Die Spur der Tatwaffe des Berlin-Anschlags führt in die Schweiz. Allerdings reicht sie rund 25 Jahre zurück. So wurde wurde die Faustfeuerwaffe Anfang der 1990er-Jahre legal in die Schweiz importiert.
Dies haben Abklärungen des Bundesamts für Polizei (Fedpol) ergeben, wie dieses am Mittwoch zusammen mit der Bundesanwaltschaft (BA) mitteilte. Allerdings sei dies auch die einzige gefundene Spur der Waffe in der Schweiz.
Der «Weg, den die Waffe fortan nahm», ist nicht bekannt, wie das Fedpol schreibt. Sie erscheine nicht in den kantonalen Waffenregistern. Das Fedpol hält fest, dass zum damaligen Zeitpunkt kein nationales Waffenrecht existierte.
Diese Informationen habe man den deutschen Behörden übermittelt. Weitere «allgemeine Abklärungen» seien im Gang, hiess es beim Fedpol auf Anfrage. Das deutsche Bundeskriminalamt (BKA) hatte eine Anfrage zur Überprüfung der Waffe des Täters an die Schweizer Behörden gerichtet.
Wie ballistische Untersuchungen in Italien ergaben, hatte der Attentäter Anis Amri beim Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt die Waffe benutzt, um den polnischen Lastwagenfahrer zu erschiessen. Einige Tage später feuerte Amri damit in der Nähe von Mailand auf italienische Polizisten, die ihn einer Ausweiskontrolle unterziehen wollten. Der Attentäter wurde getötet und die Waffe sichergestellt.
Auch die Bundesanwaltschaft ermittelt im Zusammenhang mit dem Anschlag weiter. Das aufgrund von ausländischen Informationen eröffnete Strafverfahren gegen Unbekannt wird fortgeführt. Dabei werden «vorliegende Kontaktdaten rund um Anis Amri verifiziert», wie es heisst. Bisher gebe es aber keine konkreten Hinweise und Bezüge des Attentäters zu Personen oder Institutionen in der Schweiz.
Amri hatte am 19. Dezember einen Lastwagen auf einen Weihnachtsmarkt am Berliner Breitscheidplatz gesteuert. Zwölf Menschen kamen ums Leben, Dutzende weitere wurden verletzt.
Der deutsche Justizminister Heiko Maas hatte jüngst Fehler im Umgang der deutschen Behörden mit Amri eingeräumt. Ein parlamentarisches Kontrollgremium des Bundestages soll nun mögliche Ermittlungspannen beleuchten. Dabei geht es vor allem um die Frage, warum Amri den Anschlag begehen konnte, obwohl seine Gefährlichkeit den Behörden bekannt war. (sda)