Für die APK-S sind die Integration institutioneller Regeln in die Marktzugangsabkommen und der Verzicht auf Guillotine-Klauseln in neuen Verträgen Vorteile. Sie erhofft sich zusätzliche Verhandlungsmasse - und die Möglichkeit, bei Unzufriedenheit auf einzelne Abkommen zu verzichten.
Die APK-S pocht dabei auf zusätzliche Absicherungen. Die Unionsbürgerrichtlinie etwa dürfe nur mit striktem Bezug zum Arbeitsmarkt übernommen werden. Ein unrechtmässiger oder unerwünschter Bezug von Sozialleistungen müsse verhindert werden.
Für in die Schweiz entsandte Arbeitskräfte müsse der Grundsatz «Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort» gelten, auch bei den Spesen. Gehe das nicht, müsse innenpolitisch eine Schweizer Lösung gefunden werden, im Sinn der Praxis anderer EU-Staaten.
Kritik kommt von beiden Kommissionen zum anvisierten Stromabkommen. Mehrere APK-Mitglieder äusserten sich kritisch zum Einbezug des Stromhandels sowie der Stromproduktion in die Verhandlungen.
Nach Auffassung der Ständeratskommission muss sich das Stromabkommen auf die Zusammenarbeit bei der Netzstabilität, Stromhandel und Versorgungssicherheit konzentrieren. Es müsse gewährleistet sein, dass private Haushalte und KMU-Betriebe die Wahl haben zwischen dem freien Markt und dem Verbleib in der geschützten Grundversorgung.
Die Nationalratskommission hingegen will den Verbleib von Haushalten und KMU in der Grundversorgung zur Regel machen. Sie empfiehlt dem Bundesrat, von weiteren Strommarkt-Liberalisierungen abzusehen.
Wiederum die APK-S verlangt, dass im Bereich Strom Schweizer Produktionsformen und -kapazitäten vertraglich abgesichert werden müssen. Das betrifft auch die Vergabe von Konzessionen. Die WAK-N will die Stromproduktion aus dem Verhandlungsmandat ausschliessen.
Die WAK-N beschloss mit knappem Mehr Empfehlungen zum Stromabkommen. Etwa müsse das Verhandlungsmandat auf die Integration der Schweiz ins europäische Stromnetz und damit auf Netzstabilität sowie allenfalls Stromhandel beschränkt werden. Beihilfen für Stromhandel und Produktion dürften dem Abkommen nicht unterstellt werden.
Bei der Aktualisierung des Landverkehrsabkommens darf nach Auffassung der APK-S der nationale Verkehr nicht beeinträchtigt werden und Trassen für ihn gesichert sein. Konkurrieren mehrere Unternehmen um die Nutzung des Netzes für den nationalen Verkehr, soll die Schweiz entscheiden.
Die Kompetenz des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) muss nach Auffassung der APK-S klar begrenzt werden. Der EuGH dürfe nur falls notwendig auf Begehren des Schiedsgerichts indirekt zur Auslegung unionsrechtlicher Begriffe tätig werden. Ob der EuGH angerufen werde, müsse das Schiedsgericht abschliessend entscheiden können.
Eine schnelle und dauerhafte Vollassoziierung der Schweiz an das Forschungsprogramm «Horizon» und das Austauschprogramm «Erasmus+» ist der APK-S ein Anliegen, ebenso den Kantonsregierungen. Die Schwesterkommission des Nationalrates unterstützt die Verhandlungspläne des Bundesrates ebenfalls. (sda)