Die UBS und die Nazi-Konten: Debatte geht nach US-Urteil weiter
Niederlage für die UBS: Ein Bundesrichter im New Yorker Stadtteil Brooklyn hat es am Dienstag abgelehnt, im wieder aufgeflammten Streit um Nazi-Konten ein Machtwort zu sprechen. Richter Edward Korman wies die entsprechenden Anträge des Schweizer Finanzinstituts ab.
Die UBS hatte gefordert, dass sich das Holocaust-Forschungsinstitut Simon Wiesenthal Center (SWC) an den 1999 abgeschlossenen Grossbankenvergleich halten müsse. Deshalb dürfe das SWC nicht mehr öffentlich behaupten, dass sich in den Archiven der ehemaligen Credit Suisse weitere historische Sprengsätze aus dem Zweiten Weltkrieg befinden.
Bundesrichter sind nicht für hypothetische Fälle zuständig
Korman, der die Streitparteien vor einem Monat in seinem Gerichtssaal zu einer Aussprache getroffen hatte, begründete seine Entscheidung formaljuristisch. Er schreibt in seinem acht Seiten zählenden Urteil, das CH Media vorliegt, sinngemäss: Die UBS könne nicht den Fünfer und das Weggli haben.
Was die Bank von ihm verlange, sei ein Rechtsgutachten über die Frage, ob der Grossbankenvergleich vielleicht auch die Konten von Nazi-Funktionären auf Vorgängerinstitute der Credit Suisse einbeziehe, die nun zur UBS gehört. Im amerikanischen Rechtssystem ist es Bundesrichtern aber nicht erlaubt, über hypothetische Fälle zu verhandeln, schreibt Korman, auch wenn kaum Zweifel daran bestehen, «dass sich UBS und SWC in den letzten Jahren im Zwist miteinander befanden.» Wolle die UBS eine klare Antwort, müsste sie eine Klage einreichen. Ein Rechtsverfahren gegen das Simon Wiesenthal Center ist aber, auch aus politischen Gründen, nicht im Interesse der Schweizer Bank.
Wie viele Nazis hatten ein Konto auf Schweizer Banken?
Prominente Vertreter von jüdischen Organisationen in den USA haben in den vergangenen Monaten angedeutet, dass sie den Grossbankenvergleich nachverhandeln möchten. Die Schweizer Finanzindustrie hatte 1999 in die Bezahlung von 1,25 Milliarden Dollar eingewilligt, und im Gegenzug die Zusicherung bekommen, dass damit alle Ansprüche abgegolten seien. Das SWC scheint sich nun auf die Position zu beziehen, dass sich dieser Passus nur auf die Opfer des Nazi-Regimes bezog. Im Raum steht der Vorwurf, dass die Credit Suisse während den Vergleichsverhandlungen nicht die Wahrheit über mögliche Nazi-Kunden von Vorgängerinstituten gesagt habe.
Derzeit untersucht der Anwalt Neil Barofsky, mit wie vielen Tätern die Vorgängerinstitute der zusammengebrochenen Credit Suisse zusammengearbeitet haben. Die Ergebnisse seiner Archiv-Recherchen will Barofsky noch in diesem Jahr veröffentlichen. (aargauerzeitung.ch)

